Nidderau ist eine von 80 Kommunen der Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main. Die Stadtverordnetenversammlung kann sich für neue Wohnbaugebiete, Gewerbeparks, Naturschutzräume oder Windvorrangflächen aussprechen. Der Rahmen, in dem diese Entscheidungen möglich sind, wird jedoch an anderer Stelle gesetzt. Es sind der Regionalverband FrankfurtRheinMain und das Regierungspräsidium Darmstadt, die die „Wunschlisten“ der 80 Städte und Gemeinden zur Wohn- und Gewerbeentwicklung mit Blick auf eine sinnvolle Entwicklung der gesamten Rhein-Main Region anpassen. Stichworte: Regionalplan Südhessen und regionaler Flächennutzungsplan, kurz RPS und RegFNP.
In diesem und nächsten Jahr sollen die überarbeiteten Regionalpläne beraten und verabschiedet werden. Schon jetzt ist bekannt: Eine Änderung gegenüber dem aktuellen Stand betrifft den Stadtteil Eichen. Im noch nicht offiziell „offengelegten“, aber jedoch seit Februar 2024 öffentlich einsehbaren Entwurf des Regionalplans Südhessen des Regierungspräsidiums Darmstadt ist das „Sprunggebiet“ nicht mehr enthalten.
Durch die Überlegungen für ein Repowering der bestehenden Windkraftanlagen hat dieses Thema wieder an Aktualität gewonnen. Entsprechend ist es der Nidderauer Verwaltung wichtig, Transparenz in dieser planungsrechtlich und verfahrenstechnisch komplexen Thematik herzustellen. „Fakt ist: Ein künftiger Sprung über die B521 wäre aller Voraussicht nach nicht wegen der geplanten Erneuerung der Windräder erschwert oder gar unmöglich, sondern weil das Regierungspräsidium Darmstadt bereits vor über einem Jahr das ‚Sprunggebiet‘ als im Vergleich weniger geeignet für eine sinnvolle Stadtentwicklung eingestuft und deshalb aus dem Planentwurf entfernt hat“, erläutert Bürgermeister Andreas Bär, der in diesem Rahmen ausdrücklich klarstellt, dass die Stadtverwaltung an dieser Entscheidung weder direkt noch indirekt beteiligt und von dieser selbst überrascht war.
In einer Stellungnahme an die Nidderauer Verwaltung erläutert das Regierungspräsidium: „Unter anderem wurde die bereits bestehende Potenzialfläche jenseits der B521 zugunsten anderer Flächen, welche nach regionalplanerischen Kriterien, wie der Lage im zentralen Ortsteil, ÖPNV-Anbindung, Nähe zu bestehenden Nahversorgungseinrichtungen und städtebaulich integrierter Lage als deutlich besser geeignet erscheinen, aus dem Entwurf genommen.“ Die Herausnahme der Fläche sei „unabhängig von etwaigen Überlegungen zum Thema Windfläche und Repowering von vorhanden Anlagen erfolgt“, heißt es weiter.
„Vor diesem Hintergrund sind die seit April 2024 laufenden Gespräche mit dem Windkraft-Projektierer für ein Repowering zu sehen. Natürlich kann die Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der anstehenden Beteiligungsverfahren zu den neuen Regionalplänen für eine Wiederaufnahme des ‚Sprunggebiets‘ plädieren, müsste im Gegenzug dafür aber auf andere, besser geeignete Entwicklungsflächen verzichten und diese Abwägung auch noch überzeugend begründen. Dies wäre eine politische Entscheidung, aber die Einschätzung der Experten der übergeordneten Behörden zeigt, dass dies der falsche Weg wäre.“, erklärt Erster Stadtrat Rainer Vogel.
Magistrat der Stadt Nidderau
10.04.2025
Quelle: Redaktion MKK Echo