Mittwoch, September 17, 2025
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Verkehrsberuhigte Bereiche sind keine Spielstraßen

Maintaler Ordnungsbehörde appelliert an Einhaltung der geltenden Regeln und Rücksichtnahme
Immer wieder kommt es zu Missverständnissen und gefährlichen Situationen in sogenannten „verkehrsberuhigten Bereichen“, die oft fälschlich als „Spielstraße“ bezeichnet werden. Die Ordnungsbehörde der Stadt Maintal weist deshalb eindringlich darauf hin, dass in diesen speziell ausgewiesenen Zonen klare Verkehrsregeln gelten. Diese sind einzuhalten, unabhängig davon, was Navigationssysteme oder Online-Kartendienste anzeigen.

Ein verkehrsberuhigter Bereich ist durch ein eigenes Verkehrszeichen gekennzeichnet. Es zeigt in weißen Piktogrammen spielende Kinder, ein Auto und ein Haus auf blauem Untergrund. Diese Darstellung veranschaulicht das Miteinander aller Verkehrsteilnehmer*innen in diesen Bereichen, die gemäß Straßenverkehrsordnung mit der Einhaltung klarer Regeln verbunden ist:

Für Fahrzeuge gilt Schrittgeschwindigkeit.
Fahrzeugführer*innen dürfen Fußgänger*innen weder gefährden, noch behindern und müssen gegebenenfalls warten.
Umgekehrt dürfen auch Fußgänger*innen den Fahrzeugverkehr nicht unnötig behindern.
Parken ist nur innerhalb gekennzeichneter Flächen erlaubt. Eine Ausnahme gilt zum Aussteigen sowie zum Be- und Entladen.
Fußgänger*innen dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite nutzen. Auch Kinder dürfen überall spielen.
Verkehrsberuhigte Bereiche sind keine Tempo 30 Zonen.
In verkehrsberuhigten Bereichen gilt grundsätzlich rechts vor links für alle am Straßenverkehr teilnehmenden Fahrzeuge

Viele Navigationssysteme oder Online-Kartenplattformen geben statt „Schrittgeschwindigkeit“ teilweise fälschlich höhere Geschwindigkeiten an. Doch wer sich auf das Navi verlässt und dabei gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt, trägt die volle Verantwortung. Daher sollte sich der Blick der fahrenden Verkehrsteilnehmer auf die jeweils gültige Beschilderung konzentrieren und nicht auf die Geschwindigkeitsanzeige im Navi. Bei Kontrollen kann dieses Missverständnis teuer werden.

Der Begriff „Spielstraße“ ist rechtlich irreführend. Denn eine echte Spielstraße wäre für den Fahrzeugverkehr komplett gesperrt. In verkehrsberuhigten Bereichen darf zwar auch gespielt werden, hier sind aber ebenfalls Fahrzeuge erlaubt.

„Verkehrsberuhigte Bereiche erlauben die gemeinsame Nutzung aller Verkehrsteilnehmenden und sollen die Lebensqualität im Wohnumfeld erhöhen. Um dabei die Sicherheit aller zu gewährleisten, ist es wichtig, die Schrittgeschwindigkeit einzuhalten und aufeinander Rücksicht zu nehmen“, appelliert der Erste Stadtrat Karl-Heinz Kaiser als zuständiger Ordnungsdezernent an die Einhaltung der geltenden Regeln, wie sie ausnahmslos durch die Beschilderung vorgegeben werden.

https://www.presse-service.de/data.aspx/static/?ID=1197562.html

Verkehrsberuhigte Bereiche
© Stadt Maintal
Verkehrsberuhigte Bereiche
Verkehrsberuhigte Bereiche sind keine Spielstraßen. Vielmehr kommen hier alle Verkehrsteilnehmer*innen zusammen. Dies erfordert die Einhaltung der geltenden Regeln und gegenseitige Rücksichtnahme.

 

Quelle: Redaktion MKK Echo

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