Gute Nachricht für Kommunen und Familien: Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, bringt der Deutsche Bundestag die Verlängerung des Förderzeitraums für den Ganztagsausbau um weitere zwei Jahre von 2027 bis 2029 auf den Weg. „Das ist ein wichtiger Schritt zur Unterstützung der Städte und Gemeinden beim Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“, betont der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Pascal Reddig. Mit dem „Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern um Grundschulalter“ wird ab dem Schuljahr 2026/27 stufenweise ein Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter der Klassenstufen 1 bis 4 eingeführt. Dafür müssen nun die passenden Rahmenbedingungen geschaffen werden.
Reddig weiter: „Mit der Verlängerung der Frist bis Ende 2029 reagieren wir auf die Realität vor Ort. Ursprünglich sollten alle geförderten Maßnahmen bis Ende 2027 abgeschlossen sein – doch diese Zeitvorgabe war für viele Kommunen schlicht nicht zu halten.“
Insbesondere große Bauprojekte hätten sich durch langwierige Planungsverfahren, Fachkräftemangel im Bau- und Planungsbereich sowie Lieferengpässe erheblich verzögert. Zudem traten viele landesrechtliche Förderprogramme erst im Laufe des Jahres 2024 in Kraft – viel später als ursprünglich vorgesehen. „Es war absehbar, dass unter diesen Umständen ein fristgerechter Mittelabruf für zahlreiche Kommunen nicht möglich ist“, so Reddig.
Die jetzige Anpassung sieht vor, dass Maßnahmen nun bis zum 31. Dezember 2029 abgeschlossen und bis zum 30. Juni 2030 abgerechnet werden können. Auch die Auflösung des Sondervermögens im Ganztagsfinanzierungsgesetz wird entsprechend auf den 31. Dezember 2030 verschoben.
„Das ist nicht nur eine praktische Lösung, sondern auch ein klares politisches Signal: Wir stehen zu unseren Kommunen und schaffen verlässliche Rahmenbedingungen. Damit setzen wir ein zentrales Versprechen aus unserem Koalitionsvertrag um“, so Reddig.
Quelle: Team Reddig