Mittwoch, September 17, 2025
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Kinderrechte ins Grundgesetz – psychologische Forschung untermauert Notwendigkeit zur Umsetzung der ratifizierten UN-Kinderrechtskonvention

Die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz ist überfällig und die psychologische Forschung zeigt eindeutig: Kinder profitieren in ihrer psychischen, sozialen und kognitiven Entwicklung, wenn ihre Rechte systematisch anerkannt und strukturell gesichert sind. Zum Weltkindertag 2025 unter dem Motto „Kinderrechte – Bausteine für die Demokratie!“ veröffentlicht der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) ein Positionspapier und fordert „Kinderrechte ins Grundgesetz“, denn es braucht einen klaren verfassungsrechtlichen Rahmen, um die Rechte von Kindern auf Schutz, Förderung und Beteiligung nach Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention nachhaltig zu stärken, die seit 1992 auch in Deutschland gelten.

Danach hat jedes Kind das Recht auf Freiheit, Gleichheit, Bildung, Gesundheit und Fürsorge und der BDP stellt in diesem Zusammenhang folgende Forderungen an die Bundespolitik:

Es braucht eine eigenständige Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz, denn Kinder sind keine kleinen Erwachsenen und ihre Rechte gehen über den Rahmen der elterlichen Verantwortung hinaus. Ein bloßer Verweis auf „Elternrechte“ greift hier deutlich zu kurz und entspricht nicht den in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Rechten. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, Artikel 6 im Grundgesetz um die Perspektive des Kindes zu erweitern und in der Formulierung des GG-Artikels explizit das Kindeswohl, die Beteiligung und den Entwicklungsschutz zu benennen.

Es braucht eine altersgerechte gesetzliche Verankerung des Rechts auf Partizipation und Mit-sprache für Kinder und Jugendliche, denn Teilhabe ist ein psychologisch gut belegter Schutz- und Resilienzfaktor. Gerade die frühzeitige Beteiligung an Entscheidungsprozessen fördert das Selbstbewusstsein und die Selbstwirksamkeit. In einer Zeit der Krisen und Umbrüche kann das der entscheidende Faktor für eine erfolgreiche Lebensgestaltung im Erwachsenenalter sein. Zusätzlich zur gesetzlichen Verankerung bedarf es der staatlichen Verpflichtung zur Schaffung entsprechender Strukturen für Teilhabe, bereits in der frühkindlichen Bildung.

Es braucht die Einbindung der psychischen Gesundheit in den staatlichen Förderauftrag für junge Menschen. Laut UN-Kinderrechtskonvention haben Kinder ein Recht auf bestmögliche Entwicklung, auch im Sinne ihrer psychischen Gesundheit. Hier ist der Staat gefragt, seiner Schutz- und Förderpflicht nachzukommen und die Rechte von Kindern in allen relevanten Bereichen wie beispielweise bei Vernachlässigung, Gewalt oder fehlendem Zugang zur Therapie, gesetzlich zu sichern. Denn nur eine verfassungsrechtliche Einbettung von Kinderrechten stärkt ihren Anspruch auf eine psychosoziale Versorgung und Inanspruchnahme entsprechender kindgerechter Hilfen.

Die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz verbessert die Bedingungen für die psychische Stabilität und damit auch gesunde Entwicklung von Kindern nachhaltig. Kinder bilden die Gesellschaft von morgen und nur, wenn wir ihnen das Rüstzeug dafür mitgeben, können sie sich den zukünftigen Herausforderungen stellen. Es ist eine wichtige Investition in die Zukunft der Gesellschaft. Deutschland hat die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert. Jetzt ist es Zeit, diesem Bekenntnis auch Taten folgen zu lassen und Kinderrechte in Deutschland gesetzlich zu verankern.

Ihre Ansprechpartnerin:
Bettina Genée
Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Fon: +49176 58868222
Mail: presse@bdp-verband.de

 

Quelle: Redaktion MKK Echo

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