Regierungspräsidium Darmstadt genehmigt Grenzänderungsvertrag der Stadt Hanau und des Main-Kinzig-Kreises
Darmstadt. Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt hat den Grenzänderungsvertrag der Stadt Hanau und des Main-Kinzig-Kreises genehmigt. Regierungspräsident Prof. Dr. Jan Hilligardt hat den Genehmigungsbescheid heute übergeben. Hierzu kamen Vertreterinnen und Vertreter von der Stadt Hanau und dem Main-Kinzig-Kreis mit dem Staatsekretär im Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz, Martin Rößler, in das Kollegiengebäude nach Darmstadt. Die Stadt Hanau wird zum 1. Januar 2026 kreisfrei und damit aus dem Main-Kinzig-Kreis ausgegliedert. Im Grenzänderungsvertrag werden neben der eigentlichen Gebietsveränderung die organisatorischen, personellen und finanziellen Rahmenbedingungen der Auskreisung geregelt. Hanau hat als Sonderstatusstadt bislang nur einzelne Aufgaben der Landkreise übernommen und wird zukünftig als kreisfreie Stadt auch alle Landkreis-Aufgaben übernehmen.
Mit dieser Genehmigung vollzieht das RP – nach dem Landtagsbeschluss aus dem Februar dieses Jahres – den letzten rechtlich notwendigen Schritt und gibt abschließend „Grünes Licht” für die Auskreisung der Stadt Hanau aus dem Main-Kinzig-Kreis. „Mit der Kreisfreiheit der Stadt Hanau ab 1. Januar 2026 wird ein Stück Kommunalgeschichte in Hessen geschrieben. In unserem Bundesland wird es damit künftig sechs anstelle bisher fünf Städte mit Kreisfreiheit geben. Für das Regierungspräsidium ist es ein ausgesprochen bedeutender Vorgang, die Genehmigung für die Auskreisung zu erteilen”, sagte Regierungspräsident Hilligardt. Er verwies auf die zügige Genehmigung des Grenzänderungsvertrages durch seine Behörde und betonte die aus der Kreisfreiheit erwachsende größere Verantwortung für die Stadt Hanau. „Wir als Regierungspräsidium werden Hessens neue kreisfreie Stadt und den Main-Kinzig-Kreis in neuem Zuschnitt weiter eng, kompetent und konstruktiv beraten und begleiten”, versprach er.
Hanaus Oberbürgermeister Claus Kaminsky führte aus: „Der genehmigte Grenzänderungsvertrag markiert – nach dem Landtagsbeschluss – einen weiteren historischen Moment für unsere Stadt. Mit ihm ist der Weg zur Kreisfreiheit nun endgültig geebnet. Ab dem 1. Januar 2026 übernehmen wir nun die Aufgaben in eigener Verantwortung. Für unsere Bürgerinnen und Bürger bedeutet das: kürzere Wege, klare Zuständigkeiten und noch mehr Entscheidungen direkt vor Ort. Wir können mit unserer Ortskenntnis und der Vernetzung in der Stadt schnellere und bessere Lösungen anbieten, die sich auch wirtschaftlich positiv auswirken werden. Das ist ein Gewinn an Selbstbestimmung, Verwaltungskraft und Bürgernähe, auf den wir in Hanau lange hingearbeitet haben.” Der Oberbürgermeister ergänzte: „Mein Dank gilt dem Main-Kinzig-Kreis für die konstruktive Zusammenarbeit in den vergangenen und kommenden Jahren und ebenso dem Regierungspräsidium Darmstadt für die verlässliche Begleitung des Prozesses.”
„Wir haben als Main-Kinzig-Kreis von Anfang an erklärt, diesen Vorgang konstruktiv zu begleiten und dabei die Interessen unserer Bürgerinnen und Bürger zu wahren. Mit dem gemeinsam ausgehandelten Vertrag ist das auf eine sehr gute Weise gelungen, denn es wird ausdrücklich festgeschrieben, dass die Auskreisung der Stadt Hanau nicht zum Nachteil der anderen 28 Städte und Gemeinden erfolgt. Das gemeinsame Ziel ist vielmehr, die Wirtschaftskraft, das Leistungsvermögen und die Attraktivität der gesamten Region nachhaltig zu entwickeln. Der Inhalt beschreibt also nicht nur die formalen und rechtlichen Schritte, sondern er ist auch der Ausdruck einer neuen Form des partnerschaftlichen Miteinanders”, betonte Landrat Thorsten Stolz.
An dem Termin nahmen teil: Regierungspräsident Prof. Dr. Jan Hilligardt, Regierungsvizepräsident Dr. Stefan Fuhrmann; Martin Rößler, Staatssekretär im Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz, Hanaus Bürgermeister Dr. Maximilian Bieri sowie Stadträtin Isabelle Hemsley und vom Main-Kinzig-Kreis neben Landrat Thorsten Stolz auch der Erste Kreisbeigeordnete Andreas Hofmann und der Kreisbeigeordnete Jannik Marquart.
Hintergrund:
Da sich durch die Ausgliederung einer Kommune aus dem Kreisgebiet die Grenze eines Landkreises ändert, bedurfte die Ausgliederung von Hanau nach der Hessischen Landkreisordnung eines „Auskreisungsgesetzes”, das der hessische Landtag bereits im Februar dieses Jahres beschlossen hat. Der Main-Kinzig-Kreis und die Stadt Hanau hatten dann alle Folgen der Auskreisung in einem Grenzänderungsvertrag zu regeln. Diese Verträge bedürfen immer der aufsichtsbehördlichen Genehmigung.
Das RP fungiert aktuell als Rechts- und Finanzaufsicht über die Landkreise im Regierungsbezirk Darmstadt, die kreisfreien Städte Darmstadt und Offenbach, außerdem die Sonderstatusstädte (über 50.000 Einwohner). Künftig wechselt Hanau aus der Gruppe der Sonderstatusstädte zu den kreisfreien Städten. Die Zuständigkeit des Regierungspräsidiums für die Stadt ändert sich hierdurch nicht.
Link: https://rp-darmstadt.hessen.de/sicherheit-und-kommunales/kommunalaufsicht
Quelle: Redaktion MKK Echo