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Genehmigungsfähiger Änderungshaushalt 2026 erneut in den Gremien

Haushaltskonsolidierung basiert auf Einsparungen in allen Produktbereichen und Erhöhung der Grundsteuer B

Deutschlands Kommunen verzeichnen mit einem Minus von 31,8 Milliarden Euro ein historisches Defizit. Darauf hat kürzlich der bundesweite Aktionstag „Kommunen am Limit” hingewiesen. Auch Maintals finanzielle Situation ist angespannt. Der Änderungshaushalt weist ein Minus von rund 16 Millionen Euro aus. Deshalb wurde ein Haushaltskonsolidierungskonzept erstellt, mit dem das Defizit schon in 2026 und über die Finanzplanung bis 2029 deutlich gesenkt werden kann; auf geplante 1,9 Millionen Euro.

Der Ausgleich des Etats steht dabei auf mehreren Säulen: Neben pauschalen Einsparungen und Konsolidierungsmaßnahmen in allen Bereichen ist auch eine Erhöhung der Grundsteuer B erforderlich. Nun braucht es einen Beschluss der Stadtverordneten, um die Genehmigung der Kommunalaufsicht für den Änderungshaushalt 2026 zu erhalten und die Handlungsfähigkeit der Stadt zu sichern.

Der Auftrag des Magistrats ist nach Hessischer Gemeindeordnung die Vorlage eines genehmigungsfähigen Haushalts 2026 mit Haushaltssicherungskonzept, was im Juni erfolgt ist. Dies war notwendig geworden, da der Doppelhaushalt 2025/2026 nur für das Haushaltsjahr 2025 von der Kommunalaufsicht genehmigt worden war. Die Beschlussfassung des Änderungshaushalts liegt nun allein in der Hoheit der Stadtverordnetenversammlung. „Die finanzielle Handlungsfähigkeit zu sichern, ist eine Mannschaftsaufgabe“, betont Bürgermeisterin Monika Böttcher als Kämmerin und sieht sich dabei durch die kommunale Beratungsstelle des Hessischen Landesrechnungshofs bestätigt. Diese hatte kürzlich die Analyse des Maintaler Haushalts in einer Sondersitzung den Stadtvorordneten und der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt und dabei auf die Dringlichkeit einer Beschlussfassung hingewiesen. Denn ohne einen beschlossenen und genehmigten Haushalt ist die Stadt in ihrer Handlungsfähigkeit stark eingeschränkt.

Mit dem Main-Kinzig-Kreis als zuständiger Kommunalaufsicht wurde das Haushaltssicherungskonzept im Vorfeld bereits in den wesentlichen Grundzügen abgestimmt. Nun braucht es den Beschluss durch die Stadtverordneten. Eine weitere Verschiebung der Entscheidung wäre zum Schaden der Stadt. Schon jetzt verzeichnet Maintal einen Einnahmeverlust von rund 2,3 Millionen Euro, weil der Änderungshaushalt nicht im Juni beschlossen wurde. Damit konnte die erste Stufe der Erhöhung der Grundsteuer B nicht mehr für 2026 greifen, da der Beschluss bis zum 30. Juni hätte gefasst werden müssen.

Konkret basiert das Haushaltssicherungskonzept der Stadt Maintal neben den bereits bestehenden pauschalen Einsparungen bei Sach- und Personalaufwendungen aus dem Doppelhaushalt auf zwei Säulen: Einsparungen im städtischen Haushalt in allen Produktbereichen zwischen 1,8 und 3,4 Millionen Euro pro Jahr bei den Sachaufwendungen, der Streichung von zehn Personalstellen in diesem und weiteren je zehn Stellen in den kommenden beiden Jahren und der Erhöhung der Grundsteuer B um 200 Punkte. Dabei machen die Einsparungen im Haushalt rund 70 Prozent und damit den überwiegenden Teil der Konsolidierung aus.

Ein Ausgleich des städtischen Defizits durch Rücklagen ist hingegen nur noch bedingt möglich, denn die Ersparnisse werden bereits Ende 2026 aufgebraucht sein. Eine Sofortentlastung durch Land und Bund, auf die Kommunen gehofft hatten, gibt es nicht. Die beschlossene Finanzreform aus dem Juni 2026 ist aus Sicht der kommunalen Spitzenverbände zwar ein erster Schritt in die richtige Richtung. Allerdings sollen Kommunen nur für neu beschlossene Gesetze, mit denen ihnen Aufgaben durch Bund und Land übertragen werden, einen angemessenen finanziellen Ausgleich erhalten. Bestehende gesetzliche Vorgaben, die das kommunale Rekorddefizit verursacht haben, bleiben davon unberührt. Dazu gehört auch der Kostentreiber „Kinderbetreuung“, der im städtischen Haushalt mit jährlich rund 26 Millionen Euro zu Buche schlägt – ein zentrales Beispiel der chronischen Unterfinanzierung der Kommunen durch Land und Bund.

„Umso dringlicher ist es, dass Magistrat und Stadtverordnetenversammlung gemeinsam dafür Sorge tragen, der Kommunalaufsicht einen genehmigungsfähigen Haushalt vorzulegen“, so Böttcher und ergänzt: „Die Erhöhung der Grundsteuer B ist wahrlich keine leichte Entscheidung. Doch sie ist leider unumgänglich, weil Kommunen neben (Personal-)Einsparungen keine weiteren Instrumente zur Verfügung stehen, um den von den Aufsichtsbehörden geforderten Haushaltsausgleich zu erreichen.“ Ein Streichen von wichtigen Investitionen in städtische Infrastruktur müsse verhindert werden, so die Kämmerin. Denn das Verschieben in die Zukunft mache die Vorhaben nur noch teurer und führe zu keinen nennenswerten Entlastungen im Ergebnishaushalt.

Deshalb haben einige hessische Kommunen vergleichbarer Größe den Schritt einer Grundsteuererhöhung jüngst (vor dem Stichtag 30.06.) bereits vollzogen, um ihre Haushalte ausgleichen zu können. Denn ohne die Erhöhung der Grundsteuer B ist keine Konsolidierung und ein deutlicher Konsolidierungspfad zu schaffen und somit wäre die Genehmigung des Haushalts durch die Aufsichtsbehörde mehr als fraglich. „In der Folge stünden freiwillige Leistungen wie die Förderung von Vereinen auf der Kippe. Das wäre das schlechteste, was passieren könnte, da die ehrenamtlich Engagierten das Herzstück unserer Stadtgesellschaft sind“, macht Böttcher deutlich. Sie wirbt daher bei den Fraktionen um Zustimmung zum Änderungshaushalt, um sicherzustellen, dass die Stadt ihre gesetzlichen Aufgaben weiterhin erfüllen und auch die wichtigen freiwilligen Leistungen für die Bürger*innen verlässlich erbringen kann. „Es braucht jetzt mutige Entscheidungen zum Wohl unserer Stadt, die wir den Bürgerinnen und Bürgern sachlich vermitteln müssen.“

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Quelle: Stadt Maintal

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