Neue Abfallbescheide – Gebühren rückwirkend angepasst
Die Gemeinde Schöneck versendet in den kommenden Tagen die neuen Abfallbescheide. Hintergrund ist die rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft getretene Abfallsatzung. Eine Neukalkulation der Gebühren war notwendig, da die Abfallentsorgung neu ausgeschrieben wurde.
In die Gebührenberechnung ist ein Überschuss aus dem letzten Gebührenzeitraum eingeflossen. Dieser kommt den Bürgerinnen und Bürgern für die Jahre 2025 und 2026 zugute. Ab dem Jahr 2027 ist – bei gleichbleibenden Entsorgungskosten – jedoch mit einer Gebührenerhöhung zu rechnen, da das aktuell verfügbare Gebühren-Guthaben dann aufgebraucht sein wird.
Fragen beantwortet unser Steueramt gerne:
📧 steueramt@schoeneck.de
📞 Elke Hofmann: 06187 / 9562-102
📞 Ina Schmidt: 06187 / 9562-119
Ausweispflicht an der Kleinmüllsammelstelle
Um eine ordnungsgemäße Nutzung der gemeindlichen Kleinmüllsammelstelle sicherzustellen, wird künftig beim Zugang ein Ausweisdokument mit Wohnsitz in Schöneck verlangt.
Der Grund: In der Vergangenheit kam es wiederholt zu illegalen Anlieferungen durch Gewerbebetriebe und Ortsfremde. Die Entsorgungskosten hierfür tragen letztlich alle Schönecker Haushalte über die Restmüllgebühr mit.
Wir bitten daher alle Bürgerinnen und Bürger, das Team am Müllplatz zu unterstützen und beim Besuch einen Ausweis unaufgefordert vorzuzeigen. Gemäß Gebührensatzung dürfen pro Haushalt und Tag maximal 1 Kubikmeter Abfall angeliefert werden.
Fragen beantwortet unser Abfallamt gerne:
📧 j.wuellner@schoeneck.de
📞 Jonas Wüllner: 06187 / 9562-309
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis!
Ihre Gemeinde Schöneck
Quelle: Redaktion MKK Echo