Dienstag, Februar 10, 2026
StartBildungs- & SchulberichteBetreuung an 16 Hanauer Grundschulen gesichert

Betreuung an 16 Hanauer Grundschulen gesichert

Stadt bereitet sich auf bundesweiten Ganztagsanspruch vor

Die Stadt Hanau stellt frühzeitig die Weichen für den ab dem kommenden Schuljahr 2026/27 greifenden bundesweiten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Dementsprechend läuft die Vergabe der Betreuungsleistungen für alle 16 Grundschulen in Trägerschaft der Stadt. Die Verträge sollen für die Schuljahre bis 2029/30 abgeschlossen werden und enthalten eine bis zu zweimalige Verlängerungsoption um jeweils zwei weitere Schuljahre. Die maximale Laufzeit beträgt damit acht Jahre.

„Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ist ein Meilenstein für Familien, aber auch eine enorme organisatorische und finanzielle Herausforderung für die Kommunen“, betont Bürgermeister und Schuldezernent Dr. Maximilian Bieri. „Mit der nun vorgesehenen Vergabe schaffen wir Planungssicherheit für Schulen, Träger und Eltern und stellen zugleich sicher, dass die Betreuung in Hanau qualitativ hochwertig und verlässlich organisiert ist.“

Im Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens wurden die Betreuungsleistungen als Dienstleistungskonzession ausgeschrieben, differenziert für jede einzelne Grundschule. Den Zuschlag sollten bewährte Träger erhalten, die überzeugende pädagogische Konzepte vorgelegt haben. Die Betreuungsleistungen werden demnach künftig von drei erfahrenen freien Trägern übernommen. Der Arbeiter-Samariter-Bund e. V. ist für die Betreuung an der August-Gaul-Schule, der Brüder-Grimm-Schule, der Eichendorff-Schule, der Gebeschusschule, der Geschwister-Scholl-Schule, der Heinrich-Heine-Schule, der Theodor-Heuss-Schule sowie der Tümpelgarten-Schule zuständig. Der Träger Kaleidoskop e. V. übernimmt die Betreuungsangebote an der Erich-Kästner-Schule, der Friedrich-Ebert-Schule, der Limesschule, der Pestalozzischule sowie der Wilhelm-Geibel-Schule. Die Kathinka-Platzhoff-Stiftung verantwortet die Betreuung an der Anne-Frank-Schule, der Robinsonschule sowie an der Schule im Pioneerpark.

Alle 16 Schulkonferenzen haben im Rahmen ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Mitwirkungs- und Entscheidungsrechte den jeweiligen Trägern zugestimmt, ebenso der Magistrat. Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer jüngsten Sitzung auch einen einstimmigen Beschluss gefasst.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärken

Hintergrund der Vergabe ist der stufenweise eingeführte bundesweite Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Ab August 2026 gilt dieser zunächst für alle Kinder der ersten Klassenstufe, in den Folgejahren wird der Anspruch schrittweise bis zur vierten Klassenstufe ausgeweitet. Ziel ist es, Betreuungslücken nach der Kita zu schließen, Kinder individuell zu fördern, Bildungs- und Teilhabechancen zu verbessern und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu stärken. Da die Schulen dieses Angebot nicht mit eigenem Personal abdecken können, ist die Einbindung externer Träger zwingend erforderlich.

Neben der organisatorischen Umsetzung mahnt die Stadt Hanau jedoch eine auskömmliche Finanzierung an. Bürgermeister Dr. Maximilian Bieri unterstützt ausdrücklich einen aktuellen Beschluss des Deutschen Städtetages. Darin fordern die Städte, dass die vom Bund im Rahmen des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG) vorgesehenen Mittel für die Betriebskosten vollständig an die Kommunen weitergeleitet werden. Diese Position wird auch vom Hessischen Städtetag getragen.

„Die Städte leisten derzeit eine enorme Kraftanstrengung, um den Rechtsanspruch umzusetzen – und das in einer finanziell ohnehin angespannten Lage“, so Dr. Bieri. „Es ist daher zwingend notwendig, dass die Bundesmittel vollständig bei den Kommunen ankommen und das Land Hessen diese nicht nur weiterleitet, sondern zusätzlich eigene Mittel bereitstellt. Wer Aufgaben überträgt, muss auch für eine verlässliche Finanzierung sorgen.“

Pressekontakt: Julia Oppenländer

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Quelle: Redaktion MKK Echo

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