Verdachtsfall bei Wildvögeln in Großkrotzenburg
Main-Kinzig-Kreis. – Bei vier Wildvögeln (drei Kanadagänse und eine Stockente), die am 2. Februar am Großkrotzenburger See „Freigericht-West“ tot aufgefunden wurden, konnte das HPAI-Virus durch das Hessische Landeslabor nachgewiesen werden. Das begründet den Verdacht auf Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt. Die obligatorische Bestätigung durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) als nationales Referenzlabor steht aktuell noch aus, so die Mitteilung des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Main-Kinzig-Kreises.
Gesamtsituation in Deutschland, Hessen und dem Main-Kinzig-Kreis:
Gemäß der aktuellen Risikoeinschätzung (6. Februar) zur Hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI) vom Friedrich-Loeffler-Institut ist das Risiko des Eintrags von HPAIV H5 in wildlebende Wasservogelpopulationen, in deutsche Geflügelhaltungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln, durch Verschleppung des Virus zwischen Haltungen und durch die Abgabe von Lebendgeflügel im Reisegewerbe oder auf Geflügelausstellungen unverändert „hoch“. Im Januar wurden deutschlandweit 22 HPAIV H5N1 Ausbrüche bei Geflügel, 8 Ausbrüche bei gehaltenen Vögeln und 191 von mit HPAIV H5N1 infizierte Wildvögel gemeldet.
In Hessen gab es seit dem 01.01.2026 22 HPAI-Nachweise bei Wildvögeln unter Anderem in den Landkreisen Gießen, Lahn-Dill-Kreis, Marburg-Biedenkopf und Bergstraße. Im Landkreis Gießen wurde zudem ein HPAI-Ausbruch bei einem Geflügelhalter festgestellt. Somit ist zwar ein leichter Rückgang der Fallzahlen in Deutschland und Hessen zu beobachten, dennoch bleibt die Gefahr des Eintrags der HPAI in Geflügelhaltungen vorerst unverändert hoch.
Wie das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz mitteilt, stammt der letzte HPAI-Nachweis im Main-Kinzig-Kreis neben den aktuellen Verdachtsfällen in Großkrotzenburg vom 08.12.2026 ebenfalls von Wildvögeln. Weitere zwischenzeitlich tot aufgefundene Wildvögel im Kreis wurden jeweils negativ auf HPAI getestet. Einen Eintrag in Geflügelbestände oder bei sonstigen gehaltenen Vögeln wurde hier bisher nicht festgestellt.
Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter können sich durch die konsequente Einhaltung der vorgeschriebenen, sogenannten „Biosicherheitsmaßnahmen“ vor dem Eintrag des Virus schützen. Das heißt konkret: Der direkte und indirekte Kontakt von Haus- und Wildvögeln muss unbedingt vermieden werden. Vor allem darf Wildvögeln kein Zugang zu Futter, Einstreu und Gegenständen gewährt werden, die mit Hausgeflügel in Kontakt kommen können. Geflügel darf außerdem nicht an Gewässern trinken, zu denen auch wildlebende Vögel Zugang haben. Neben der Einhaltung dieser Vorsichtsmaßnahmen ist es wichtig, dass Bestände regelmäßig kontrolliert und nur gesunde Tiere zugekauft werden. Erste Krankheits- oder auch Todesfälle bei Geflügel sollten immer durch einen Tierarzt abgeklärt werden. Alle Geflügelhaltungen sind verpflichtet, ihre Bestände bei der zuständigen Veterinärbehörde anzumelden, sofern dies noch nicht erfolgt ist.
Geflügel- oder Vogelausstellungen sollten nur unter Einhaltung von hohen Sicherheitsregeln und ggf. vorbehaltlich einer abgestimmten regionalen Risikobewertung durchgeführt werden. Ein Zusammenbringen von (Rasse-)Geflügel unterschiedlicher Herkunft und eine Haltung über mehrere Tage am Ausstellungsort sollte unbedingt vermieden werden. Im eigenen Interesse sollte auf eine Teilnahme an Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder ähnlichen Veranstaltungen möglichst verzichtet werden. Zwischen den Besuchen von mehreren Ausstellungen hintereinander wird die Einhaltung einer 21-tägigen Karenzzeit empfohlen. In dieser Zeit sollte im Bestand besonders sorgfältig auf das Vorhandensein von Krankheitsanzeichen geachtet werden.
Diese Empfehlungen gelten grundsätzlich unabhängig von der Betriebsgröße. Für sogenannte Kleinsthaltungen finden sich entsprechende Merkblätter unter Merkblatt Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest in Kleinhaltungen, Stand 25.11.2016 sowie vogelgrippe_verhaltensregeln_kleinbetriebe.pdf
Seit dem 31.10.2025 gilt im Main-Kinzig-Kreis darüber hinaus eine tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zum Schutz vor der hochpathogenen aviären Influenza, mit der allen Geflügelhaltern im Zuständigkeitsbereich erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen angeordnet und die Durchführung überregionaler Veranstaltungen mit Geflügel (wie z.B. Geflügelschauen oder –börsen) untersagt wurden. Aufrechterhaltung, Änderung und ggf. Aufhebung dieser Maßnahmen werden auf der Basis von regelmäßig durchgeführten amtstierärztlichen Risikobewertungen beschlossen. Die Allgemeinverfügung ist unter dem folgenden Link auf der Homepage des MKK öffentlich einsehbar: https://www.mkk.de/media/resources/pdf/mkk_de_1/aktuelles_1/bekanntmachungen_1/2025_1/2025-10-30_Tierseuchenbehoerdliche_Allgemeinverfuegung_zum_Schutz_vor_der_hochpathogenen_aviaeren_Influenza_HPAI.pdf
Aufgrund der aktuellen Funde in Großkrotzenburg wurde einzelnen Betrieben ab einer Geflügelanzahl ab 50 Tieren im Umkreis von drei Kilometern um den Fundort am Montag (09.02.2026) eine betriebsbezogene Aufstallung angeordnet.
Weitere tierseuchenrechtliche Maßnahmen aufgrund der aktuellen Verdachtsfälle
Zur Reduktion infektiösen Materials in der Umwelt, werden tote Wildvögel um den Fundort in Kooperation mit der Gemeinde von Großkrotzenburg zur Entsorgung eingesammelt. Um das Seuchengeschehen einschätzen zu können, werden die Totfunde durch das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Main-Kinzig-Kreises erfasst und in regelmäßigen Abständen stichprobenartig zur Untersuchung eingesandt. Entsprechende Aushänge um den Fundort der verendeten Tiere sollen die Bürgerinnen und Bürger sensibilisieren.
Was können Bürgerinnen und Bürger tun, um bei der Eindämmung der Geflügelpest zu unterstützen?
In dem betroffenen Bereich um den Großkrotzenburger See „Freigericht-West“ sollten Hunde unbedingt an der Leine geführt und der Freilauf von Katzen auf das Notwendigste beschränkt werden.
Beunruhigung der Wildvogelpopulation gilt es zu verhindern
Um das Infektionsgeschehen bei wildlebenden Vögeln mit dem Virus der Geflügelpest möglichst gut verfolgen zu können, sollten Bürgerinnen und Bürger kranke oder tote Tiere, insbesondere Wassergeflügel (Schwäne, Enten, Gänse), an das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Main-Kinzig-Kreises melden. Tot aufgefundene Singvögel oder Tauben sollten nur dann gemeldet werden, wenn mehrere tote Vögel dieser Arten an einem Ort gefunden werden.
direkter Kontakt mit erkrankten oder toten Wildvögeln sollte auch zum eignen Schutz vermieden werden
Hintergrund Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine besonders schwer verlaufende Form der Aviären Influenza bei Geflügel und anderen Vögeln, die durch hochpathogene Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird. Eine Infektion führt zu einer akut verlaufenden Erkrankung, die sich sehr schnell über größere Gebiete ausbreiten kann. Als natürliches Reservoir gelten Wildvögel, insbesondere Wasservögel. Die Geflügelpest-Viren sind sehr stark an Vögel angepasst, daher kommen Infektionen anderer Tierarten und von Menschen selten vor. Bei sehr intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel können sich in seltenen Fällen Menschen und andere Säugetiere anstecken und erkranken. Daher sollte der direkte Kontakt mit erkrankten oder toten Wildvögeln vermieden werden. Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden. Bei Auftreten von Krankheitssymptomen wie Atemwegserkrankungen oder Entzündungen der Lidbindehäute nach dem Kontakt mit toten oder krank erscheinenden Wildvögeln, sollte ein Arzt aufgesucht werden.
Quelle: Presseinformation des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 15.10.2025 unter Geflügelpest-Virus wieder vermehrt in Deutschland nachgewiesen | hessen.de
Informationen: Geflügelhaltungen sind unabhängig von der Anzahl der Tiere bei der Veterinärbehörde anzumelden per Online Antrag Willkommen beim Main-Kinzig-Kreis | Tiermeldung
Weiterführende Informationen zur Geflügelpest finden sich auf dem Homepage des Veterinäramtes MKK – Tierseuchenbekämpfung und Tiergesundheit und unter Geflügelpestinfos des Landes Hessen
Für Geflügelhalter empfiehlt das Friedrich-Löffler-Institut zudem, die Risikoanalyse des eigenen Betriebes mithilfe der Risikoampel für Geflügelpest durchzuführen. Nach Abschluss wird aufgezeigt, welche Maßnahmen den einzelnen Betrieb noch sicherer machen Risikoampel
Quelle: Redaktion MKK Echo

