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StartRegion 5BirsteinNach tödlichem Unfall an Windenergieanlage: Montagefehleroffenbar ursächlich

Nach tödlichem Unfall an Windenergieanlage: Montagefehleroffenbar ursächlich

Birstein (ots) – Gemeinsame Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Hanau und des
Polizeipräsidiums Südosthessen

(lei) Nach dem tödlichen Arbeitsunfall an einer Windenergieanlage bei Birstein
am 25. Februar 2026 (wir berichteten:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43561/6223561) liegen der
Staatsanwaltschaft Hanau und der Polizei nun belastbare Erkenntnisse zum
Unfallgeschehen vor. Im Mittelpunkt der Ermittlungen stand die Frage nach der
Ursache und dem genauen Hergang des Unglücks, bei dem zwei Arbeiter im Alter von
32 Jahren ums Leben kamen. Sie befanden sich in einer speziell konstruierten
Arbeitsbühne und waren mit dieser aus gut 60 Metern Höhe in die Tiefe gestürzt.

Die Ergebnisse der Untersuchungen eines noch am gleichen Tag beauftragten
Sachverständigen liegen nunmehr vor. Dem Gutachten zufolge konnten keine
technischen Defekte oder ein Materialversagen festgestellt werden. Die
Auswertung der gesicherten Spuren legt nahe, dass es zu einem Montagefehler
durch einen der verunglückten Arbeiter gekommen ist. Eine von drei manuell zu
tätigenden Schraubverbindungen, mit denen die Arbeitsbühne ringsum an den
Elementen des Windradturms fixiert wird, wurde demnach fehlerhaft ausgeführt.
Nach Entfernen der Kranketten wird das Gewicht der Arbeitsbühne grundsätzlich
von den drei Befestigungen getragen, aufgrund der fehlerhaft montierten
Verbindung versagte die Befestigung und es kam zum Unfallgeschehen.

Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei sind damit hinsichtlich der
Unfallursache weitestgehend abgeschlossen.

Quelle: Polizeipräsidium Südosthessen

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