Beschäftigte in Hessen haben einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub. Bildungsurlaub ermöglicht es Beschäftigten, sich für anerkannte Weiterbildungsmaßnahmen von der Arbeit freistellen zu lassen – bei fortlaufender Lohnzahlung. Die Kosten für das Seminar, Reise oder Unterkunft trägt man aber selbst.
Wie viel Anspruch haben Beschäftigte?
Wer seit mindestens sechs Monaten in einem Betrieb tätig ist, hat in Hessen Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub.
Auch zehn Tage Bildungsurlaub sind möglich. Denn wer seinen Anspruch in diesem Jahr nicht genutzt hat, kann ihn ins nächste Jahr übertragen. Wichtig ist aber zu beachten, dass man in Hessen dafür bis zum 31.12. die Übertragung des nicht genutzten Bildungsurlaubsanspruchs schriftlich beim Arbeitgebenden erklären muss – sonst verfällt dieser.
Anerkannte Weiterbildungen – in Hessen und der ganzen Welt
Als Bildungsurlaub in Hessen anerkannt werden sowohl fachbezogene Weiterbildungen als auch Seminare zur politischen Bildung oder zur Förderung sozialer Kompetenzen. Auch Sprachkurse oder Seminare rund um mentale und körperliche Gesundheit können besucht werden – wie Burnout-Prävention oder Rückenschule. Und das in ganz Hessen und weltweit.
Die Anerkennung der Seminare und Anbietenden erfolgt durch das Land Hessen. Bildungsanbieter, deren Seminare die gesetzlichen Kriterien erfüllen, erhalten einen offiziellen Anerkennungsbescheid. Nur solche Veranstaltungen können als Bildungsurlaub genutzt werden.
Was für einen Bildungsurlaub man besucht, kann man frei wählen – mit einer Einschränkung: Das Gesetz in Hessen gibt vor, dass Seminare der beruflichen Weiterbildung zumindest einen mittelbar wirkenden Vorteil für den Arbeitgebenden haben müssen.
Das schließt auch Seminare rund um mentale und körperliche Gesundheit ein. Sie zahlen auf das berufliche Potenzial ein und werden deshalb als berufliche Fortbildung gesehen. Wer jedoch Italienisch lernen möchte, aber kein Italienisch im Beruf benötigt, muss auf die freiwillige Zustimmung des Arbeitgebenden setzen.
Antragstellung Schritt für Schritt
Für die Beantragung von Bildungsurlaub gilt es drei Schritte zu beachten:
Anspruch prüfen. Bevor man Bildungsurlaub beantragt, ist es wichtig, seinen Anspruch genau zu kennen. Einen schnellen Rechtsüberblick in 30 Sekunden liefert der Bildungsurlaub-Check.
Seminar auswählen. Bei der Kurssuche gilt es, einen in Hessen anerkannten Bildungsurlaub auszuwählen. Bildungsurlaubsangebote finden sich von Volkshochschulen, Gewerkschaften sowie privaten und gemeinnützigen Bildungsträgern. Nach Seminaren kann man hier oder auch in der Hessischen Weiterbildungsdatenbank suchen.
Antrag einreichen. Der Antrag auf Bildungsurlaub muss mindestens sechs Wochen vor Seminarbeginn schriftlich beim Arbeitgebenden gestellt werden.
Ablehnung nur aus wichtigen Gründen möglich
Wird die Frist eingehalten und handelt es sich um ein anerkanntes Seminar, darf der Antrag nur aus dringenden betrieblichen Gründen abgelehnt werden – etwa bei Personalengpässen. Und wenn bereits ein Drittel der Angestellten dieses Jahr ihren Bildungsurlaub bereits geltend gemacht haben.
Quelle: Redaktion MKK Echo