Was zunächst nach einer gewöhnlichen Verkehrskontrolle
aussah, entpuppte sich am Sonntagabend als regelrechtes Sammelsurium erheblicher
Mängel. Gegen 22 Uhr kontrollierte eine Streife der Polizeiautobahnstation
Südosthessen an der Anschlussstelle Hanau-Hafen einen 7,5-Tonnen-Lkw, der zuvor
auf der Bundesstraße 43A unterwegs gewesen war. Der mit einem Bagger beladene
Lastwagen war dabei mit gerade einmal rund 50 km/h unterwegs, was die Beamten
stutzig machte.
Bei der anschließenden Kontrolle offenbarte sich Stück für Stück, warum der Lkw
offenbar eher gemächlich unterwegs war – und weshalb die Beamten die Weiterfahrt
schließlich untersagen mussten.
Der 65 Jahre alte Fahrzeugführer, der zugleich Halter des Lkw war, besaß nicht
die erforderliche Fahrerlaubnisklasse C1.
Damit war die Liste der Auffälligkeiten jedoch noch lange nicht beendet. Auf der
Ladefläche stand ein rund 2,2 Tonnen schwerer Bagger, der alles andere als
sicher auf seinem Platz stand. Von einer ordnungsgemäßen Ladungssicherung konnte
keine Rede sein. Lediglich ein einzelner Spanngurt war über das Arbeitsgerät
gezogen worden – eher ein “Alibi-Spanngurt” als eine tatsächlich wirksame
Sicherung. Eine solche Ladung kann bei einer Notbremsung oder einem Unfall
schnell zum tonnenschweren Geschoss werden.
Doch auch das Zugfahrzeug selbst hatte einiges zu bieten: Die Hauptuntersuchung
war überfällig, der Tankdeckel fehlte und war kurzerhand durch einen alten
Handschuh ersetzt worden. An der Fahrzeugfront fehlte zudem schlicht ein
kompletter Scheinwerfer.
Und dann kam noch das Kontrollgerät hinzu: Dieses funktionierte nämlich nicht.
Die vorgeschriebene Aufzeichnung der Fahrt erfolgte allerdings auch nicht auf
Papier. Der Fahrzeugführer hatte die aufzeichnungspflichtige Fahrt schlicht
überhaupt nicht dokumentiert.
Seine Erklärung gegenüber den Beamten: Er wolle schließlich nur kurz von
Hammersbach nach Seligenstadt fahren.
Für die Streife offenbar ein denkbar schlechter Grund, die zahlreichen
Vorschriften großzügig auszulegen. Denn auch die recht kurze Strecke machte aus
dem Gefährt noch keinen sicheren Transport.
Die Beamten untersagten die Weiterfahrt des Brummis, zu dem ein Foto dieser
Meldung beigefügt ist (Quelle: Polizeipräsidium Südosthessen). Erst nachdem die
erheblichen Mängel vor Ort behoben, der Bagger ordnungsgemäß gesichert und ein
Fahrer mit der erforderlichen Fahrerlaubnisklasse C1 vor Ort sind, darf der Lkw
wieder in Betrieb genommen werden.
Für den 65-Jährigen war die Angelegenheit damit allerdings noch lange nicht
erledigt. Verständnis für die Kontrolle und die notwendigen Folgemaßnahmen
zeigte er bis zum Ende nicht. Stattdessen sah er sich nach Angaben der Beamten
weiterhin im Recht.
Auf den Mann kommt nun ein Verkehrsstrafverfahren zu. Darüber hinaus wurden
mehrere bedeutende Ordnungswidrigkeiten festgestellt, die ebenfalls der Ahndung
zugeführt wurden.
Quelle: Polizeipräsidium Südosthessen

