Bundestagswahl: Stimmzettel können erst nach dem 30. Januar gedruckt werden – Bürgermeister Litzinger rät zum Gang ins Wahllokal
Am Sonntag, 23. Februar 2025, finden vorgezogene Neuwahlen des Deutschen Bundestages statt. Die Wählerinnen und Wähler können entscheiden, ob sie am Wahltag im Wahllokal ihre Stimme abgeben oder per Briefwahl wählen möchten. Allerdings wirken sich die verkürzten Fristen auf den gewohnten Ablauf der Briefwahl aus. Sie kann zwar ab sofort im Rathaus Gelnhausen oder online (www.gelnhausen.de) beantragt werden, die Briefwahlunterlagen mit den Stimmzetteln können aber voraussichtlich erst ab Anfang Februar verschickt werden.
„Die Frist für die Zulassung der Wahlvorschläge endet am 24. Januar 2025. Dann steht fest, welche Wahlkreisbewerber und Landeslisten zur Wahl stehen. Danach gibt es aber noch eine Beschwerdefrist. Der Bundeswahlausschuss entscheidet erst am 30. Januar endgültig über die Zulassung der Wahlvorschläge. Und erst dann kann der Druck der Stimmzettel durch die Bundeswahlleitung beauftragt werden“, begründet das Gelnhäuser Wahlamt die verkürzte Frist. Auch bei der Versendung der Wahlbenachrichtigungen mit einem Formular zur Beantragung eines Wahlscheins für die Briefwahl kommt es aufgrund der verkürzten Fristen zu Verzögerungen. „Ich empfehle den Gelnhäuser Wählerinnen und Wählern, die nicht auf die Briefwahl angewiesen sind, die Urnenwahl zu nutzen und am 23. Februar vor Ort im Wahllokal ihre Stimme abzugeben“, so Gelnhausens Bürgermeister Christian Litzinger. „Für den Briefwahlprozess werden uns diesmal nur etwa zwei Wochen zur Verfügung stehen“, unterstreicht er.
Trotzdem ist die klassische Briefwahl per Post bei rechtzeitiger Beantragung auch bei dieser Wahl möglich.
Wahlscheine können von Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, bis zum 21. Februar 2025, 15 Uhr, bei der Stadtverwaltung Gelnhausen beantragt werden. Die Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen mit Postzustellung über den Direktlink auf der Startseite www.gelnhausen.de ist ab sofort möglich und kann bis zum 18. Februar 2025, 23:59 Uhr erfolgen. Wahlberechtigte, die noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, die Briefwahl aber bereits beantragen möchten, können diesen Antrag auch über ein formloses Schreiben, in dem Name, Anschrift und Geburtsdatum enthalten sein müssen, an das Wahlamt der Stadt Gelnhausen, Obermarkt 7, 63571 Gelnhausen, stellen. Sobald die Stimmzettel verfügbar sind, ist die Briefwahl bis 21. Februar 2025 auch direkt im Rathaus während der Sprechzeiten möglich. Die entsprechenden Unterlagen werden an Wahlberechtigte gegen Vorlage der Wahlbenachrichtigung oder eines gültigen Lichtbildausweises ausgegeben.
Weiterhin ist es möglich, bei plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten möglich macht (Nachweis erforderlich), Briefwahlunterlagen am Samstag, 22. Februar 2025, von 10 bis 12 Uhr, und am Sonntag, 23. Februar 2025, bis 15 Uhr zu erhalten. Das Wahlamt befindet sich im Rathaus, Obermarkt 7, Erdgeschoss. Alle Wahlbriefe müssen spätestens am Sonntag, 23. Februar, bis 18 Uhr im Rathaus, Obermarkt 7, in Gelnhausen abgegeben oder im Briefkasten des Rathauses eingeworfen werden. Verspätet eingegangene Wahlbriefe können nicht mehr berücksichtigt werden.
Quelle: Redaktion MKK Echo