Donnerstag, Oktober 2, 2025
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Sauberes Straßenbild durch sorgfältige Straßenreinigung

Stadt Maintal informiert über die Verpflichtung zur Gehwegreinigung – Der Kehricht darf nicht in den Gully gekehrt werden
Rechtzeitig zum beginnenden Herbst mit Laub und fallenden Blättern bittet die Stadt Maintal noch einmal alle Hausbesitzer und Grundstückseigentümer um ihre Mithilfe bei der Gehwegreinigung sowie beim Rückschnitt von Büschen und Bäumen. „Für ein schönes und einheitliches Straßenbild in Maintal setzen wir auf die bewährte Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger“, so Maintals zuständiger Dezernent und Erster Stadtrat Karl-Heinz Kaiser. Neben der Straßen- und Gehwegreinigung, die in der Verantwortung der Eigentümer liegt und oftmals Anlass zu Diskussionen biete, seien auch stark wachsende und deshalb in den öffentlichen Verkehrsbereich hineinragende Büsche und Bäume immer wieder ein Thema.

„Bei der Pflicht zur Straßenreinigung sollte nicht nur an die damit verbundene Arbeit gedacht werden, sondern auch daran, dass ein sauberes Ortsbild der Allgemeinheit und damit auch den Maintalerinnen und Maintalern sowie den Eigentümern selbst zugutekommt“, so Karl-Heinz Kaiser. In diesem Zusammenhang bittet der Fachdienst Stadtpolizei der Stadt Maintal noch einmal darum, im Rahmen der Gehwegreinigung auch die Rinne sauber zu halten, da ansonsten der Kanal sehr schnell verstopft und das Wasser bei Starkregen nicht schnell genug abfließen kann. „Unter Umständen können dann gerade jetzt im Herbst bei starken Niederschlägen oder Gewittern ganze Kellerräume volllaufen“, so der Dezernent. Bei der Reinigung der Wasserablaufrinne entlang der Gehwege ist es wichtig den Kehricht aufzunehmen und in einem Abfallgefäß zu entsorgen. Auf keinen Fall darf und soll der Kehricht in die Straßenabläufe gekehrt werden.

Der Rückschnitt von Büschen und Bäumen muss an Stellen, an denen Äste oder Blätter auf den Gehweg oder in die Straße hineinragen, entweder durch die Eigentümer selbst oder nach entsprechender Vereinbarung durch einen Verantwortlichen, zum Beispiel den Mieter, erfolgen. Dabei gibt es bestimmte Richtlinien. So muss die Durchgangshöhe über dem Gehweg mindestens 2,5 Meter und die Durchgangshöhe über der Straße mindestens 4,5 Meter betragen. „In Maintal gibt es derzeit einige Stellen, an denen Äste vom benachbarten Grundstück über dem Gehweg oder sogar über der Straße so tief hängen, dass man nur gebückt durchgehen kann oder bei Unachtsamkeit ein Ast im Gesicht des Fußgängers landet“, erklärt der Dezernent weiter. In der Breite wachsen oftmals Büsche und Bäume so weit in den Gehweg hinein, dass die Restfläche des Wegs zum Beispiel für Kinder mit Fahrrädern, ältere Menschen mit Gehwagen oder Rollstuhl und Eltern mit Kinderwagen nicht mehr ausreicht. Zudem sollte auch darauf geachtet werden, dass Äste und Blätter keine am Straßenrand aufgestellten Verkehrszeichen verdecken. Auch während der Brut- und Setzzeit von März bis September eines Jahres sind Pflegeschnitte zulässig sofern sie im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht notwendig sind.

Die Verpflichtung zur Gehwegreinigung und zum Rückschnitt von Büschen und Bäumen gilt übrigens auch für Eigentümer von unbebauten Grundstücken oder Anwesen, welche vorübergehend leer stehen. Stark verschmutzte Gehwege oder stark überhängende Büsche und Bäume im öffentlichen Verkehrsbereich können bei der Maintaler Stadtpolizei unter Telefon (06181) 400-777 oder per E-Mail: stadtpolizei@maintal.de gemeldet werden. Nach Überprüfung der Angaben und bei tatsächlichem Bedarf werden die Eigentümer von der Stadtpolizei Maintal dann schriftlich zum Rückschnitt beziehungsweise zur Straßenreinigung aufgefordert.

Bildhinweis:

Der Kehricht darf nicht in den Gully gekehrt werden.
Foto: Pixabay.com

 

Quelle: Redaktion MKK Echo

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