Mittwoch, September 3, 2025
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Geschwisterrabatt: Entscheidung liegt bei Kommune

Main-Kinzig-Kreis. – Im Main-Kinzig-Kreis können Städte und Gemeinden für den Bereich der Nachmittagsbetreuung an Schulen einen Geschwisterrabatt einführen. Das lasse die geltende Richtlinie zur Durchführung des „Pakts für den Ganztag“ ausdrücklich zu, erklärt Schuldezernent Jannik Marquart. Damit reagiert der Kreisbeigeordnete auf die Darstellung der Stadt Nidderau und ihres Bürgermeisters Andreas Bär, wonach angeblich der Main-Kinzig-Kreis für den Wegfall des Geschwisterrabatts verantwortlich sein soll.

„Die Fakten sind eindeutig: Ob es vor Ort in Nidderau einen Geschwisterrabatt geben soll, entscheidet allein die Stadt und nicht der Kreis“, stellt Marquart klar. Als Beispiel könne man Erlensee heranziehen. Die Stadtverordnetenversammlung hat dort bereits im Februar beschlossen, weiterhin Geschwisterrabatte zu gewähren. Wenn Eltern in Nidderau künftig keinen Geschwisterrabatt mehr erhalten, liege das somit an der politischen Prioritätensetzung in Nidderau und nicht an den Vorgaben des Kreises.

Konkret geht es um die Frage, ob Geschwisterkinder die gleiche Gebührenhöhe zu zahlen haben wie Einzelkinder in der Betreuung. Die Entscheidung darüber treffe das örtliche Parlament, indem es in einer entsprechenden Satzung eine solche Hilfe berücksichtigt, betont der Kreisbeigeordnete. An dieser Ausgangslage habe sich durch die Richtlinie nichts geändert, und auch der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz im kommenden Jahr ändere daran nichts. Die Haushaltshoheit liege beim Parlament. In der Richtlinie heißt es entsprechend: „Sofern die Gewährung von Geschwister- oder anderen Rabatten von den politischen Gremien der Standortkommune gewollt ist, sind dadurch entstehende Mindereinnahmen durch die Standortkommune auszugleichen.“

Der Kreistag des Main-Kinzig-Kreises hatte die Richtlinie im Dezember des vergangenen Jahres verabschiedet. Sie war zuvor unter anderem mit den Trägern der Ganztagsbetreuung und mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern besprochen worden. Ziel ist es, eine gute, verlässliche und einheitliche Betreuungsstruktur im Kreisgebiet vor dem im Schuljahr 2026/2027 beginnenden Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz zu schaffen.

 

Quelle: Redaktion MKK Echo

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