Mittwoch, Oktober 29, 2025
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Gruseln gestattet, Vandalismus verboten: Polizei erinnert an die Halloween-Spielregeln

Südosthessen (ots) – (lei) Am kommenden Freitag ist nicht nur Reformationstag,
sondern auch “Halloween” – eine sprachliche Umwandlung von “All Hallows’ Eve”
(“der Abend vor Allerheiligen”), der ursprünglichen Bezeichnung im englischen
Sprachraum.

Wie in der Vergangenheit werden auch in diesem Jahr am 31. Oktober vielerorts
wieder zahlreiche “Gespenster” und gruselige Kreaturen in den Abend- und
Nachtstunden durch die Straßen ziehen, um die Hausbewohner mit dem Ausspruch
“Süßes oder Saures” vor die Wahl eines Streiches oder einer süß-sauren Spende zu
stellen.

Doch Vorsicht – nicht jeder Spaß ist erlaubt! Insbesondere ist Halloween
keineswegs ein Freibrief für Vandalismus: Wer Hauswände mit Eiern bewirft,
Böller in Briefkästen zündet, Gullydeckel entfernt oder Autospiegel abtritt,
riskiert nicht nur Ärger, sondern auch eine Anzeige, etwa wegen Sachbeschädigung
oder gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr. Die Polizei ist in der
Halloween-Nacht insofern wieder unterwegs, um ein Auge auf die Straßen zu werfen
und für die Sicherheit aller da zu sein.

An die Halloween-Spielregeln müssen sich alle halten – selbst die Kleinsten.
Besonders die Eltern sind gefragt: Sie sollten ihre Kinder idealerweise
begleiten und auf mögliche Gefahren hinweisen. Auch wenn Kinder unter 14 Jahren
strafrechtlich nicht belangt werden können, entbindet das die Eltern nicht von
ihrer Verantwortung. Auf sie können zivilrechtliche Forderungen zukommen, wenn
es ihre Sprösslinge mit üblen Streichen übertreiben.

Deshalb der Appell an alle Eltern: Sprechen Sie mit Ihren Kindern! Machen Sie
ihnen klar, dass Halloween zwar gruselig, aber nicht gefährlich werden soll.
Streiche, die Schaden anrichten oder andere erschrecken, sind nicht der Sinn der
Sache. Halloween soll ein fröhliches Fest für alle sein, und dazu gehört auch,
dass man sich respektvoll gegenüber anderen verhält und die Straßen nicht mit
unangemessenem Schabernack unsicher macht.

Sichtbarkeit ist ebenfalls wichtig: Furchteinflößende Kostüme sind meist dunkel
und können von Autofahrern leicht übersehen werden. Helle oder reflektierende
Verkleidungen tragen lautet die Devise, um im Dunkeln gut sichtbar zu sein.
Taschenlampen oder Leuchtstäbe helfen zusätzlich, um von Autofahrern rechtzeitig
gesehen zu werden.

Das Polizeipräsidium Südosthessen wünscht allen begeisterten Halloween-Fans ein
tolles und vor allem sicheres Halloween-Fest. Mit gegenseitiger Rücksichtnahme
und Vorsicht kann es für alle eine schaurig-schöne Nacht werden…

 

Quelle: Redaktion MKK Echo

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