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Zensus-Streit: Stadt Hanau veröffentlicht Gutachten, das Hessische Statistische Landesamt beantragt Fristverlängerung

104-seitige Expertise für Bürgerinnen und Bürger online abrufbar

Die Stadt Hanau hat das von bundesweit 287 Kommunen beauftragte Gutachten zum Zensus 2022 öffentlich zugänglich gemacht und wertet die jüngste Entwicklung im laufenden Gerichtsverfahren als positives Signal: Das Hessische Statistische Landesamt (HSL) hat nun beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main eine Fristverlängerung zur Erwiderung auf die Klage der Stadt Hanau beantragt.

Das 104 Seiten umfassende Gutachten der Statistik-Experten Prof. Dr. Rainer Schnell, Prof. Dr. Rainer Lenz und Dipl.-Volkswirt Rolf Schmidt steht ab sofort auf der zentralen Internetseite der Stadt Hanau unter dem Direktlink Zensus 2022 bereit. Dort finden Interessierte außerdem sämtliche bislang veröffentlichten Pressemitteilungen der Stadt zum Zensus-Verfahren. „Wem kein Computer zur Verfügung steht, dem drucken wir das Gutachten auch gerne aus“, sagt Bürgermeister Dr. Maximilian Bieri, der sich in Absprache mit Oberbürgermeister Claus Kaminsky und Stadträtin Isabelle Hemsley dem „Fall Zensus“ vor nunmehr zwei Jahren angenommen hat.

Das Gutachten war im Auftrag von 287 Städten und Gemeinden erstellt worden, nachdem die Ergebnisse des Zensus 2022 vielerorts erheblich von den kommunalen Melderegistern abweichen und vor allem nicht plausibel und nicht nachvollziehbar hergeleitet erscheinen. Die Autoren kritisieren zahlreiche methodische Aspekte, von der Definition der Grundgesamtheit über die Hochrechnungsverfahren bis hin zur Wiederholungsbefragung. Besonderes Augenmerk legen sie auf sogenannte „Nichtstichprobenfehler“ und auf die aus ihrer Sicht unzureichende Dokumentation des gesamten Verfahrens.

„Meine Bitte: Lesen Sie zumindest einmal kurz hinein. Es ist keine ganz leichte Kost, das gebe ich zu, aber es wird ausdrücklich Bezug auf Hanau genommen. Und man wird nicht dümmer, wenn man sich damit beschäftigt“, sagte Bürgermeister Dr. Bieri am Montag in der Stadtverordnetenversammlung mit Blick auf die bevorstehende Sommerpause und empfahl das Gutachten augenzwinkernd als „Strandlektüre“.

Bereits im Dezember 2024 hatte die Stadt gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt, klagt nun vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt gegen das Land Hessen, vertreten durch das Hessische Statistische Landesamt. Das Gericht hat dem Hessischen Statistischen Landesamt nun eine Fristverlängerung bis zum 6. Juli gewährt. Zur Begründung führte die Behörde an, die Klagebegründung der Stadt Hanau sei „außergewöhnlich umfangreich“ und erfordere eine „intensive fachliche Abstimmung mit dem Statistischen Bundesamt“.

Die Stadt Hanau hält unverändert an ihrer Position fest. Sie stellt das Recht des Staates zur Durchführung eines Zensus ausdrücklich nicht infrage, fordert aber eine transparente, nachvollziehbare und wissenschaftlich überprüfbare Herleitung der amtlichen Einwohnerzahl. Hintergrund sind die erheblichen finanziellen Auswirkungen für die Kommunen, da die Einwohnerzahl Grundlage zahlreicher Landeszuweisungen ist. Hanau wehrt sich deshalb weiterhin juristisch gegen die aus ihrer Sicht nicht ausreichend nachvollziehbare Absenkung der amtlichen Einwohnerzahl.

„Die Hoffnung, dass die Statistiker in Wiesbaden und Berlin ihrem wissenschaftlichen Auftrag gerecht werden und zu einem guten Ende für Hanau und die weiteren Kommunen kommen, besteht. Ich bewerte die Bitte um Fristverlängerung sehr positiv, so Dr. Maximilian Bieri.

Pressekontakt:
Stadt Hanau, Dominik Kuhn

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Quelle: Stadt Hanau

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