Dienstag, Mai 19, 2026
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StartMKKWichtiger Check vor dem Ausbildungsstart: Pflicht-Untersuchung für minderjährige Azubis

Wichtiger Check vor dem Ausbildungsstart: Pflicht-Untersuchung für minderjährige Azubis

Bis zu den Sommerferien dauert es zwar noch einige Wochen, doch für viele Jugendliche im Main-Kinzig-Kreis wirft der Ernst des Lebens bereits seine Schatten voraus. Wer nach den Ferien eine Ausbildung, ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder die Praktikumsphase der Fachoberschule (FOS) beginnt und noch unter 18 Jahre alt ist, muss eine wichtige gesetzliche Vorgabe beachten: die Jugendarbeitsschutzuntersuchung.

Die Abteilung Arbeitsschutz des zuständigen Regierungspräsidiums (RP) Darmstadt rät angehenden Azubis, sich bereits jetzt um einen Termin zu kümmern. Ohne den medizinischen Check darf der Arbeitgeber die Jugendlichen nämlich gar nicht erst beschäftigen.

Worum geht es bei der Untersuchung?

Der Pflicht-Check beim Haus- oder Jugendarzt der eigenen Wahl soll sicherstellen, dass die Jugendlichen den körperlichen und geistigen Anforderungen des gewählten Berufs gewachsen sind und keine gesundheitlichen Schäden davontragen.

Wer zahlt den Arzttermin?

Die Kosten für die Untersuchung übernimmt das Land Hessen. Damit die Eltern nicht auf einer Privatrechnung sitzen bleiben, empfiehlt das RP Darmstadt, vorab mit der Arztpraxis zu klären, ob direkt mit der Kassenärztlichen Vereinigung abgerechnet wird. Wichtig: Jugendliche müssen sich vor dem Arzttermin unter Vorlage ihres Personalausweises einen sogenannten Untersuchungsberechtigungsschein beim örtlichen Einwohnermeldeamt (Rathaus) ihres Wohnorts besorgen und diesen in der Praxis abgeben.

Achtung bei Fristen: Nachuntersuchung nicht vergessen

Die Bescheinigung des Arztes ist nach der Ausstellung 14 Monate lang gültig. Wer dann immer noch minderjährig ist und weiterarbeitet, muss vor Ablauf dieser Frist zur ersten Nachuntersuchung. Wird die neue Bescheinigung nicht rechtzeitig beim Chef vorgelegt, greift ein gesetzliches Beschäftigungsverbot.

Ausnahmen für Ferienjobs und Praktika

Keine Untersuchung ist für kurze Schulkraftika oder klassische, leichte Ferienjobs nötig, sofern diese nicht länger als zwei Monate dauern. Das Austragen von Zeitungen, Botengänge oder das Auffüllen von Regalen ohne schweres Heben sind somit ohne vorherigen Arztbesuch erlaubt. Weitere Informationen zum Thema finden Interessierte online unter http://www.rp-darmstadt.hessen.de im Bereich Arbeitsschutz.

Quelle: Regierungspräsidium Darmstadt

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