Samstag, November 23, 2024
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AfD Linsengericht fordert Bürgerentscheid über Straßenbeiträge

Die Gemeindevertreter beschäftigen sich in Ihrer Sitzung am 6.3.2024 mit einem Antrag der AfD Fraktion zur Straßenerneuerung und der damit verbundenen erheblichen finanziellen Belastung der Bürger. Dazu teilt die AfD jetzt mit: „Gemeinsam mit der neuen hessischen Landesregierung

halten wir die aktuelle Regelung zur Finanzierung im gemeindlichen Straßenbau für dringend Reformbedürftig. Dies gilt insbesondere für die derzeit noch gültige Straßenbeitragssatzung in Linsengericht. Diese Regelung ist für die Bürger ungerecht und muss abgeschafft oder deren Anwendung zumindest ausgesetzt werden. Aber anstatt auf die von der Landesregierung angekündigte große Lösung zu warten, betreiben die Verantwortlichen in der Gemeinde um Bürgermeister Ungermann wieder einmal Flickschusterei. Derzeit müssen die direkten Anlieger einer Straße 25 % bis 75 % der Kosten einer Baumaßnahme bezahlen. Das sind Kosten von bis zu mehr als 10.000 € für jeden Grundstückseigentümer.

In Linsengericht wird bereits seit mehreren Jahren über die Abschaffung der Straßenbeitragssatzung debattiert. Passiert ist freilich nichts. Stattdessen hat ein Ingenieurbüro für viele Tausend Euro neue Berechnungsmodelle erstellt, die den Bürgern präsentiert wurden. Ergebnisse dieses Prozesses – Fehlanzeige. Die AfD fordert weiter als einzige Fraktion die vollständige Abschaffung der Straßenbeitragssatzung.

SPD, Freie Wähler und der Bürgermeister wollen indes eine geänderte Finanzierung der Straßen, indem sie die Bürger mit wiederkehrenden Beiträgen zu Kasse bitten wollen. Sie werben bei den Bürgern für diese Variante, als die beste Lösung.

Geht es nach deren Willen, dann sollen künftig alle Grundstückseigentümer in einem Ortsteil alle Straßen gemeinschaftlich bezahlen. Die Folge – alle Anlieger zahlen künftig 70 % bis 75 % der Baukosten. Da die Verwaltung mit dieser Art der Abrechnung von bis zu 3000 Bescheiden überfordert wäre müsste ein Ingenieurbüro beauftragt werden, diese Aufgabe zu erledigen – für viel Geld. Trotz der teuren externen Unterstützung würde im Rathaus zusätzlich ein immens hoher Verwaltungsaufwand anfallen, der zusätzliches Personal und Ressourcen erfordert. Denn bei dieser Art der Abrechnung müssten die Grundstückseigentümer nahezu jährlich mit neuen Bescheiden rechnen – von mehreren hundert bis über 1000 € pro Eigentümer. Das ist unübersichtlich und nicht planbar. Für den Bürger wäre das faktisch die Einführung einer zusätzlichen Steuer.

Rechtlich war die Erhebung diese wiederkehrenden Beiträge auch in der Vergangenheit zulässig. Dennoch haben fast alle Kommunen die Finger davon gelassen. Dort hat man die Nachteile und die höheren Kosten für die Bürger erkannt.

Im Main-Kinzig-Kreis haben sogar mehr als die Hälfte aller Kommunen die Straßenbeitragssatzung gänzlich abgeschafft und eine andere Finanzierung gefunden, das gilt gleichermaßen für die meisten großen Städte in Hessen. Für die jetzt in Linsengericht angedachte Regelung gibt es im ganzen Main-Kinzig-Kreis kein zweites Beispiel.

Dafür gibt es auch gar keine Not. Die neue Landesregierung hat in ihrem Wahlprogramm eine Änderung der Finanzierung von gemeindlichen Straßen bis spätesten 31.12.2025 vereinbart. Das sind nicht einmal zwei Jahre. Eine kurze Zeit, wenn man weiß, dass der Bürgermeister den Straßenbau fast zwanzig Jahre verschleppt hat.

Das darf zwar so nicht weiter gehen, aber in Erwartung der großen Lösung aus Wiesbaden können wir diese zwei Jahre noch überbrücken.

Genau darum geht es in unserem Antrag am kommenden Mittwoch in der Gemeindevertretung. Die Bürger sollen in einem Bürgerentscheid abstimmen dürfen, ob große Baumaßnahmen bis zum 31.12.2025 ausgesetzt werden”.

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