Montag, März 16, 2026
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Ausgangslage unverändert Kompromiss weiterhin möglich

Die für Planung und Bau des Windparks am Horstberg verantwortliche
Orsted Onshore Deutschland GmbH nimmt Stellung zum gestrigen
Bürgerentscheid in Bad Orb.
Regensburg/Bad Orb. Aus unserer Sicht richtet sich der Auftrag aus dem jetzt
erfolgten Bürgerentscheid eindeutig an die Stadt Bad Orb. Schon bisher haben die
Stadtverantwortlichen dort alles unternommen, um den Bau des drei Kilometer von
Bad Orb entfernten und auf Flächen von HessenForst gelegenen Windparks zu
verhindern. Deshalb hat sich die Ausgangssituation für das Vorhaben durch den
Bürgerentscheid nicht verändert.
Konzept mit Zukunft
Unser Ziel war und ist es, eine Lösung zu finden, die sowohl dem gesetzlichen Auftrag
für eine Energiewende gerecht wird als auch die örtlichen Interessen berücksichtigt.
Aus diesem Grund bieten wir der Stadt Bad Orb weiterhin an, am Horstberg ein
innovatives Zukunftskonzept zu realisieren, das die Nutzung der erneuerbaren
Energiequelle Wind mit einem Kur- und Heilwald-Resort kombiniert. Gemeinsam
könnten beide Vorhaben ein echtes Leuchtturmprojekt mit einer positiven
Ausstrahlung weit über die Stadtgrenzen hinaus sein.
Dieses Konzept entspricht auch der von Forstminister Ingmar Jung im Hessischen
Landtag geforderten Kompromisslösung: eine Verwirklichung sowohl des WaldWindparks als auch des Heilwaldprojekts am Horstberg.
Planung nach demokratischen Prinzipien
Unsere Planung für den Windpark basiert auf einem gültigen Regionalplan und erfüllt
sämtliche gesetzlichen Vorgaben. Hierzu zählt nicht zuletzt das Erneuerbare-EnergienGesetz (EEG), das klarstellt, dass der Ausbau der Windenergie in Deutschland ein
„überragendes öffentliches Interesse“ genießt. Zudem wurde die Regionalplanung,
einschließlich der Ausweisung des Windvorranggebiets am Horstberg, unter
umfangreicher Bürgerbeteiligung und im Einklang mit den Entscheidungen der
kommunalen Gremien vorgenommen.

Folgerichtig wurde auch der Versuch, mittels des Bürgerentscheids gegen das schon
ausgewiesene Windvorranggebiet vorzugehen, von der zuständigen Kommunalaufsicht
rechtlich abgelehnt. Die Begründung hierzu lautete, dass „bereits eine
Bürgerbeteiligung im Rahmen der Aufstellung dieser Pläne gegeben war“. Dies
verdeutlicht, dass alle Anforderungen an eine Beteiligung der Öffentlichkeit schon zu
einem früheren Zeitpunkt erfüllt wurden.

 

Standortkommunen profitieren
Auch der jetzt auf eine Frage reduzierte Bürgerentscheid ist nach unserer Auffassung
rechtlich fragwürdig. Denn dessen Begründung enthält die objektiv unrichtige
Behauptung, dass „Bad Orb durch den beabsichtigten Windpark keinen direkten
finanziellen Nutzen erhält“. Nach §6 EEG können die drei Standortgemeinden jedoch
über die gesamte Laufzeit der Windenergieanlagen mit Einnahmen von bis zu 6
Millionen Euro rechnen. Von diesen Einnahmen würde Bad Orb den größten Anteil
erhalten.
Der Ausbau erneuerbarer Energien ist ein unverzichtbarer Bestandteil der
Energiewende. Unser Anspruch ist es, die sich daraus ergebenden Anforderungen
unter strikter Einhaltung der demokratischen Verfahren und gesetzlichen Vorschriften
zu erfüllen. Daher blicken wir einer juristischen Prüfung der weiteren
Genehmigungsschritte für den Windpark Jossgrund mit Zuversicht entgegen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Christoph Markl-Meider
Leitender Referent PR & Kommunikation
Tel. 0179-5975863
E-Mail: cmark@orsted.com

Quelle: Orsted: Christoph Markl-Meider

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