Donnerstag, Oktober 23, 2025
StartRegion 1NiederdorfeldenVerhindern Förderrichtlinien des Bundes die Vollversorgung Niederdorfeldens mit Glasfaserkabel?

Verhindern Förderrichtlinien des Bundes die Vollversorgung Niederdorfeldens mit Glasfaserkabel?

Niederdorfelden. Mit annähernd 95 Prozent ist die kleine 4.500 Selen zählende Gemeinde kurz vor den Toren Frankfurts schon fast vollständig mit Glasfaseranschlüssen versorgt. Lediglich 143 Häuser oder Wohnungen fehlen noch zur Vollversorgung. Doch auch sie mit einem schnellen Glasfaseranschluss zu versorgen, scheint derzeit kaum möglich. Der Grund: die Förderrichtlinien des Bundes lassen eine doppelte Verkabelung nicht zu. Dort, wo bereits ein Koaxial- oder Kupferkabel für den Zugriff auf Internet und Fernsehen bietet, darf keine zusätzliches Glaserfaserkabel mit Fördermitteln verlegt werden. Nicht einmal kreuzen darf ein Glasfaserkabel ein Koaxialkabel, denn auch dieses verbieten die Förderrichtlinien.
Diese wurden 2022 im Rahmen des Förderprogramms „Graue Flecken“ von der Bundesregierung erlassen, um so für eine möglichst flächendeckende Glasfaserversorgung zu sorgen. Insgesamt 12 Milliarden Euro stellte der Bund dafür zur Verfügung.
Der Main-Kinzig-Kreis wurde als erster Landkreis Hessens in das Programm mitaufgenommen und hat dafür 200 Millionen über seine Breitband Main-Kinzig GmbH in Aussicht gestellt. Doch das große Vorhaben scheint nun zu klemmen. „Niederdorfelden beispielsweise ist eine Kommune im Main-Kinzig-Kreis, in der der Glasfaserausbau nicht vollständig klappt. Und sie ist nicht die einzige“, ärgert sich Landrat Thorsten Stolz (SPD) anlässlich der Übergabe einer umfangreichen Unterschriftsliste von Niederdorfelder Bürgern, denen ein Glasfaseranschluss aus dem Fördertopf verwehrt wird. Ihnen bliebe lediglich die Möglichkeit, auf eigene Kosten sich einen Glasfaseranschluss legen zu lassen. „Und das würde rund 8.000 Euro pro Anschluss kosten“, verriet die Geschäftsführerin der kreiseigenen Breitband Gesellschaft, Simone Roth bei der Unterschriftsübergabe an Landrat Stolz. „Es ist den Bürgern kaum zu erklären, dass auf der einen Straßenseite das Glasfaserkabel verlegt wird und die Hauseigentümer auf der gegenüberliegenden Straßenseite darauf keinen Zugriff haben dürfen, weil bei ihnen bereits ein Koaxialkabel liegt“, so Bürgermeister Büttner. Nach den Förderrichtlinien werden die Koaxialkabel den Glasfaserkabeln gleichgesetzt und damit sind nach diesen Richtlinien beide Straßenseiten mit einer Übertragungsrate von bis zu 100 Megabit vollversorgt. Wie gesagt, ohne Inanspruchnahme von Fördermitteln kann jeder Haushalt auf eigene Kosten (nach Aussage der Breitband GmbH Geschäftsführerin Roth rund 8.000 Euro) jederzeit an das Glasfasernetz angeschlossen werden.
In Niederdorfelden tritt das Problem mit den Förderrichtlinien recht deutlich zu Tage, da die Kommune über ein weitverzweigtes (Koaxial-) Kabelnetz verfügt. Da in diesem Bereich die Breitband Main-Kinzig aus juristischen Gründen nicht tätig werden darf und die großen Telekommunikationsunternehmen aus Kostengründen kein Interesse daran haben, konnte mit der Deutschen Giganetz ein anderes Privatunternehmen für den Glasfaserausbau oberhalb der Bahnlinie (alter Ortskern) gewonnen werden.
Unterhalb der Bahnlinie (Neubaugebiete) durfte die Breitband Main-Kinzig jedoch nur genau 119 Gebäude an das Glasfasernetz anschließen, die bisher noch keinen Kabelanschluss hatten. Die restlichen 149 Hauseigentümer in direkter Nachbarschaft zum Ausbau der Breitband Main-Kinzig GmbH dagegen haben das Nachsehen. „Das kann nicht sein“, schimpfte der Bürgermeister, „Private Unternehmen dürfen, wollen aber oft nicht. Und die Breitband Main-Kinzig GmbH will und darf nicht“.
Für den Landrat und den Niederdorfelder Bürgermeister gibt es deshalb nur einen Ausweg: die Richtlinie muss ausgeändert und den Gegebenheiten angepasst werden. Die Richtlinie habe in der Vergangenheit für enorme Verbesserung gesorgt. „Doch jetzt muss der nächste Schritt erfolgen, damit der ländliche Raum nicht abgehängt wird“, so Stolz. Eine solche Änderung der Förder-Richtline würde es dem MKK ermöglichen bis zu 18.000 Gebäude in 11 Kommunen entweder selbst durch die Breitband GmbH oder durch einen privatwirtschaftlichen Ausbau mit Glasfaser zu versorgen. Büttner und Stolz wollen nun Verbindung mit dem zuständigen Bundesminister in Berlin treten.

‚Jürgen W. Niehoff

3 Fotos anbei
1. Bei der Übergabe der Unterschriftliste für eine umfassende Glasfaserverkabelung von li. Hauseigentümer Manfred Wolf, Bürgermeister Klaus Büttner und Landrat Thorsten Stolz
2. Vor dem Haus des „unterversorgten Hauseigentümers Wolf von li.: Manfred Wolf, Bürgermeister Klaus Büttner, Landrat Thorsten Stolz, Geschäftsführerin Breitband Main-Kinzig GmbH Simone Roth und der Kreisbeigeordnete und Breitband-Aufsichtsratsvorsitzende Jannik Marquart
3. Bürgermeister Klaus Büttner (re.) und Erster Beigeordneter Karl Markloff (li.) über den Plänen

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Quelle: Jürgen W. Niehoff

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