Sonntag, Oktober 6, 2024
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Briefwahl bei kurzfristiger Verhinderung möglich

Wahlbüro ist am Samstag und Sonntag erreichbar – Briefwahlunterlagen rechtzeitig einwerfen

 

Knapp 30.000 Wahlberechtigte können am Sonntag, 29. Januar, den Landrat oder die Landrätin für den Main-Kinzig-Kreis wählen. Die 21 Wahllokale in den vier Stadtteilen sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Auf den Wahlbenachrichtigungen ist vermerkt, in welchem Wahllokal die Stimmabgabe vorgesehen ist. Wer kurzfristig – etwa aufgrund von Krankheit – verhindert ist, kann bis zum Wahlsonntag um 15 Uhr Briefwahl beantragen.

Dazu ist das Wahlbüro am Samstag, 28. Januar, von 10 bis 12 Uhr, sowie am Sonntag, 29. Januar, von 8 bis 15 Uhr unter der Nummer 06181 400-302 erreichbar. Wichtig ist, dass der Briefwahlumschlag spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr in den grauen Briefkasten am Rathaus in der Klosterhofstraße 4-6 eingeworfen wird. Briefwahlumschläge können nicht im Wahllokal abgegeben werden.

Wähler*innen, die in einem der Wahllokale abstimmen möchten, werden gebeten, sich auf der Wahlbenachrichtigung über das zuständige Wahllokal zu informieren, da sich hier gegenüber der letzten Wahl einzelne Änderungen ergeben haben. Weitere Informationen zur Landratswahl sind auf der städtischen Homepage unter www.maintal.de/wahlen veröffentlicht. Dort können am Wahltag ab 18 Uhr auch die Auszählungsergebnisse aufgerufen werden.

Quelle: Stadt Maintal

 

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