Dienstag, September 2, 2025
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Befreiung vom Bebauungsplan zur Erweiterung der Bertha-von-Suttner Schule

Nidderau. Für die Schaffung einer gymnasialen Oberstufe an der Bertha-von Suttner-Schule soll ein dreigeschossiger Gebäudekomplex auf einer Grundfläche von 52,3 m x 18,1 m errichtet werden. Hierzu ist eine Befreiung vom bestehenden Bebauungsplan notwendig. Denn bisher ist die für den Neubau vorgesehene Fläche als „Aufenthalts- und Bewegungsfläche sowie Fuß- und Radweg“ festgelegt. Weil aber der Erweiterungsbau dem Wohl der Allgemeinheit dient,,lässt das Bundesbaugesetz in diesem Falle (§ 31 Abs.2 Bundesbaugesetz) eine Ausnahme zu. Zumal durch kompensierendes Handeln die Verletzung des ursprünglichen Konzeptes in ausreichendem Maße abgemildert werden kann. Nachdem in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Infrastruktur am Montagabend sowohl der Ausschussvorsitzende Helmut Brück (SPD) als auch Bauamtsleiter Bernd Dassinger ausdrücklich zugesichert hatten, dass sich die Ausnahmegenehmigung nur auf das augenblickliche Schulgelände beziehen würden, und zudem noch nicht einmal die genauen Planungsvorgaben feststünden, wurde dem Antrag auf Befreiung zum Bebauungsplan einstimmig entsprochen. „Die gymnasiale Oberstufe am der Bertha-von-Suttner-Schule wollen wir ja schließlich alle. Ist sie doch ein weiterer Baustein hin zum Mittelzentrum“, so Brück.
Sehr viel länger wurde anschließend über den vorgeschlagenen Rückbau der Gewerbebeschilderung im Stadtgebiet diskutiert, Da die Schilder sich größtenteils in einem sehr schlechten Zustand befinden, der Gewerbeverein, der die Werbetafeln ursprünglich errichten ließ, sich darum trotz mehrfacher Aufforderung durch die Stadt aber nicht mehr kümmert, schlägt die Verwaltung vor, die Schilder nun rückbauen und auf dem Gelände des Bauhofs zunächst erst einmal zwischenlagern zu lassen. Die Eigentümer können sich die Schilder von dort abholen und auf ihren Privatgrundstücken errichten. Diskutiert wurden in diesem Zusammenhang vor allem rechtliche Fragen wie die Eigentumsrechte oder unerlaubtes Handeln. Am Ende waren sich dann aber doch alle Ausschussmitglieder darin einig, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen und nach Ablauf einer angemessenen Rückmeldefrist für die betroffenen Gewerbetreibenden den Abbau der Gewerbebeschilderung durch den städtischen Bauhof. Erfolgen zu lassen.
Auch hinsichtlich der Änderung und Erweiterung des Flächennutzungsplans für das Gewerbegebiet Friedberger Straße 2 herrschte Einstimmigkeit. Mehrere Gewerbetreibende wollen in diesem Bereich ihre Gewerbeflächen erweitern. Da sie damit aber die Grenzen des bisherigen Bebauungsplans und auch des regionalen Flächennutzungsplans überschreiten, müssen diese abgeändert, beziehungsweise erweitert werden. Dafür muss ein Zielabweichungsverfahren eingeleitet werden. Dem hat der SIK-Ausschuss am Montagabend einstimmig zugestimmt.
Diskussionsbedarf gab es dann wieder bei der Neufassung der städtischen Stellplatzsatzung. Da die bisher geltende Stellplatzsatzung der Stadt in mehreren Punkten nicht mehr den aktuellen rechtlichen und städtebaulichen Anforderungen entspricht, wurde eine neu Satzung ausgearbeitet – insbesondere mit Blick auf: aktuelle landes- und bundesrechtliche Vorgaben, die sich wandelnden Anforderungen an Mobilität und Nachhaltigkeit, sowie die Notwendigkeit zur klaren Regelung von Gestaltungsspielräumen im Zusammenhang mit bestehenden städtebaulichen Satzungen. So soll beispielsweise, um eine verstärkte Innenstadtverdichtung zu ermöglichen, in einzelne Bereiche bei Dachausbauten die 1,5 Stellplatzregelung gelockert oder ausgesetzt werden.Da der Satzungsentwurf auch differenzierte Regelungen zu Ablösungen und Befreiungen enthält, mit dem nicht alle Ausschussmitglieder einverstanden waren, gab es am Ende acht Ja-Stimmen und eine Gegenstimme zu dem Antrag.
Einstimmig gebilligt wurde schließlich noch die Änderung des Bebauungsplans „In den Borngärten“ . Weil nur noch wenige Gewerbebetriebe in dem Bereich tätig sind, für ein Mischgebiet aber mindestens 50 Prozent notwendig sind, soll der Bereich nun zu einem „allgemeinen Wohngebiet“ umgewidmet werden. Da bestehende Gewerbegebiete Bestandsschutz genießen, gab es dagegen auch unter den Anwohnern keine Einwände. Deshalb stimmte der Ausschuss auch der Vorlage einstimmig zu.

Jürgen W. Niehoff

3 Fotos anbei
1. Die Bertha-von-Suttner-Schule in Nidderau soll erweitert werden
2. dafür soll in diesem Bereich ein weiterer Anbau erfolgen
3. während der Sitzung des SIK-Ausschusses am Montagabend

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Quelle: Jürgen W. Niehoff

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