Der ACE-Kreisvorstand Main-Kinzig und Wetterau, hatte die Vertrauensanwältin für Verkehrsrecht, Constance Trautermann aus Hanau, zu einem Clubabend in den Unterrichtsraum vom Feuerwehrhaus in Niederrodenbach mit einem Kurzvortrag zum Thema: “E-Scooter“ eingeladen. Rechtsanwältin Trautermann ging ausführlich auf die Fragen der Veranstaltungsteilnehmer*innen zu diesem Thema ein.
Zum Einstieg stellte der Kreisvorsitzende vom Auto Club Europa (ACE), Hermann Stiegler, seinen E-Scooter (Elektrisch angetriebener Roller) mit den technischen Daten vor und präsentierte ihn bei einer kurzen Fahrt durch den Veranstaltungsraum. Als Gast begrüßte er den ACE-Regionalbeauftragten für Hessen, Nils Burghoff, bei der Clubveranstaltung.
Die Rechtsanwältin schilderte die Zulassungs- und Verkehrsregeln für E-Scooter. Sie gab die Antworten auf die Fragen: „Wer darf fahren?“. E-Scooter dürfen nur von einer Person und nicht zu zweit gefahren werden. Die Handybenutzung ist während der Fahrt verboten. Es ist zwar kein Führerschein erforderlich, aber das Mindestalter beträgt 14 Jahre. Außerdem besteht keine Helmpflicht, wird aber empfohlen.
„Wo darf gefahren werden?“. Gefahren werden darf nur auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen. Wenn kein Radweg vorhanden ist, darf auf der Straße gefahren werden. Das Fahren auf Gehwegen und in Fußgängerzonen sowie Bahnhöfen ist verboten, außer es ist ausdrücklich erlaubt.
„Wie muss die technische Ausstattung für die Zulassung sein?“. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt maximal 20 km/h. Der E-Scooter muss eine Betriebserlaubnis (ABE) haben. Blinker sind (noch) keine Vorschrift.
„Wie steht es mit der Versicherung und wieviel kostet sie?“. Es besteht eine Versicherungspflicht und die muss mit einem Versicherungskennzeichen erkennbar sein. Die Versicherung beginnt am 1. März d.J. und das Kennzeichen wechselt jedes Jahr die Farbe.
„Wie verhält es sich mit Alkohol und Strafen?“. Für Fahrende unter 21 Jahren oder in der Probezeit beträgt 0,0 Promille. Für alle anderen gilt: Maximal 0,5 Promille (aber ab 0,3 Promille bei Ausfallerscheinungen ist sicher Strafe möglich.
Im Bußgeldkatalog ist geregelt, dass beim Verstoß „Fahren ohne Versicherung“ 40 bis 70 € ggf. Anzeige, „auf dem Gehweg fahren“ ab 55 €, Handy am Lenker 100 € + ein Punkt, bei Alkohol zwischen 0,5 und 1,09 Promille ab 500 € und Fahrverbot, „zu zweit fahren“ 10 bis 20 €.
Das Parken – ein Problem in Großstädten – ist erlaubt, aber nur so, dass niemand behindert wird (z.B. Rollstuhlfahrer oder Kinderwagen). Die Mitnahme in öffentlichen Personennahverkehr ist erlaubt, je nach Verkehrsverbünden unterschiedlich geregelt. Im RMV kostet ein nicht klappbares E-Scooter den Preis für ein Fahrrad. Ein zusammengeklappter E-Scooter wird wie ein Gepäckstück kostenfrei transportiert.
Bildunterschrift: 02_ACE_E-Scooter
Vertrauensanwältin für Verkehrsrecht, Constance Trautermann (rechts) aus Hanau, ACE-Clubabend im Feuerwehrhaus in Niederrodenbach bei ihrem einem Kurzvortrag zum Thema: “E-Scooter“. Links daneben Hermann Stiegler, Kreisvorsitzender Main-Kinzig und Wetterau
Bildunterschrift: 07_ACE_E-Scooter
Hermann Stiegler, ACE-Kreisvorsitzender Main-Kinzig und Wetterau, bei der Probefahrt mit seinem E-Scooter
Über den ACE Auto Club Europa:
Klare Orientierung, sichere Hilfe, zuverlässige Lösungen: Der ACE Auto Club Europa ist seit 1965 als engagierte Gemeinschaft für alle modernen mobilen Menschen da, egal mit welchem Verkehrsmittel sie unterwegs sind. Als Mobilitätsbegleiter hilft der ACE international, unbürokratisch und unabhängig. Kernthemen sind die Unfall- und Pannenhilfe, Verkehrssicherheit, Verbraucherschutz, Elektromobilität und neue Mobilitätsformen.


Quelle: Anton Hofmann

