Versand der Unterlagen erst ab Anfang Februar 2025
Wenn am Sonntag, 23. Februar, die vorgezogene Neuwahl des Deutschen Bundestages stattfindet, ist wie bei anderen Wahlen und Abstimmungen auch die Abgabe der Stimmen vor der Wahl und unabhängig von einem Besuch im Wahllokal möglich. Im Rahmen der vorgezogenen Bundestagswahl sind dabei aber ein paar Besonderheiten zu beachten.
Wer die Möglichkeit nutzen will, muss zuvor einen Antrag auf einen Wahlschein und Erteilung von Briefwahlunterlagen stellen. Aufgrund der kurzen Fristen bei der vorgezogenen Neuwahl zum Deutschen Bundestag kann der Versand bzw. die Ausstellung der Briefwahlunterlagen jedoch erst ab Anfang Februar erfolgen, da erst zu diesem Zeitpunkt die Stimmzettel gedruckt und ausgeliefert werden.
Nach aktuellem Informationsstand ist davon auszugehen, dass die Unterlagen spätestens ab dem 10. Februar 2025 und somit lediglich zwei Wochen vor dem Wahltermin vollständig zur Verfügung stehen. Das städtische Wahlbüro informiert auf der Internetseite zur Bundestagswahl (www.hanau.de – „Rathaus“ – „Wahlen“) über das Eintreffen der Stimmzettel und somit den tatsächlichen Beginn des Versands und der Ausgabe der Briefwahlunterlagen.
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen kann bereits jetzt erfolgen, der Versand erfolgt jedoch erst nach Vorliegen der Unterlagen, spätestens ab dem 10. Februar 2025. Ein entsprechendes Antragsformular ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt. Ebenfalls befindet sich dort einen QR-Code zur digitalen Antragsstellung.
Der Antrag kann auch vorher schriftlich (aber nicht telefonisch) im Wahlbüro oder per E-Mail gestellt werden. Bei einem Antrag müssen zwingend Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift angeben werden. Auch besteht die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen auf der Internetseite der Stadt Hanau (www.hanaude) mit dem dort hinterlegten Formular über eine sichere Verbindung zu beantragen.
Die Briefwahlunterlagen können weiterhin persönlich im Rathaus, Am Markt 14-18, 63450 Hanau, beantragt werden. Auch besteht im Rathaus nach Eintreffen der Stimmzettel die Möglichkeit, die Stimmen sodann direkt vor Ort abzugeben.
Das Briefwahlbüro ist vom 13. Januar 2025 an besetzt, die Öffnungszeiten lauten wie folgt: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 13 Uhr, Mittwoch von 8 bis 16:30 Uhr. Am 08. und 15. Februar auch Samstag von 9 bis 12 Uhr und am Freitag 21. Februar 2025 von 8 bis 15 Uhr, da an diesem Tag die gesetzlich vorgeschriebene Antragsfrist für die Briefwahl endet.
Für Fragen rund um das Thema Bundestagswahl steht das Team des Hanauer Wahlbüros zur Verfügung (Telefon 06181/2950-2070 oder wahlbuero@hanau.de).
Pressekontakt: Güzin Langner
Quelle: Redaktion MKK Echo