Donnerstag, August 20, 2026
Bericht einreichen
Werbung schalten
StartRegion 5BrachttalCDU Brachttal: SPD und UWB kannten Rechtsrisiko bereits seit 2022 — Straßenbeitragssatzung...

CDU Brachttal: SPD und UWB kannten Rechtsrisiko bereits seit 2022 — Straßenbeitragssatzung ohne gesicherten Übergang aufgehoben

Mit Sorge blickt die CDU-Fraktion auf den Beschluss der Gemeindevertretung vom Montag, die Straßenbeitragssatzung aus dem Jahr 2003 aufzuheben. Der Antrag der SPD-Fraktion verweist dabei auf den bereits 2022 gefassten Grundsatzbeschluss zur Einführung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge. Bei diesem Modell werden die Kosten für den Straßenausbau nicht mehr je Einzelstraße abgerechnet, sondern über sogenannte Abrechnungsgebiete — meist ganze Ortsteile — auf alle dort liegenden Grundstücke verteilt. Der Antrag der SPD-Fraktion wurde mit den Stimmen von SPD und UWB angenommen. Bereits im Februar 2022 hatte Bürgermeister Zimmer der Gemeindevertretung über ein von der Gemeindeverwaltung in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten berichtet, das erhebliche Unsicherheiten bei der Widmung und Erschließung der Gemeindestraßen aufgezeigt habe — mit unmittelbaren Auswirkungen auf die Rechtssicherheit dieser Abrechnungsgebiete. SPD und UWB kannten dieses Risiko damit bereits, als sie am Montag den Beschluss fassten.

Die CDU-Fraktion hatte im Vorfeld der Abstimmung mehrere konstruktive Alternativen eingebracht: einen Antrag auf Verweisung des Tagesordnungspunkts in den Haupt-, Finanz- und Bauausschuss zur weiteren Prüfung; einen von Fraktionsvorsitzendem Nils Bretthauer eingebrachten Antrag, den Grundsatzbeschluss von 2022 zu widerrufen und dem Gemeindevorstand aufzugeben, der Gemeindevertretung alternative Finanzierungsmodelle für den Straßenausbau vorzulegen; sowie einen Änderungsantrag, der lediglich die Aufhebung der bisherigen Satzung herausgenommen hätte, um eine Regelungslücke zu vermeiden. Keiner dieser Vorschläge fand bei SPD und UWB eine Mehrheit. Auch Dr. Anna Leo (Bündnis 90/Die Grünen) warnte in der Sitzung vor einem vorübergehenden vollständigen Wegfall der Beitragsgrundlage.

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat erst im Mai 2022 eine vergleichbare Satzung zu wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen einer anderen hessischen Kommune wegen unzureichend bestimmter Abrechnungsgebiete insgesamt für unwirksam erklärt (Az. 5 C 2869/19.N). Erst im Januar 2025 bestätigte derselbe Gerichtshof in einem weiteren Verfahren die Unwirksamkeit einer Straßenbeitragssatzung der Stadt Kassel — Folge: rund 10 Millionen Euro Rückzahlung an rund 10.000 Anliegerinnen und Anlieger (Az. 5 A 1017/21.Z). Angesichts der in Brachttal weiterhin offenen Erschließungsfragen sieht die CDU-Fraktion ein vergleichbares rechtliches Risiko für eine künftige Satzung — unabhängig davon, dass sich die absolute finanzielle Größenordnung bei einem Haushaltsvolumen von rund 13 bis 14 Millionen Euro (Aufwendungen 2026 laut Haushaltssatzung: 13.964.004 Euro) naturgemäß anders darstellt als bei einer Großstadt wie Kassel.

Im Haushalt 2026 sind für vier konkrete Straßenbaumaßnahmen — unter anderem die Sanierung des Mühlwegs und den Ausbau der Hammerstraße — Beitragseinnahmen von zusammen 641.926 Euro eingeplant, denen ein offenes Bauvolumen von über 1 Million Euro gegenübersteht. Für neue, noch nicht abgerechnete Straßenbaumaßnahmen fehlt der Gemeinde ab sofort jede satzungsrechtliche Grundlage zur Erhebung von Beiträgen.

Sollte die Gemeinde z.B. die fehlenden Beitragseinnahmen von 641.926 Euro über eine Anhebung der Grundsteuer B ausgleichen, ergibt eine Modellrechnung auf Basis der Haushaltssatzung 2026 einen Anstieg des Hebesatzes von derzeit 345 v. H. auf rund 661 v. H. — nahezu eine Verdopplung. Anders als bei Straßenbeiträgen träfe eine solche Erhöhung alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer der Gemeinde gleichermaßen — unabhängig davon, ob die eigene Straße überhaupt ausgebaut wird.

Die SPD-Fraktion hatte ihren Antrag damit begründet, Rechtsunsicherheit beseitigen zu wollen. Tatsächlich hatte Brachttal bis Montag eine gültige Satzung — seit der Aufhebung hat die Gemeinde gar keine mehr, und wann eine neue, rechtssichere Regelung vorliegen wird, ist offen. Die CDU-Fraktion fordert den Gemeindevorstand auf, den angekündigten Satzungsentwurf zu wiederkehrenden Beiträgen zügig und mit einer belastbaren rechtlichen Prüfung der Erschließungssituation vorzulegen, damit die entstandene Regelungslücke so kurz wie möglich bleibt.

Quelle: CDU-Fraktion Brachttal

Ähnliche Artikel
- Werbung -
- Werbung -
- Werbung -
- Werbung -
- Werbung -
- Werbung -

Am beliebtesten