In diesen Tagen wird vielerorts wieder an die Judenpogrome am 8. November
erinnert. Dazu muss man anmerken, dass es auch Ausnahmen gab von Personen, die
sich nicht gegen die Juden stellten. Ein Beispiel dafür ist Martin Bertram aus Frankfurt.
Er war Bäckermeister und betrieb eine Bäckerei in der Rohrbachstraße 58. Im Jahre
1915 hatte er sich den Bibelforschern angeschlossen. Auf Anweisung der
Nationalsozialisten sollte er seine Bäckerei als „Deutsches Geschäft“ kennzeichnen. Das
hätte zur Folge gehabt, dass die Juden dort nicht mehr einkaufen durften. Martin
Bertram weigerte sich und begründete dies mit den Worten: „Ich will nicht am Tod der
Juden mitverantwortlich sein“.
Da er konsequent seinem biblisch geschulten Gewissen folgte, musste er deswegen im
Jahr 1935 seine Bäckerei schließen. Im Jahr 1936 wurde er zu einer Gefängnisstrafe
von sieben Monaten verurteilt und am 30. Juli 1937 ins Konzentrationslager
Buchenwald eingewiesen. Dort verblieb er achteinhalb Jahre und wurde 1945 aus dem
KZ befreit.
Seit dem 5. September 2005 steht eine Gedenkstele vor seinem Haus. Diese enthält
folgenden Hinweis: „Im Hause Rohrbachstraße 58 lebte und arbeitete der Bäcker
Martin Bertram, ein Zeuge Jehovas.
Trotz Drohungen der Nationalsozialisten im Jahr 1933 versorgte er, seinem Gewissen
folgend, weiterhin auch Juden mit Brot. Dafür erlitt er Geschäftsaufgabe, Gefängnis
und 8 Jahre Haft im KZ Buchenwald.“
Neben Martin Bertram, den ich auch selbst kennenlernen konnte, gab es unzählige
Bibelforscher (Zeugen Jehovas) die den jüdischen Mithäftlingen in den Konzentrationslagern
Gutes taten und sie mit Nahrung versorgten.
Der Historiker Christoph Wilker hat unzählige Fallbeispiele in seinem Buch „Die
unbekannten Judenhelfer – Wie Zeugen Jehovas im Nationalsozialismus jüdischen
Mitmenschen beistanden“ dokumentiert.
Quelle: Hans-Joachim Schalies

