Stadt Hanau schließt Vertrag mit pro familia und Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Hanau
Der Mittel aus dem Fonds werden von den Beratungsstellen pro familia und dem Sozialdienst katholischer Frauen e. V. in Hanau (SkF Hanau) an ratsuchende Betroffene ausgegeben.
Vor wenigen Tagen wurde von Bürgermeister Dr. Maximilian Bieri, der Leiterin und Prokuristin der pro familia Beratungsstelle Hanau, Monika Zimmermann, und der Vorstandvorsitzenden des SkF Hanau, Margret Steinicke, ein entsprechender Vertrag unterzeichnet. Grundlage war ein einstimmiger Beschluss der Hanauer Stadtverordnetenversammlung im November letzten Jahres.
Bürgermeister Dr. Bieri dankt den Initiatorinnen von pro familia Hanau und dem SkF Hanau für deren Initiative. Gemeinsam mit dem Frauenbüro Hanau haben beide Organisationen in den vergangenen Monaten die Rahmenbedingungen beraten, abgestimmt und Vertragsunterlagen ausgearbeitet. „Wir sind froh, dass wir künftig zumindest in Härtefällen dazu beitragen können, Notlagen zu lindern“, stellt Bürgermeister Dr. Bieri fest. „Der Fonds ist eine freiwillige Leistung der Stadt Hanau, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Umso dankbarer sind wir dem Stadtparlament, dass es – durch einen einstimmigen Beschluss – ein Budget in Höhe von 15.000 Euro jährlich zu Verfügung gestellt hat.“ Margret Steinicke, Vorstandsvorsitzende des SkF Hanau, ihre Geschäftsführerin Monika Faul und die Leiterin und Prokuristin der pro familia Beratungsstelle Hanau, Monika Zimmermann, danken den städtischen Organen für dieses Zeichen der Unterstützung: „Eine selbstbestimmte Familienplanung und eine selbstbestimmte Sexualität leben zu können ist ein Menschenrecht und darf am Geld nicht scheitern. Menschen, die in finanziell prekären Situationen leben, können sich kein kostenintensives sicheres Verhütungsmittel leisten. Eine nicht geplante Schwangerschaft verschärft die eh schon prekäre Situation und damit die Lebenssituation, in die ein Kind hineingeboren wird oder führt zum Schwangerschaftsabbruch.“ Entscheidend sei, dass alle Menschen, egal in welcher biographischen Lebensphase sie sich befänden, auf ein Verhütungsmittel ihrer Wahl zugreifen könnten – unabhängig von ihrer finanziellen Situation, sind sich die Frauen einig. Mit der Errichtung des Verhütungsmittelfonds leiste die Stadt Hanau einen wichtigen Beitrag, das Recht auf selbstbestimmte Familienplanung umzusetzen. Damit unterstütze sie die schon seit Langem bestehende Forderung, dass Verhütungsmittel eine Versichertenleistung der Krankenkassen werden müssen, so die Kooperationspartnerinnen abschließend.
Zum Hintergrund:
Bis zum Jahr 2004 war in der Sozialgesetzgebung die sogenannte Hilfe zur Familienplanung verankert. Für Empfängerinnen und Empfänger von sozialen Transferleistungen wurden die Kosten für ärztlich verordnete Verhütungsmittel übernommen. In der aktuellen ALG II/ Bürgergeld-Gesetzgebung ist eine Kostenübernahme von Verhütungsmitteln auch weiterhin nicht vorgesehen. Entsprechend den geltenden Bestimmungen der Krankenkassen erhalten Versicherte ausschließlich bis zum Ende des 22. Lebensjahres eine Kostenübernahme auf ärztlich verordneten Verhütungsmittel.
Verschiedene Kommunen in Deutschland haben daher bereits freiwillige Fonds eingerichtet. Diesem Beispiel ist Hanau nun auf Initiative und in Zusammenarbeit mit den beiden Beratungsstellen, die in der Stadt Schwangerschaftsberatungen auch in Konfliktsituationen durchführen, gefolgt. Anträge auf Kostenübernahme werden daher auch ausschließlich von pro familia Hanau und dem SkF Hanau entgegengenommen. In Kürze werden Informationen auf den Homepages der Stadt Hanau und der Beratungsstellen zur Verfügung gestellt. Auch gynäkologische und urlogische Praxen sowie Apotheken im Stadtgebiet und der Umgebung erhalten vorab entsprechende Informationen. Der Umsetzungsbeginn des Verhütungsmittelfonds ist ab Mai 2024 geplant.
Quelle: Stadt Hanau