rund 400.000 Handyverstöße am Steuer registriert die Polizei jedes Jahr. Eine aktuelle ADAC Verkehrsbeobachtung in den fünf größten deutschen Städten zeigt: Die Dunkelziffer der Verstöße liegt in Wahrheit noch deutlich darüber. Im Vergleich zum bundesweiten Schnitt konnten in Frankfurt am Main besonders viele Verstöße gegen das Handyverbot am Steuer beobachtet werden.
Riesige Dunkelziffer bei Handyverstößen
Für die aktuelle Beobachtungsstudie des ADAC zur Handynutzung wurden bundesweit 9573 Verkehrsteilnehmer genauer ins Visier genommen. 2,7 Prozent der Fahrer begingen dabei Handyverstöße. Bei den Radfahrern waren es 1,4 Prozent von 9239 Radlern. In Frankfurt liegt der Anteil der Handynutzung am Steuer deutlich darüber: rund 4,4 Prozent der 962 beobachteten Autofahrer in Frankfurt nutzte das Handy während der Fahrt oder an einer Ampel mit eingeschaltetem Motor. Rechnet man diese Ergebnisse auf das jährliche Gesamtverkehrsaufkommen in Deutschland hoch, kommt man auf rund eine Milliarde Handyverstöße durch Kfz-Fahrer.
Gefährlicher Blindflug
„Für viele Autofahrer ist der Blick auf das Handy bereits zum Automatismus geworden – die Gefahr durch Ablenkung wird dabei häufig ignoriert”, erklärt Wolfgang Herda, Verkehrsexperte des ADAC Hessen-Thüringen. „Es muss jedoch jedem klar sein: Multitasking am Steuer funktioniert nicht.”
Dabei ist einem Teil der Autofahrer das Risiko durchaus bewusst, wie eine ergänzende bundesweite Umfrage zu dem Thema zeigt. Darin gibt jeder Zweite (52 Prozent) an, das Handy schon einmal beim Autofahren genutzt zu haben. Gut 10 Prozent der Befragten gaben zu dabei schon mal eine gefährliche Situation erlebt zu haben. 41 Prozent berichten zudem von gefährlichen Situationen im Straßenverkehr im Zusammenhang mit der Handynutzung anderer Verkehrsteilnehmer.
Dass das schnell gehen kann, zeigt ein kurzes Rechenbeispiel: Autofahrer, die bei einer Geschwindigkeit von 50 Stundenkilometern nur 2 Sekunden auf ihr Handy schauen, sind fast 30 Meter im Blindflug unterwegs. Diese Meter können im Zweifelsfall über Leben und Tod entscheiden.
Mehr Kontrolle gewünscht
Bisher werden Handy-Sünder vor allem durch zufällige Polizeikontrollen oder Blitzerfotos erwischt. Eine wirklich systematische Verfolgung des Problems ist damit kaum möglich. Abhilfe könnten zukünftig sogenannte „Handy-Blitzer” schaffen. Dabei handelt es sich um Kameras, die mithilfe von künstlicher Intelligenz eine verbotene Handynutzung erkennen und fotografieren. Die Aufnahmen werden anschließend von Polizeibeamten kontrolliert. Bislang sind solche Systeme nur in Rheinland-Pfalz im Einsatz.
Handysündern am Steuer eines Kfz drohen, sofern sie überführt werden, mindestens ein Punkt in Flensburg und 100 Euro Bußgeld. Auf dem Fahrrad sind es immerhin 55 Euro.
Diese Regeln gelten
Das Handyverbot ist in Paragraf 23 Absatz 1a der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Es umfasst nicht nur Smartphones, sondern alle elektronischen Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen. Radfahrer dürfen ein Handy beim Stehen an der Ampel nutzen, Kfz-Fahrer jedoch nicht. Ihnen ist die Nutzung nur bei ausgeschaltetem Motor erlaubt – Start-Stopp-Automatik genügt nicht. Ist das Handy in einer Halterung befestigt, dürfen Fahrer – wie beim Navi – kurz tippen, um zum Beispiel eine Navigation zu starten oder einen Anruf über die Freisprechanlage anzunehmen. Nicht erlaubt ist aber alles, was durch längere Blickzuwendung die Aufmerksamkeit vom Straßenverkehr ablenkt, wie zum Beispiel das Schreiben und Lesen von Nachrichten.
Methodik der Verkehrsbeobachtung
Für die Verkehrsbeobachtung wurden die fünf größten Städte Deutschlands ausgewählt: Berlin, Hamburg, München, Köln und Frankfurt am Main. Pro Stadt wurden jeweils eine Straße für die Kfz-Beobachtung (Hauptverkehrsstraße mit Mischverkehr) und eine für die Fahrradbeobachtung (Fahrradstraße) bestimmt. In Frankfurt fand die Verkehrsbeobachtung im März und April 2026 entlang des Marbachwegs sowie des Grüneburgwegs statt.
Quelle: ADAC Hessen-Thüringen e.V.

