Es ist ein Thema, das auch heimische Kommunen wie Hanau, Schöneck oder Maintal bereits intensiv beschäftigt hat: Konkret geht es um den Zerlegungsmaßstab für den Gewerbesteuer-Messbetrag bei der Ansiedlung von Rechenzentren. Dieser beruht bislang primär auf den vor Ort gezahlten Arbeitslöhnen. Da die Anlagen zwar kapitalintensiv sind und mit einem großen Flächenverbrauch einhergehen, aber vergleichsweise wenig Personal vor Ort benötigt wird, profitieren die Standortkommunen mit Blick auf die Gewerbesteuereinnahmen nur sehr eingeschränkt von entsprechenden Großprojekten. Das soll sich nun ändern: Wie der CDU-Bundestagsabgeordnete Pascal Reddig mitteilt, hat der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD beschlossen, dass der Zerlegungsmaßstab für den Gewerbesteuer-Messbetrag bei der Ansiedlung von Rechenzentren künftig alternativ zum Standardfall geregelt werden soll. Entsprechende Vorbilder gibt es bereits, zum Beispiel im Bereich von Windenergieanlagen. Ziel sei es, Rechenzentren-Projekte durch höhere Gewerbesteuereinnahmen finanziell attraktiver für Städte und Gemeinden zu machen.
Reddig: „Gerade für die Metropolregion Rhein-Main und das Umland, das aufgrund seiner Lage und der bereits vorhandenen Infrastruktur sehr attraktiv für die Ansiedlung von neuen Rechenzentren ist, ist das eine sehr gute Nachricht. Es ist wichtig, die Kommunen angemessen an der wirtschaftlichen Wertschöpfung zu beteiligen. Das ist nicht nur fair, sondern damit wird auch die Akzeptanz in der Bevölkerung für die Umsetzung entsprechender Projekte steigen.” Die Entscheidung über die Neuregelung liegt nun beim Deutschen Bundestag.
Foto: Tobias Koch
Quelle: Team Reddig

