Dienstag, August 26, 2025
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CDU bringt Antrag zum Lachgasverbot ein

Die CDU-Fraktion der Stadtverordnetenversammlung Langenselbold bringt zur kommenden Sitzung am 8. September 2025 einen Antrag zur Verschärfung der Gefahrenabwehrverordnung ein. Ziel ist es, den Konsum von Lachgas (Distickstoffmonoxid, N₂O) im öffentlichen Raum zu verbieten und dadurch die Sicherheit in Langenselbold nachhaltig zu erhöhen. „Nach aktueller Rechtslage fällt Lachgas weder unter das Betäubungsmittelgesetz noch unter das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz und ist somit rechtlich nicht als Rauschmittel eingestuft. Gleichwohl wird es zunehmend in der Stadt konsumiert, vor allem auf Spielplätzen und öffentlichen Flächen, wo regelmäßig entsprechende Rückstände wie Luftballons zu finden sind.”, berichtet der CDU-Stadtverordnete Johannes Volz. „Mit der ausdrücklichen Aufnahme von Lachgas in die Gefahrenabwehrverordnung wird eine bestehende Regelungslücke geschlossen und eine klare Grundlage für das Vorgehen der Ordnungsbehörden geschaffen.”, ergänzt der CDU-Partei- und Fraktionsvorsitzende und Bürgermeister-kandidat Florian Gibbe.

Darüber hinaus soll das bislang bestehende Konsumverbot von Rauschmitteln und alkoholischen Getränken auf Spielplätzen auch auf weitere sensible öffentliche Orte ausgedehnt werden. Dazu gehören insbesondere die städtischen Friedhöfe, allen voran der jüdische Friedhof, sowie für Rauschmittel und Lachgas das Gelände des alten Amtsgerichts im Steinweg einschließlich des dazugehörigen Parkplatzes. Gerade der Bereich rund um den jüdischen Friedhof wird von vielen Bürgerinnen und Bürgern als sogenannter Angstort wahrgenommen. Der Konsum von Substanzen verstärkt dieses Unsicherheitsgefühl erheblich und beeinträchtigt zudem die Würde der Anlagen.

CDU-Fraktionsvorsitzender und Bürgermeisterkandidat Florian Gibbe betont, dass es bei der geplanten Änderung sowohl um die objektive Handhabbarkeit für die Stadt gehe, als auch um das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung. Gleichzeitig werde die Aufenthaltsqualität auf Spielplätzen, Friedhöfen und im Bereich des Amtsgerichts nachhaltig verbessert. Finanzielle Auswirkungen hat die geplante Änderung nicht.

 

Quelle: Redaktion MKK Echo

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