Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) begrüßt die angekündigte Reform des Führerscheinrechts grundsätzlich, mahnt jedoch an, dass die Diskussion um Kosten und Aufwand der Führerscheinausbildung nicht zulasten der Verkehrssicherheit geführt werden dürfe.
Der Verband hat konkrete Vorschläge vorgelegt, um den Aufwand und damit auch die finanziellen Belastungen bei der Führerscheinausbildung zu reduzieren – etwa durch den gezielten Einsatz moderner Ausbildungstechnologien.
Simulationen als ergänzendes Lerninstrument
So empfiehlt der DVR, bestimmte Ausbildungsabschnitte auf Fahrsimulatoren zu verlagern. Fahrschülerinnen und Fahrschüler könnten auf diese Weise das manuelle Schalten üben oder bis zu zwei der fünf vorgeschriebenen Sonderfahrten außerhalb geschlossener Ortschaften auf Bundes- oder Landstraßen virtuell absolvieren. Voraussetzung ist ein anerkanntes pädagogisches Konzept, das die sichere Durchführung von Überholvorgängen vermittelt und an technisch geeigneten Simulatoren umgesetzt wird.
Digitale Lernformen mit Maß
Auch digitale Elemente im Theorieunterricht können nach Einschätzung des DVR sinnvoll sein – allerdings nur in begrenztem Umfang. Entscheidend sei eine abwechslungsreiche und individuell angepasste Unterrichtsgestaltung mit klaren Schwerpunkten. Diese verringere das Risiko einer Überforderung der Lernenden während der Ausbildung.
Dafür fordert der Verband ein transparentes Ausbildungscurriculum mit regelmäßigen Lernstandserfassungen und -kontrollen. Zudem solle geprüft werden, ob die Anzahl der Grundfahraufgaben durch geeignete Alternativübungen reduziert werden könne.
Keine Abstriche bei der professionellen Ausbildung
Der DVR lehnt jedoch jede Form der Ausbildung ohne fachlich qualifizierte Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer strikt ab. Eine sogenannte Laienausbildung sei aus guten Gründen bereits vor Jahrzehnten abgeschafft worden und dürfe auch künftig keine Option sein.
Hintergrund
Mit seinen Empfehlungen will der DVR einen Beitrag leisten, um moderne und bezahlbare Wege in der Fahrausbildung zu eröffnen – ohne dabei die hohen Standards der Verkehrssicherheit zu gefährden. Der Verband bleibt seiner Leitlinie der „Vision Zero“ verpflichtet: Kein Mensch soll im Straßenverkehr ums Leben kommen.
Quelle: Redaktion MKK Echo