Bruchköbel (ots) – (lei) Eine groß angelegte Kontrollaktion von mehreren
Behörden hat am Donnerstagabend in Bruchköbel zahlreiche Verstöße zutage
gefördert. Bis in die späten Abendstunden überprüften Einsatzkräfte mehrere
Gaststätten und Shisha-Bars im gesamten Stadtgebiet – mit deutlichen
Ergebnissen.
An der Aktion beteiligten sich neben der Polizeistation Langenselbold auch das
Ordnungs- und Gewerbeamt Bruchköbel, die Feuerwehr Bruchköbel, die
Steuerfahndung Offenbach am Main sowie das Hauptzollamt Darmstadt. Ziel war es,
die Einhaltung von Vorschriften im Bereich Gewerbe-, Glücksspiel-, Steuer- und
Jugendschutzrecht sowie des Brandschutzes zu kontrollieren. Insgesamt wurden 34
Personen überprüft und fünf Betriebe kontrolliert. In einem Fall musste der
aufenthaltsrechtliche Status einer Person geklärt werden.
In den Lokalen stellten die Behörden 16 Glücksspielautomaten sicher – acht
sogenannte Schnellbucher, sechs nicht ordnungsgemäß mit dem OASIS-Sperrsystem
verbundene Geräte sowie zwei Sportwettenautomaten. Bei einem frei zugänglichen
24-Stunden-Automaten, der in der Nähe einer Schule stand, entdeckten die
Ordnungshüter Tabakerzeugnisse, die ohne Altersprüfung angeboten wurden. Dabei
wurden 65 Packungen sogenannter “Snus”-Nikotinbeutel beschlagnahmt.
Auch steuerrechtlich gab es Auffälligkeiten: Rund vier Kilogramm
Wasserpfeifentabak wurden sichergestellt und zwei Kassensysteme waren nicht an
die vorgeschriebene Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) angebunden. Sie
dient dem Manipulationsschutz – also dazu, dass Kassendaten (z. B. Umsätze,
Stornierungen, Zahlungen) fälschungssicher aufgezeichnet und gespeichert werden.
Außerdem zogen die Kontrolleure über 2.300 Euro an offenen Forderungen ein und
verhängten zwei Verwarnungen über jeweils 55 Euro.
Die Feuerwehr beanstandete zudem mehrere brandschutzrechtliche Verstöße,
darunter nicht funktionierende CO-Melder, eine abgeschaltete Lüftungsanlage in
einer Shisha-Bar und Feuerlöscher mit abgelaufener Prüffrist.
Die gemeinsame Aktion verdeutlichte, wie wirkungsvoll behördenübergreifende
Kooperation sein kann: Durch die enge Zusammenarbeit von Polizei, Ordnungsamt,
Feuerwehr, Steuerfahndung und Zoll konnten verschiedene Fachkompetenzen
gebündelt und eine umfassende Überprüfung der Betriebe ermöglicht werden. Die
Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen ist nicht nur Pflicht, sondern dient auch
dem Schutz aller Beteiligten – von Verbraucherinnen und Verbrauchern bis hin zu
Betreiberinnen und Betreibern der Betriebe.
Quelle: Redaktion MKK Echo

