Stadträtin Isabelle Hemsley: „Die Kreisfreiheit bringt einen spürbaren Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger“
Mit dem Start der Kreisfreiheit zum 1. Januar 2026 hat die Stadt Hanau eine weitere zentrale Verwaltungsaufgabe in eigene Zuständigkeit übernommen: Die Fahrerlaubnisbehörde für Hanauerinnen und Hanauer wird nun von der Stadt selbst betrieben. Organisatorisch ist sie in der Hanauer Bürgerservicestelle im Erdgeschoss des City Centers am Kurt-Blaum-Platz 8 angesiedelt. Damit können Führerscheinangelegenheiten direkt vor Ort, aus einer Hand und in bewährter Servicequalität erledigt werden.
„Die Übernahme der Fahrerlaubnisbehörde ist ein wichtiger Teil der Kreisfreiheit und bietet einen spürbaren Mehrwert für unsere Bürgerinnen und Bürger“, betont Stadträtin Isabelle Hemsley. „Wir haben uns mehr als zwei Jahre intensiv vorbereitet, Prozesse abgestimmt, technische und rechtliche Voraussetzungen geschaffen und unsere Mitarbeitenden qualifiziert. Der erfolgreiche Start zeigt, dass sich dieser Aufwand gelohnt hat.“
Schon mehr als 1.300 Kundentermine für Januar gebucht
Die Nachfrage zum Start war hoch: Schon in den ersten sieben Tagen nach dem Start haben 794 Kundinnen und Kunden die neue Fahrerlaubnisbehörde aufgesucht und ihre Führerscheinanträge erfolgreich bearbeiten lassen. Insgesamt besuchten in diesem Zeitraum 3.210 Personen die Hanauer Bürgerservicestelle, darunter weitere 2.416 Kunden für Kfz-Zulassungs-, Melde- oder Passangelegenheiten. Die durchschnittliche Wartezeit lag dabei bei erfreulichen 13 Minuten. Das Fazit ist entsprechend positiv: Der Start ist gelungen, die selbst gesteckten Ziele wurden klar erreicht.
Allein für den Januar wurden außerdem bereits mehr als 1.300 Kundentermine für Führerscheinanliegen gebucht, darunter rund 630 Termine für den Pflichtumtausch. Hintergrund ist der Ablauf einer wichtigen Frist am 19. Januar 2026: Bis dahin müssen alle Kartenführerscheine, die in den Jahren 1999 bis 2001 ausgestellt wurden, umgetauscht sein. Der Umtausch erfolgt bundesweit stufenweise nach Geburtsjahrgängen und Ausstellungsdatum. Die nächste Umtauschfrist folgt im Januar 2027 für Führerscheine aus den Jahren 2002 bis 2004. Eine Sonderregel gilt für Fahrerinnen und Fahrer, die vor 1953 geboren wurden: Sie müssen ihren Führerschein – unabhängig davon, ob Papier- oder Kartenführerschein – spätestens bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.
„In den nächsten Wochen und Monaten geht es darum, Erfahrungswerte zu sammeln, Fachkenntnisse weiter zu vertiefen und unsere Mitarbeitenden kontinuierlich zu qualifizieren“, erklärt Stadträtin Isabelle Hemsley. „Gleichzeitig treiben wir den Ausbau der digitalen Angebote konsequent voran.“ Geplant ist, zentrale Dienstleistungen im Fahrerlaubniswesen zeitnah online anzubieten, darunter Anträge auf Begleitetes Fahren ab 17 Jahren, Ersterteilung und Erweiterung von Fahrerlaubnissen und Führerscheinklassen, Ersatzausfertigungen sowie der Führerscheinumtausch.
In enger, kooperativer und zielorientierter Zusammenarbeit mit dem Team der Fahrerlaubnisbehörde des Main-Kinzig-Kreises wurden die städtischen Mitarbeitenden umfassend auf die neuen Aufgaben und die rechtlichen Grundlagen des Fahrerlaubniswesens vorbereitet. Nach rund zwei Jahren intensiver Projektarbeit befindet sich die neue Fahrerlaubnisbehörde nun im Echtbetrieb und setzt das erweiterte Aufgabenspektrum rund um den Führerschein um.
Zu den Aufgaben der Hanauer Führerscheinstelle zählen unter anderem der Umtausch und die Verlängerung von Führerscheinen, die Erweiterung von Führerscheinklassen, Ersatzausstellungen sowie Ersterteilungen und Neuerteilungen. Auch die Eintragung von Begleitpersonen beim Begleiteten Fahren ab 17 Jahren, die Umschreibung ausländischer Führerscheine sowie die Ausstellung internationaler Führerscheine liegen nun in städtischer Verantwortung.
Darüber hinaus übernimmt die Fahrerlaubnisbehörde auch hoheitliche Aufgaben im Bereich der Verkehrssicherheit. Zeigen Verkehrsteilnehmer Auffälligkeiten, etwa durch Aggressionen, Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenmissbrauch, muss die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen überprüft werden. Gleiches gilt bei acht oder mehr Punkten im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg oder bei Auffälligkeiten von Fahranfängern in der Probezeit. „Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist sicherlich der unschönste Anlass für einen Kontakt mit der Führerscheinstelle, gehört aber für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden ebenfalls zur Verantwortung der Behörde“, so Isabelle Hemsley. Rund 420 laufende Fälle zur Überprüfung der Fahreignung von Hanauer Führerscheininhabern wurden zum Jahresstart übernommen und werden konsequent weiterbearbeitet.
Bürgerservicestelle für mehr als 50 Dienstleistungen zuständig
Die Hanauer Bürgerservicestelle ist ein besonders publikumsintensiver Bereich und zuständig für mehr als 50 Dienstleistungen aus dem Einwohnermelde-, Pass-, Kfz-Zulassungs- und Fahrerlaubniswesen. Von der Wohnsitzanmeldung über Ausweise und Führerscheine bis hin zur Fahrzeugzulassung wird den Hanauerinnen und Hanauern ein umfassendes Serviceangebot in persönlicher, moderner und serviceorientierter Atmosphäre geboten. Digitale Angebote ergänzen diesen Service.
Um Wartezeiten möglichst gering zu halten, setzt der Hanauer Bürgerservice auf eine Terminvereinbarung im Vorfeld eines Besuchs. Termine können bevorzugt online über das Serviceportal www.hanau-digital.de gebucht werden. Terminslots werden bis zu acht Wochen im Voraus sowie – abhängig von der Personalkapazität – täglich bis 8 Uhr freigeschaltet. Während der Buchung erhalten die Nutzer Hinweise zu den mitzubringenden Unterlagen. Alternativ ist eine Terminvereinbarung auch telefonisch über die Hotline 06181 2950-2033 möglich.
Allgemeine Informationen gibt es zudem auf www.hanau.de; der Bürgerservice ist außerdem per E-Mail unter buergerservice@hanau.de erreichbar.
Pressekontakt: Julia Oppenländer
Quelle: Redaktion MKK-Echo

