Die am 27. August 2025 veröffentlichten Äußerungen von Jan Lukas im MKK Echo erwecken den Eindruck, als sei die Herkunft der Rodenbacher Haushaltsdokumente längst in einer öffentlichen Sitzung aufgeklärt worden und als habe die Verwaltung eine nachvollziehbare Erklärung geliefert. Diese Darstellung ist unzutreffend.
Tatsache ist: Am 10. April 2025 stellte die FDP-Fraktion im Haupt-, Finanz- und Sozialausschuss der Gemeinde Rodenbach einen Antrag, den Ursprung und die auffälligen Metadaten der Haushaltssatzung 2025/2026 offiziell zu prüfen. Dieser Antrag wurde ohne jede Begründung kommentarlos zurückgewiesen. Eine Aufklärung des Vorfalls fand nicht statt. Weder im Ausschuss noch in einem anderen Gremium wurde die Herkunft des fraglichen Dokuments dargelegt oder eine technische Erklärung durch die Verwaltung vorgetragen.
Entgegen der im MKK Echo veröffentlichten Behauptung gab es somit keine öffentliche Sitzung, in der die Hintergründe erläutert wurden. Auch die These, es handle sich lediglich um einen unbedeutenden technischen Effekt der verwendeten Finanzsoftware, wurde zu keinem Zeitpunkt als offizielle Stellungnahme der Gemeinde geäußert.
Die Sache blieb daher ungeklärt. Das Zurückweisen des FDP-Antrags ohne Diskussion oder Begründung wirft vielmehr die Frage auf, warum eine nachvollziehbare Klärung verweigert wurde. Besonders irritieren muss zudem, dass sich ausgerechnet der Vorsitzende der SPD-Fraktion öffentlich zu diesem Verwaltungsvorgang äußert. Jan Lukas gehört nicht der Gemeindeverwaltung, sondern der Gemeindevertretung an. Damit stellt sich unweigerlich die Frage, wie er überhaupt über angebliche Erklärungen oder interne Abläufe Auskunft geben kann. Die Hessische Gemeindeordnung sieht eine klare Trennung zwischen Verwaltung und Vertretung vor – gerade um solche Vermischungen von Rollen und Kompetenzen zu verhindern. Wenn dennoch aus dem politischen Raum Behauptungen über interne Verwaltungsvorgänge aufgestellt werden, ohne dass diese in den zuständigen Gremien erörtert wurden, wirft das zusätzliche Fragen nach Transparenz und Zuständigkeit auf.
Ein weiterer Widerspruch ergibt sich daraus, dass gerade die Aufklärung des Vorfalls Gegenstand des FDP-Antrags vom 10. April 2025 war. Dieser Antrag wurde jedoch ohne jede Begründung abgelehnt. Nun aber wird im Nachhinein so getan, als sei das Anliegen des Antrags längst erfüllt worden und die Hintergründe bereits erklärt. Das ist in sich widersprüchlich: Entweder hätte der Antrag angenommen und inhaltlich behandelt werden müssen, oder es bleibt dabei, dass eine Aufklärung bis heute nicht erfolgt ist. Beides zugleich ist nicht möglich.
Quelle: Dr. Oliver Everling