Antrag von Jan Volkmann zur Festlegung des Wahltermins am 02.11.2025
(Wächtersbach) In der kommenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung hat der Stadtverordnetenvorsteher und Bürgermeisterkandidat, Jan Volkmann, die Festlegung des Termins für die kommende Bürgermeisterwahl der Stadt Wächtersbach beantragt. Demnach soll die Wahl des neuen Stadtoberhauptes am Sonntag, dem 02. November 2025, stattfinden. Sollte eine Stichwahl notwendig sein, soll diese für den 23. November 2025 angesetzt werden.
Volkmann begründet den Antrag mit der Notwendigkeit einer frühzeitigen Entscheidung. „Die Wahl des Bürgermeisters ist ein wichtiger Moment für unsere Stadt. Es geht nicht nur um die Besetzung eines Amtes, sondern um die Weichenstellung für die zukünftige Entwicklung Wächtersbachs”, erklärt Volkmann. „Durch die Festlegung des Wahltermins im November 2025 schaffen wir Planungssicherheit für alle Beteiligten und gewährleisten eine geordnete Übergabe der Amtsgeschäfte, falls es zu einem Wechsel im Rathaus kommt.”
Die Wahl des Bürgermeisters muss gemäß der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) zwischen sechs und drei Monaten vor dem Ende der Amtszeit stattfinden, die am 30. April 2026 endet. „Mit diesem Antrag setze ich auf den frühestmöglichen Zeitpunkt, der den Bürgerinnen und Bürgern genug Raum für die Debatte und das persönliche Gespräch mit den Kandidaten lässt”, so Volkmann weiter.
Im Antrag hebt Volkmann hervor, dass eine frühzeitige Wahl nicht nur eine geordnete Übergabe der Amtsgeschäfte ermögliche, sondern auch den Bürgern gerecht werde. „Die Bürgermeisterwahl ist zu wichtig, um sie beiläufig mit anderen Wahlen zu verbinden. Die Wählerinnen und Wähler verdienen einen respektvollen Diskurs und die Möglichkeit, die Kandidaten kennenzulernen”, betont der unabhängige Lokalpolitiker. Er fügt hinzu: „Wir müssen den Dialog fördern, anstatt die Wahl in eine Gesamtwahlflut zu integrieren, wo die Aufmerksamkeit womöglich auf anderen Themen liegt.”
Trotz der zusätzlichen Kosten für einen eigenen Wahltermin sieht Volkmann diese als gerechtfertigt an. „In Zeiten der politischen Unsicherheit ist es unerlässlich, dass wir den demokratischen Prozess mit den notwendigen Mitteln unterstützen”, erklärt er. „Die Bürger haben es verdient, dass die Wahl ihres Bürgermeisters auf größtmögliche Transparenz und fairen Austausch setzt. Daher sind diese Kosten eine Investition in die Demokratie.”
Auch die Verwaltung profitiere von einer frühen Entscheidung, so Volkmann weiter. „Der Termin der Kommunalwahl 2026 ist noch nicht festgelegt, aber voraussichtlich wird sie im März 2026 stattfinden. Indem wir den Bürgermeisterwahltermin jetzt festsetzen, geben wir der Verwaltung die nötige Planungssicherheit, um ihre Aufgaben effizient und ohne Verzögerungen zu erfüllen.”
Der Vorschlag, den Bürgermeisterwahltermin im November 2025 festzulegen, ist in der Geschichte Wächtersbachs keine Neuerung. „Historisch gesehen hat Wächtersbach immer den frühestmöglichen Wahltermin genutzt. Es ist ein bewährtes Vorgehen, das sich in der Vergangenheit als erfolgreich erwiesen hat”, erklärt Volkmann abschließend.
Die Stadtverordnetenversammlung wird voraussichtlich in ihrer nächsten Sitzung am Donnerstag, 06.03.2025, um 20 Uhr in Aufenau über den Antrag entscheiden.
Bild: Antrag an sich selbst: Formal reichte der Stadtverordnete Jan Volkmann den Antrag bei Stadtverordnetenvorsteher Jan Volkmann ein.
Quelle: Redaktion MKK Echo