Freitag, Dezember 19, 2025
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Hanauer Kurs bestätigt: Bundesweites Lachgas-Verkaufsverbot beschlossen

Brüder-Grimm-Stadt hatte frühzeitig gehandelt und zieht Bilanz der Kontrollen
Der Bundesrat hat dem vom Deutschen Bundestag beschlossenen bundesweiten Verkaufsverbot von Lachgas zugestimmt. Damit gibt es erstmals eine bundeseinheitliche Regelung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor dem missbräuchlichen Konsum des Stoffes. „Dass unsere Hanauer Initiative jetzt bundesweit aufgegriffen wurde, ist ein starkes Signal für den Kinder- und Jugendschutz“, betont Stadträtin und Ordnungsdezernentin Isabelle Hemsley.

Bereits im März hatte die Stadt Hanau ihre Gefahrenabwehrverordnung geändert und damit den Verkauf sowie die Ab- und Weitergabe von Lachgas an Minderjährige untersagt. Zudem wurde der Konsum auf Spielplätzen und weiteren öffentlichen Flächen verboten. Die Stadtverordnetenversammlung hatte der Regelung einstimmig zugestimmt und damit als Vorreiter-Kommune einen rechtlichen Rahmen geschaffen, um auf eine zunehmende Problemlage reagieren zu können.

„Weil es lange Zeit keine klare bundesweite Regelung gab, hat Hanau Verantwortung übernommen und gehandelt“, sagt Ordnungsdezernentin Hemsley. „Der Schutz von Kindern und Jugendlichen darf nicht von langwierigen Gesetzgebungsverfahren abhängig gemacht werden. Umso mehr freuen wir uns, dass nun eine einheitliche Lösung für ganz Deutschland gilt.“ Nach einer Übergangsfrist tritt das bundesweit geltende Verkaufsverbot dann im Frühjahr nächsten Jahres in Kraft.

In der Brüder-Grimm-Stadt wurde die im März geänderte Verordnung durch intensive Jugendschutzkontrollen der Stadtpolizei Hanau begleitet, die bewusst ganzheitlich durchgeführt wurden: Bei jeder Maßnahme überprüften die Einsatzkräfte gleichzeitig mehrere Bereiche, darunter den Verkauf von Tabakwaren, E-Zigaretten und Vapes sowie die Abgabe von Lachgas an Minderjährige. Um realitätsnahe Ergebnisse zu erzielen, kamen auch minderjährige Testkäuferinnen und Testkäufer zum Einsatz.

So wurden beispielsweise im August und Oktober während vier Kontrolltagen elf Kioskbetriebe im gesamten Stadtgebiet überprüft. Dabei stellte die Stadtpolizei bei einem Großteil der Betriebe Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz fest, insbesondere beim Verkauf von Tabak und Vapes an Minderjährige. Entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingeleitet, teilweise verbunden mit Eintragungen im Gewerbezentralregister.

Darüber hinaus führten die Kontrollen zu weiteren relevanten Feststellungen, unter anderem in den Bereichen Verpackungsgesetz, Tabakerzeugnis- und Tabaksteuerrecht, Nichtraucherschutz sowie Produkt-, Gewerbe- und Betäubungsmittelrecht. In mehreren Fällen folgten Prüfungen von Gewerbeuntersagungen oder Meldungen an Zoll, Gesundheitsamt, Veterinäramt und Strafverfolgungsbehörden.

Mit der nun beschlossenen bundesweiten Regelung sieht sich die Stadt Hanau in ihrem Vorgehen bestärkt. „Kommunen können und müssen handeln, wenn konkrete Gefahren sichtbar werden“, so Hemsley. „Langfristig ist eine bundeseinheitliche Regelung jedoch unerlässlich und genau die haben wir jetzt erreicht.“

Auf Grundlage der in diesem Jahr gewonnenen Erkenntnisse wird die Stadtpolizei Hanau das Thema Lachgas auch im kommenden Jahr gezielt aufgreifen und zusätzliche Schwerpunktkontrollen durchführen. „Ziel bleibt ein wirksamer und nachhaltiger Kinder- und Jugendschutz im öffentlichen Raum“, so Stadträtin Isabelle Hemsley abschließend.

Pressekontakt: Julia Oppenländer

https://www.presse-service.de/data.aspx/static/?ID=1205746.html

Bild: Lachgas-Verkaufsverbot in Hanau
© Stadt Hanau

 

Quelle: Redaktion MKK Echo

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