Der Hessische Landtag hat eine umfassende Reform des Friedhofs- und Bestattungsgesetzes beschlossen. Mit den neuen Regelungen sollen Angehörige in Ausnahmesituationen besser unterstützt werden. Besonders Eltern von sogenannten Sternenkindern – also Kindern, die tot geboren werden – erhalten künftig ein ausdrücklich verbrieftes Recht auf eine individuelle Bestattung. Gleichzeitig wird die Frist für Beisetzungen deutlich ausgeweitet.
Verlängerte Bestattungsfristen
Bislang mussten Verstorbene in Hessen spätestens vier Tage nach Eintritt des Todes bestattet werden. Diese Frist wird nun auf zehn Tage verlängert. Nach Angaben von Innenminister Roman Poseck (CDU) trägt diese Anpassung den Bedürfnissen von Angehörigen Rechnung, die durch den Tod eines Familienmitglieds oft unvorbereitet getroffen werden. Wer von weiter her anreisen muss oder eine größere Trauerfeier organisieren möchte, habe damit künftig deutlich mehr Zeit.
Die Mindestfrist von 48 Stunden zwischen Todesfall und Beisetzung bleibt unverändert bestehen.
Neues Bestattungsrecht für Sternenkinder
Ein wesentlicher Bestandteil der Reform ist die Stärkung der Rechte von Eltern, deren Kinder tot geboren werden. Bisher galt die Bestattungspflicht nur für Kinder ab einem Gewicht von 500 Gramm oder nach der 24. Schwangerschaftswoche. Nun haben Eltern unabhängig von Gewicht oder Schwangerschaftswoche ein klares Recht auf eine individuelle Bestattung.
Die Regelung umfasst ausdrücklich auch Mehrlingsgeburten. Zudem werden Krankenhäuser verpflichtet, Eltern umfassend über die bestehenden Bestattungsmöglichkeiten zu informieren. Damit soll gewährleistet werden, dass betroffene Familien in einer schwierigen Situation Klarheit und Sicherheit erhalten.
Politische Auseinandersetzung im Landtag
Die Reform wurde mit den Stimmen von CDU, SPD, Grünen und AfD verabschiedet. Die FDP lehnte das Gesetz ab und brachte einen eigenen Entwurf ein. Dieser sah weitreichendere Änderungen vor, etwa die Möglichkeit, auf eine Friedhofsbestattung zu verzichten. Aus Sicht der FDP sei die bisherige Regelung nicht mehr zeitgemäß.
Innenminister Poseck wies die Kritik zurück. Friedhöfe seien zentrale Orte der Erinnerung und des gemeinschaftlichen Gedenkens. Ein völliges Aufweichen der Bestattungspflicht könne diese Funktion entwerten.
Befristung bis 2032
Das neue Bestattungsgesetz gilt zunächst befristet bis Ende 2032. Danach muss sich der Landtag erneut mit der Frage befassen, ob die Regelungen angepasst oder verlängert werden sollen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Gesetzgebung regelmäßig überprüft und an gesellschaftliche Entwicklungen angepasst wird.
Hintergrund: Diskussion in anderen Bundesländern
Auch in anderen Bundesländern wird über die Ausgestaltung des Bestattungsrechts intensiv diskutiert. Rheinland-Pfalz hat kürzlich Regelungen eingeführt, die eine flexiblere Form des Umgangs mit der Asche Verstorbener erlauben – etwa die Aufbewahrung in Erinnerungsstücken oder Beisetzungen außerhalb klassischer Friedhöfe. Diese Neuerungen waren politisch und gesellschaftlich umstritten, insbesondere bei Kirchen und Kommunen.
In Hessen setzt die Landesregierung dagegen weiterhin auf die Friedhöfe als öffentliche Orte der Trauer, verbindet dies aber mit einer klaren Stärkung der Rechte von Eltern von Sternenkindern.
Quelle: Redaktion MKK Echo