Sonntag, November 24, 2024
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Flächenversiegelung durch Rechenzentren in Hülle und Fülle

Angesichts der derzeitigen Hochwasser und der Aussicht, dass diese sich in Folge der Erderwärmung absehbar weiter verstärken werden, möchte ich den Blick auf die Folgen von weiter geplanten Flächenversiegelungen in der Region richten.

Denn in letzter Zeit häufen sich die Nachrichten über gebaute, im Bau befindliche und geplante Rechenzentren (im Umfeld von Rhein-Main sind das mehr als 10). Für mich ist das Ausdruck der Entwicklung unserer digitalen Welt, aber auch der Möglichkeit, Geld zu verdienen. Wenn ich die (bestehende und geplante) Realisierung der Rechenzentren anschaue, kann ich sehr unterschiedliche Vorgehensweisen feststellen. Einige bauen auf recycelten Industrie-/Militär-Brachen, andere auf ehemals anderweitig vorgesehenen Gewerbeflächen, und schließlich gibt es auch solche, die auf landwirtschaftlichen Flächen errichtet werden sollen. Auch hinsichtlich der Nutzung der im Betrieb der Rechenzentren anfallenden Abwärme unterscheiden sich die Konzepte. In manchen Fällen wird diese in das lokale Fernwärme-Netz gespeist, aber nicht immer. Dazu fehlt hier noch eine Vorschrift des Bundes. Auch die Bauweise der Rechenzentren ist unterschiedlich – in der Regel sind sie 2- oder 3-geschossig, manche aber auch Flachbauten. Das hat natürlich Auswirkungen auf den Flächenbedarf. Eine allzu „großzügige“ Versiegelung wird die Schäden künftiger Hochwasserereignisse verstärken.

Wenn ich die vorstehenden Überlegungen auf den geplanten Bau des Rechenzentrums in Schöneck anwende, stelle ich fest, dass dessen Planung weit unter dem Standard der meisten anderen ist. Baugrund ist wertvolle landwirtschaftliche Nutzfläche, es wird eingeschossig gebaut, und die Verwendung der Abwärme ist offen. Dazu kommen einige Schöneck-spezifische Probleme: Es wird im Trinkwassergewinnungs-Gebiet gebaut, ein Teil der benötigten Fläche ist noch nicht als Baugebiet, sondern als landwirtschaftlich genutztes Gebiet ausgewiesen und muss vom Regierungspräsidenten noch per Zielabweichung freigegeben werden.

Für mich wären das alles Argumente, vom Bau des in Schöneck geplanten Rechenzentrums in dieser Form abzusehen und der Gemeindevertretung Gelegenheit zu geben, das Gelände dem ursprünglichen Zweck, nämlich als Siedlungsflächen für ortsnahe Gewerbebetriebe zur Verfügung zu stellen. Mein Fazit: Mit einem Bebauungsplan gibt eine Gemeinde vor, wie gebaut werden darf. In Schöneck jedoch sieht es für mich so aus, dass der Investor den Rahmen vorgibt.

Text: Hermann Lange

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