Erneut hochkarätige Tagung beim Regierungspräsidium (RP) Darmstadt
Darmstadt. Fast 120 Fachleute aus 15 Bundesländern sind an diesem Mittwoch und Donnerstag auf Einladung des Regierungspräsidiums (RP) Darmstadt zur 15. Tagung des „Darmstädter Arbeitskreises Geldwäscheprävention“ zusammengekommen. Vertreterinnen und Vertreter von Aufsichtsbehörden und Ministerien, aus Industrie- und Handelskammern, Deutschem Aktieninstitut, Staatsanwaltschaft, Polizei- und Zollbehörden, Steuerberaterkammern und Finanzbehörden sowie weiterer Institutionen verleihen diesem bundesweiten Treffen ein Alleinstellungsmerkmal.
Regierungspräsident Prof. Dr. Jan Hilligardt begrüßte zum Auftakt am gestrigen Mittwoch die Vortragenden aus unterschiedlichsten Bereichen, insbesondere auch Vertreter des Bundesministeriums der Finanzen. Der Regierungspräsident betonte die Bedeutung dieses Austauschs verschiedener Behörden und Fachleute: „Die Aufgabe der Geldwäsche-Bekämpfung ist hochkomplex. Umso wichtiger ist eine behördenübergreifende Zusammenarbeit“, so Prof. Hilligardt.
Die ungebremste Dynamik der rechtlichen wie auch der tatsächlichen Entwicklungen war Schwerpunkt des Tagungsauftaktes. Bei der Veranstaltung im vergangenen Jahr gingen die Akteure noch davon aus, in diesem Jahr bereits eine „Zentralstelle für Geldwäscheaufsicht“ innerhalb einer neuen Behörde auf Bundesebene zu haben. Doch das hierfür erforderliche Gesetz ist bisher nicht in Kraft getreten. Parallel dazu entwickelt sich das harmonisierte EU-Recht weiter: Ab Mitte 2027 gilt auch in Deutschland unmittelbar die EU-Anti-Geldwäscheverordnung (AML-VO). Die Vorbereitungen auf EU-Ebene sind bereits im Gange. Über die nationalen und internationalen Aspekte der Geldwäscheprävention im Lichte dieser aktuellen Entwicklungen berichteten zunächst Dr. Hartmut Krüger und Thomas Gendrisch vom Bundesministerium der Finanzen. Ilka Brian und Nadine Wolf, zwei Expertinnen aus dem Bankensektor, ergänzten um die Vorgaben und Auswirkungen der AML-VO, mit denen sich Verpflichtete und Behörden im Nichtfinanzsektor werden auseinandersetzen müssen.
Dr. Jacob Wende, Geschäftsführer des Beratungs- und Technologieunternehmens Regpit, leitete eine Podiumsdiskussion mit Vertretern aus dem Deutschen Aktieninstitut, einer Generalstaatsanwaltschaft und einer Aufsichtsbehörde. Thema waren die unterschiedlichen Fragestellungen, die sich aus dem künftigen EU-weiten Barzahlungsverbot ergeben, insbesondere im Hinblick auf Geldwäscherisiken und -prävention im deutschen Güterhandel. Frank Diener von der Zentralen Verdachtsmeldestelle Deutschlands, der FIU, berichtete über das neue Rückmeldekonzept der Behörde zu Verdachtsmeldungen. Zum Abschluss des Tages informierte Dr. Christina Berking von der Interessengemeinschaft Deutscher Kunsthandel die Anwesenden über den Deutschen Kunstmarkt und damit verbundene mögliche Geldwäscherisiken – denn auch Kunsthändler und beispielsweise Galeristen müssen sich an das Geldwäschegesetz halten und werden von den Aufsichtsbehörden kontrolliert.
Wichtigste Zielgruppe der Veranstaltung sind zwar Aufseherinnen und Aufseher der Bundesländer, der Arbeitskreis hat sich aber immer einen interdisziplinären Blick auf die Geldwäscheproblematik bewahrt. Genau dieser behördenübergreifende Austausch ist es, den die Financial Action Task Force (FATF), der Standardsetzer für Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf Ebene der OECD, in ihrem Deutschland-Prüfbericht positiv hervorhebt: Der Arbeitskreis wurde für seine Entwicklung einheitlicher nationaler Leitlinien und zur Förderung des Informations- und Erfahrungsaustauschs auf Arbeitsebene ausdrücklich gelobt.
Am heutigen, zweiten Tagungstag kamen fast 90 Beschäftigte aus Aufsichtsbehörden und den in den Ländern zuständigen Ministerien zum Austausch zusammen. Die Experten des Bundesfinanzministeriums standen auch diesem Kreis für Fragen und einen Austausch zur Verfügung. Weitere Themen waren unter anderem Erfahrungen bei geldwäscherechtlichen Prüfungen im Güterhandel und im Kunstsektor sowie die Aktualisierung der bundesweiten Auslegungs- und Anwendungshinweise der Länder. Die Themen der Aufsichtspraxis führten zu einem lebhaften Austausch unter den Teilnehmerinnen und Teilnehmern.
Hintergrund: Das RP Darmstadt prüft als Aufsichtsbehörde die Einhaltung der Pflichten, die das Geldwäschegesetz einer Vielzahl von Gewerben, zum Beispiel Güterhändlern und Immobilienmaklern, auferlegt. Bei der Bekämpfung von Geldwäsche nimmt die Behörde damit Präventionspflichten der Wirtschaft in den Blick, während die Strafverfolgungsbehörden Straftaten nachgehen und diese ahnden.
Link: https://rp-darmstadt.hessen.de/sicherheit-und-kommunales/gefahrenabwehr/geldwaesche
Bild1: Regierungspräsident Prof. Dr. Jan Hilligardt begrüßt das Plenum am Mittwoch im RP Darmstadt (© RP Darmstadt)
Bild2: Blick in den nahezu voll besetzten Saal bei der Anti-Geldwäsche-Tagung im RP Darmstadt (© RP Darmstadt)
Quelle: Redaktion MKK Echo