“Die CDU-geführte Landesregierung hat entschieden, die Bescheiderstellung im Rückmeldeverfahren zu den Corona-Soforthilfen vorübergehend auszusetzen. Damit wird durch das Land auf die anhaltende Unsicherheit bei vielen betroffenen Unternehmen reagiert, die während der Pandemie im Vertrauen auf schnelle Hilfe Unterstützung beantragt hatten. In der Praxis bedeutet das Moratorium, dass derzeit keine neuen Rückforderungsbescheide verschickt werden. Ich begrüße diese Entscheidung ausdrücklich. Genau so müssen wir Politik machen – mit den Menschen, nicht von oben herab gegen sie. Das ist ein richtiger und wichtiger Schritt, um gegen die entstandene Verunsicherung vorzugehen ”, erklärt der hiesige Landtagsabgeordnete Patrick Appel.
Auch laufende Fristen sind ausgesetzt, sodass die betroffenen Unternehmen aktuell nichts unternehmen müssen. Sobald die rechtliche Prüfung abgeschlossen ist, sollen neue Informationen sowie – sofern notwendig – angepasste Fristen kommuniziert werden. Bereits versandte Bescheide bleiben ebenfalls nicht unangetastet: Sollte es durch die Prüfung zu einer Änderung des Verfahrens kommen, werden auch sie noch einmal überprüft, um den Gleichheitsgrundsatz zu wahren.
Bereits zuvor war die sogenannte Bagatellgrenze von 500 auf 1.000 Euro angehoben worden. Außerdem bestehen weiterhin Möglichkeiten zur Stundung oder zum Erlass, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Mit der Aussetzung der Bescheiderstellung setzt die Landesregierung ein deutliches Zeichen: In einer Situation, in der viele unverschuldet in Schwierigkeiten geraten sind, braucht es keine Sanktionen, sondern Solidarität., so Appel abschließend
Bildunterschrift: Landtagsabgeordneter Appel: „Nicht mit voller Härte, sondern mit einer helfenden Hand für unsere kleinen Unternehmen und den Mittelstand“ – Rückmeldeverfahren zu Corona-Soforthilfen wird ausgesetzt Foto: Tobias Koch
Quelle: Tom Tailor