Verbot für Verkauf an Kinder und Jugendliche sowie den Konsum auf öffentlichen Spielflächen
Es ist farb- und geruchlos und gilt als vermeintlich harmlose Party-Droge. Der Konsum von Lachgas hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Auch in Maintal finden sich gerade auf Spielplätzen immer häufiger leere Lachgas-Behälter. Weil der Konsum erhebliche Risiken birgt und gerade bei jungen Menschen nachhaltige gesundheitliche Folgen haben kann, ist der Verkauf an Minderjährige sowie der Konsum auf Kinderspielplätzen und Spielanlagen in Maintal jetzt verboten.
„Der Schutz der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen, die aufgrund ihres Alters Gefahren häufig noch nicht realistisch einschätzen können, hat für uns oberste Priorität. Um Minderjährige, die sich noch in der Entwicklung befinden, bestmöglich vor Lachgas zu schützen, haben wir die entsprechenden Verbote erlassen“, erläutert der Erste Stadtrat Karl-Heinz Kaiser als zuständiger Dezernent und verweist auf die nachhaltigen gesundheitlichen Auswirkungen eines regelmäßigen oder übermäßigen Konsums von Lachgas.
So sind neurologische Probleme einschließlich bleibender Nervenschäden und einer Beeinträchtigung der motorischen Fähigkeiten möglich, aber auch Halluzinationen, Angstzuständen und Verwirrtheit. Mitunter können sich langfristige psychische Probleme ergeben. Als gesundheitliche Folgen nennen Wissenschaftlicher außerdem Atemprobleme oder ein erhöhtes Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Neben diesen unmittelbaren Auswirkungen auf Körper und Psyche besteht die Gefahr der Abhängigkeit.
Um Kinder und Jugendliche vor diesen Negativfolgen zu schützen, hat die Stadt Maintal nun das Verbot des Verkaufs an Minderjährige sowie ein Verbot für den Konsum auf Kinderspielplätzen und Spielanlagen auf den Weg gebracht. Die Stadtverordneten haben der Vorlage des Magistrats kürzlich zugestimmt. Auch Maintals Nachbarkommen Hanau und Frankfurt sind diesen Schritt bereits gegangen. Auf Bundesebene gibt es ebenfalls Pläne, damit die Partydroge nicht mehr an Minderjährige abgegeben wird.
„Wir erachten das Verbot als verhältnismäßig und gerechtfertigt, um dem Gesundheitsschutz von Minderjährigen Rechnung zu tragen“, unterstreicht Kaiser. Die neue Satzung mit dem Titel „Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Maintal über das Verbot des Verkaufs sowie der Ab- und Weitergabe von Distickstoffmonoxid ,Lachgas‘ an Minderjährige“ sowie die geänderte „Gefahrenabwehrverordnung für die Sicherung und über das Verhalten an und auf öffentlichen Anlagen sowie nicht eingefriedeten privaten Grundstücken und landwirtschaftlich genutzten Flächen der Stadt Maintal“, die den generellen Konsum – auch durch Erwachsene – auf Kinderspielplätzen und Spielanlagen untersagt, gelten ab sofort.
Bild: “Lachgas-Verbot”
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Allein in den vergangenen drei Monaten wurden im Maintaler Stadtgebiet 230 Helium-, Lachgas- und Gasflaschen eingesammelt. Nun haben die Stadtverordneten eine Satzung erlassen, die den Verkauf von Lachgas an Minderjährige sowie den Konsum auf Kinderspielplätzen und Spielanlagen untersagt.
Quelle: Redaktion MKK Echo