Montag, Juni 1, 2026
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StartMKKLebensgefahr beim Abkühlen: Regierungspräsidium warnt vor dem Baden in illegalen Baggerseen

Lebensgefahr beim Abkühlen: Regierungspräsidium warnt vor dem Baden in illegalen Baggerseen

Die ersten heißen Tage hat es in diesem Jahr bereits gegeben, was vielen Lust auf eine spontane Abkühlung in einem der Baggerseen der Region gemacht hat. Doch ein Sprung in Gewässer, die nicht für die Freizeitnutzung freigegeben sind, kann lebensgefährlich sein. Die beim Regierungspräsidium (RP) Darmstadt angesiedelte Bergaufsicht für Südhessen warnt eindringlich davor, solche Stellen aufzusuchen.

Steile Böschungen und Abbaugeräte bergen oft Gefahren, die nicht eingeschätzt werden können. Auch bei ehemaligen, längst stillgelegten Baggerseen kann das sandige Material unter Wasser ins Rutschen kommen und die dadurch entstehenden Strömungen von eiskaltem Wasser können einen lebensgefährlichen Kälteschock auslösen. An ungesicherten Böschungen führen unter Umständen selbst kleine Erschütterungen zu Rutschungen oder Abbrüchen.

Im vergangenen Jahr starben laut der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft fast 400 Menschen in deutschen Gewässern, der Großteil davon in Seen und Flüssen. Hessen hatte im vergangenen Jahr 19 Bade-Tote zu beklagen und auch in diesem Jahr hat es bereits die ersten Zwischenfälle gegeben. Während an offiziell freigegebenen Badeseen und Gewässerabschnitten in der Regel eine Aufsicht vorhanden ist und im Notfall schnell Hilfe leisten kann, ist dies an nicht freigegebenen Baggerseen nicht gewährleistet. Oft können Verunglückte dort deshalb nur noch tot geborgen werden.

Wer unbefugt auf schwimmende Geräte wie Bagger oder Förderbändern klettert oder diese als Sprungturm benutzt, begeht obendrein auch Hausfriedensbruch und riskiert eine Anzeige durch die Grundstücksinhaber. Die Bergaufsicht des RP Darmstadt mahnt daher, nur offiziell für das Baden freigegebene Stellen und Strände an den Baggerseen der Region zu nutzen, damit der Badespaß nicht tödlich endet.

Link: https://badeseen.hlnug.de

Quelle: Regierungspräsidium Darmstadt

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