In der Stadtverordnetenversammlung vom vergangenen Donnerstag wurde der Haushalt der Stadt Wächtersbach mit den Stimmen der CDU-Stadtverordnetenfraktion beschlossen. Ebenso wurde die Anpassung der Grundsteuern A und B von derzeit 396 Punkten auf 490 Punkte beschlossen. Dies geschah durch einen gemeinsamen Antrag von CDU und SPD, was in der Wächtersbacher Stadtpolitik ein Novum darstellt. Dem vorausgegangen war die Einbringung des Haushalts 2024 durch den Bürgermeister in der Stadtverordnetenversammlung im November vergangenen Jahres; einem Haushalt, der ein Defizit von rund 2,4 Mio. Euro auswies. In drei Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses wurde der Haushalt intensiv und von anderen Fraktionen bisweilen sehr kleinteilig beraten, ohne zu einem nennenswerten Ergebnis, nämlich einer deutlichen Reduzierung des Defizits zu gelangen. Und auch in der Stadtverordnetenversammlung am vergangenen Donnerstag gab es fraktionsübergreifend keine Vorschläge, die zu einer Reduzierung des Defizits beigetragen hätten. Vor diesem Hintergrund bleibt zu schlussfolgern, dass sämtliche im Haushalt 2024 veranschlagten Maßnahmen von allen Fraktionen als notwendig und sinnvoll angesehen werden. CDU-Fraktionsvorsitzender Michael Pierz brachte es im Eingangsstatement seiner Haushaltsrede treffend auf den Punkt: „wir haben uns als Stadt Wächtersbach im Zuge des Stadtumbaus nicht weniger als die Sanierung einer großflächigen Industriebrache und den Erhalt einer Vielzahl von kulturhistorischen Bauwerken vorgenommen und dies zusätzlich zu den originär von einer Stadtverwaltung vorzuhaltenden Dienstleistungen. Eine solche Agenda muss sich auch in den Haushaltszahlen niederschlagen.“ Trotz allem hat der Magistrat nicht schlecht gewirtschaftet, denn das Defizit ist maßgeblich von den Erhöhungen der Kreis- und Schulumlage geprägt, wie es in dem gemeinsamen Antrag von CDU und SPD zur Erhöhung der Grundsteuern A und B heißt. Hintergrund der finanziellen Mehrbelastungen des Main-Kinzig-Kreises sind unter anderem die enorm gestiegenen Aufwendungen in den Bereichen Flucht und Asyl. „Diesbezüglich wird die Verantwortung von der Bundesebene auf die Kommunen, sprich die Landkreise, Städte und Gemeinden, abgewälzt, ohne diese mit ausreichenden finanziellen Mitteln auszustatten“, so der CDUVorsitzende Michael Creß. „Da fraktionsübergreifend Einvernehmen über die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit der im Haushalt 2024 geplanten Maßnahmen zu herrschen scheint, stand eine Ablehnung für uns als CDU-Stadtverordnetenfraktion nicht zur Debatte. Wir begleiten die Arbeit des Magistrats und des Bürgermeisters kritisch, aber konstruktiv. Aus diesem Grund haben wir uns dazu entschieden, gemeinsam mit der SPD Verantwortung für die weitere Entwicklung Wächtersbachs zu tragen und eine Anpassung der Grundsteuern A und B zu beantragen. In der Folge haben wir sodann dem Haushalt 2024 zugestimmt“, erläutert Fraktionsvorsitzender Michael Pierz die Position der CDU. „Wirft man einen Blick auf die Hebesätze der anderen Kommunen des Main-Kinzig-Kreises, so liegt Wächtersbach mit Flörsbachtal, Jossgrund und Sinntal am unteren Ende der Skala. Lediglich in Biebergemünd und Gründau sind die Hebesätze noch niedriger“, so der CDUVorsitzende Michael Creß. Die nun erfolgte Anpassung erfolgt bis zur Höhe des aktuellen Kreisdurchschnitts, der so aber eigentlich schon gar nicht mehr gilt. So haben beispielsweise folgende Kommunen Anpassungen geplant bzw. beschlossen: Hasselroth (Grundsteuer B: 495 Punkte), Rodenbach (Grundsteuer B: 690 Punkte), Schöneck (Grundsteuer A: 690 Punkte, Grundsteuer B: 795 Punkte) sowie Steinau (Grundsteuern A und B: 550 Punkte). Nachdem die Kommunen ringsum ihre Hebesätze final beschlossen haben werden, wird sich Wächtersbach erneut am unteren Ende der Hebesatzskala wiederfinden“, beleuchtet Michael Creß die finanzielle Situation Wächtersbachs im Gesamtkontext. „Mit unserer Zustimmung zu den Grundsteueranpassungen und dem Haushalt 2024 verbinden wir die klare Erwartungshaltung an den Bürgermeister, künftig genauso Verantwortung zu tragen wie die Fraktionen von CDU und SPD. Der Haushaltplan ist das Werk der Verwaltung, also des Magistrats, dem der Bürgermeister vorsteht. In sämtlichen Kommunen ringsum sind es die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die zum Ausgleich ihrer Haushalte Steuererhöhungen einpreisen. Lediglich in Wächtersbach überlässt der Bürgermeister das den Fraktionen. Zum Wohle Wächtersbachs tragen wir als CDU diese Verantwortung, sehen den Bürgermeister jedoch in der Pflicht, in Zukunft ausgeglichene Haushalte vorzulegen und in diesem Kontext realistische und kreative Vorschläge anzubieten, wie ein Haushalt ausgeglichen werden kann“, so CDU Vorsitzender Michael Creß und CDU-Fraktionsvorsitzender Michael Pierz abschließend.
Quelle: Michael Creß