Montag, April 20, 2026
Bericht einreichen
Werbung schalten
StartHessenNeun Verdachtsmeldungen und über 110.000 Euro an Bußgeldern verhängt

Neun Verdachtsmeldungen und über 110.000 Euro an Bußgeldern verhängt

RP legt Statistik zur Aufsicht im Bereich der Geldwäsche für Südhessen vor

Fast 30 Verwarnungen und zehn rechtskräftig abgeschlossene Bußgeldverfahren gegen Gewerbetreibende. So lautet die Bilanz des Regierungspräsidiums (RP) Darmstadt bei der Aufsicht nach dem Geldwäschegesetz für 2025. Die Gesamtsumme der Bußgelder betrug über 110.000 Euro.

Das RP Darmstadt hat im vergangenen Jahr 117 Prüfungen bei Güterhändlern, Immobilienmaklern und Büroserviceanbietern abgeschlossen. Etliche Gewerbetreibende wurden vom RP bereits zum zweiten Mal kontrolliert. Die Behörde prüft, ob diese sogenannten Verpflichteten den Präventionspflichten nachkommen, die das Geldwäschegesetz vorsieht.

„Bei der Bekämpfung der Geldwäsche nimmt das RP die Pflichten der Wirtschaft in den Blick“, sagt Regierungspräsident Prof. Dr. Jan Hilligardt. Viele der geprüften Gewerbetreibenden hätte ihre Pflichten soweit gut erfüllt, so dass – außer einigen Verbesserungshinweisen – keine weiteren Maßnahmen durch die Aufsichtsbehörde getroffen werden mussten.

In zwei Fällen hat das RP Zwangsgelder festsetzt, bevor die Gewerbetreibenden die zur Prüfung notwendigen Unterlagen vorlegten. Außerdem hat die Landesbehörde neun Verdachtsmeldungen an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) abgegeben. Sie fand bei ihren Kontrollen Hinweise, die auf Geldwäsche durch Kunden oder Verpflichtete hindeuten.

Hintergrund

2027 stehen umfassende Änderungen in der Geldwäscheprävention an. Dann gilt für die Verpflichteten EU-weit unmittelbar die EU-Anti-Geldwäscheverordnung (Verordnung – EU – 2024/1624), die sowohl den Kreis der verpflichteten Gewerbetreibenden als auch die Pflichten neu regeln wird. Das bisherige Geldwäschegesetz wird es dann in dieser Form nicht mehr geben. Die Verordnung bestimmt auch, dass ab diesem Zeitpunkt in den Mitgliedsstaaten – also auch in Deutschland – Bargeschäfte im Handel und bei Dienstleistungen nur noch bis zu einem Betrag von 10.000 Euro erlaubt sein werden.

Das RP Darmstadt erwartet daher, dass bis zu diesem Zeitpunkt noch vorhandenes Bargeld verstärkt in den Wirtschaftskreislauf eingebracht wird. Insbesondere Güterhändler, die derzeit noch hohe Barbeträge akzeptieren, sollten sich bis dahin besonders sorgfältig darum kümmern, mit wem sie Bargeschäfte machen. Sie sollten ihre geldwäscherechtlichen Pflichten ernst nehmen, um nicht zu Geldwäschezwecken missbraucht zu werden.

Das Team „Geldwäscheprävention“ des RP Darmstadt hat Merkblätter erstellt, die bei der Vorbereitung auf eine Prüfung durch die Aufsichtsbehörde unterstützen. Das RP hält umfangreiches Informationsmaterial bereit, zum Beispiel auch ein Merkblattzu den kundenbezogenen Sorgfaltspflichten. Außerdem bietet die Behörde einen Newsletter an, über den in unregelmäßigen Abständen auf wichtige Neuerungen hingewiesen wird.

Link: https://rp-darmstadt.hessen.de/sicherheit-und-kommunales/gefahrenabwehr/geldwaesche

Quelle: Regierungspräsidium Darmstadt

Ähnliche Artikel
- Werbung -
- Werbung -
- Werbung -
- Werbung -
- Werbung -
- Werbung -

Am beliebtesten