Nidderau (ots) – Gemeinsame Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft
Frankfurt am Main und des Polizeipräsidiums Südosthessen
Zivilkräfte der Polizei nahmen am Mittwoch, den 18.03.2026, einen 18-jährigen
Deutschen aus Südhessen im Zusammenhang mit einem im Vorfeld erfolgten
sogenannten “Schockanruf” vorläufig fest. Gegen ihn besteht der Verdacht des
banden- und gewerbsmäßigen Betruges.
Nach den bisherigen Erkenntnissen wurde eine 83-jährige Frau aus Nidderau am
Mittwochnachmittag durch eine bislang unbekannte weibliche Person telefonisch
kontaktiert. Diese gab sich als die Tochter der Angerufenen aus und teilte
weinend mit, sie habe bei einem Unfall eine Frau getötet und deren Kind schwer
verletzt. Anschließend rief eine männliche Person bei dem Opfer an und sagte, er
sei Polizeibeamter und die Tochter der Angerufenen müsse wegen des Unfalls in
Untersuchungshaft. Dies könne nur gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von
25.000 EUR abgewendet werden. Das an Demenz erkrankte Opfer glaubte den beiden
Anrufern und teilte diesen mit, sie habe lediglich einen geringen Bargeldbetrag
zu Hause, jedoch Schmuck und Gold. Der männliche Anrufer forderte die 83-Jährige
sodann auf, die Wertsachen in einen Beutel zu packen und an einen Abholer zu
übergeben, der diese dann zu der Staatsanwaltschaft Hanau bringen werde.
Tatsächlich gab es zu keiner Zeit einen entsprechenden Unfall.
Der Beschuldigte soll sich sodann am Mittwochabend zu der Anschrift des Opfers
begeben und von diesem die Beute im Wert von mindestens 5.000 EUR
entgegengenommen haben. Kurz darauf wurde der Beschuldigte mit der Beute
festgenommen, als er sich von dem Tatort entfernte.
Auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Eingreifreserve –
erließ das Amtsgericht Hanau am Donnerstag, den 19.03.2026, einen Haftbefehl
gegen den 18-Jährigen, der sich seitdem in Untersuchungshaft befindet.
Die Ermittlungen dauern an.
Quelle: Polizeipräsidium Südosthessen

