Donnerstag, Mai 29, 2025
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CDU Gründau stellt klar: Sachlichkeit vor Schnellschüssen – Trinkwasserschutz mit Augenmaß und Einbindung aller Beteiligten

Der Schutz unseres Trinkwassers ist ein zentrales Anliegen der CDU Gründau. In der aktuellen Debatte um die Überprüfung der Wasserschutzgebiete für die Brunnen in Mittel-Gründau und Hain-Gründau tritt die CDU entschieden für eine differenzierte, faktenbasierte und faire Diskussion ein. Die Fraktionen von SPD und FWG hatten in der letzten Gemeindevertretersitzung den Weg für die Beauftragung eines Ingenieurbüros zur Überarbeitung der Wasserschutzgebiete freigegeben. Die Forderung der CDU-Fraktion, vor Beschreiten dieses formellen Wegs aktiv die Gespräche mit den beteiligten Gründauer Bürgern zu suchen, wurde zurückgewiesen.

Vorliegen der Schutzgebietsverordnung ungeklärt – belastbare Daten fehlen

Zum Zeitpunkt der Sitzung lag den Gemeindevertretern nicht einmal die gültige Wasserschutzgebietsverordnung aus dem Jahr 1990 vor. Auch das Regierungspräsidium hat bisher keine konkreten Vorgaben formuliert, welche Maßnahmen wo und warum ergriffen werden sollen. Dennoch wurde nun der Weg geebnet, für eine fünfstellige Summe Gutachten in Auftrag zu geben, ohne das den Gemeindevertretung überhaupt klar sein konnte, welchen Inhalt die zu überarbeitende Verordnung hat.

Wasserqualität im Blick – aber kein akuter Handlungsbedarf

Zunächst ist festzuhalten: Die aktuellen Nitratwerte liegen in beiden Brunnen deutlich unterhalb des gesetzlichen Grenzwertes von 50 Milligramm pro Liter und sind seit ca. 30 Jahren konstant, jedoch leicht oberhalb des Zielwerts von 25 mg/l. Eine dramatische Entwicklung, die unverzügliches Handeln erfordert, ist damit nicht zu erkennen. CDU-Fraktionsvorsitzender Johannes Heger kritisierte im Rahmen der Debatte daher insbesondere mangelnde Informationen zu den Rahmenbedingungen, zu den bisherigen konkreten Schutzmaßnahmen und den erwarteten Ergebnissen der Überprüfung.

Landwirte einbinden statt pauschal kritisieren

Besonders kritisch sieht die CDU die pauschale Darstellung, landwirtschaftliche Nutzung sei der Hauptverursacher steigender Nitratwerte. Die bewirtschaftenden Landwirte vor Ort handeln bereits seit Jahren im Rahmen strenger Vorgaben, insbesondere in den bestehenden Wasserschutzgebieten. In der Schutzzone I und II etwa sind Gülleeinsatz, Düngung und Beweidung bereits heute verboten.

Stefan Lauber, CDU-Gemeindevertreter und selbst aktiver Landwirt, betont:
„In der Schutzzone I und auch in Zone II darf weder Gülle eingesetzt noch gedüngt oder beweidet werden. Gras darf nur geschnitten und abgefahren werden, Kompostieren oder Verrotten ist untersagt – und das alles wird regelmäßig kontrolliert.“

Aussagen, die einen anderen Eindruck erwecken, sind aus Sicht der CDU falsch und geeignet, Misstrauen gegenüber einer Berufsgruppe zu säen, die sich längst ihrer Verantwortung bewusst ist. Es wäre im Sinne der stets von der SPD und FWG geforderten Bürgernähe erforderlich, vor Beschlussfassung das Gespräch mit den Landwirten zu suchen. Eine Einbindung der Betroffenen im laufenden Verfahren mit Beteiligung des Regierungspräsidiums ist nicht ausreichend und zu spät. Stattdessen wird so eine Politik über die Köpfe der betroffenen Bürger hinweg getätigt, ohne dass hierfür die Dringlichkeit bestanden hätte. Denn auch nach Gesprächen mit den beteiligten Landwirten hätte das Verfahren ohne nennenswerten Verzug in einer der nächsten Sitzungen eingeleitet werden können.

Konstruktiver Lösungsvorschlag: Externe Fachberatung mit Erfahrung

Weiter verdeutlicht Lauber: „Die CDU steht einem unabhängigen Fachgutachten grundsätzlich offen gegenüber, z.B. durch das Fachbüro ‚Schnittstelle Boden‘ aus Ober-Mörlen. Dieses Büro arbeitet seit über 25 Jahren erfolgreich mit Kommunen und Stadtwerken in unserer Region zusammen – etwa mit Gelnhausen, Erlensee und dem Main-Kinzig-Kreis. Das Besondere ist: Die Beratung kann für die Gemeinde unter Umständen über EU- und Landesmittel gefördert werden. Außerdem bringt ‚Schnittstelle Boden‘ fundierte landwirtschaftliche Expertise sowie langjährige Erfahrung bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie mit – und ist in der Region als unabhängiger und verlässlicher Partner anerkannt.“

Verfahren des Regierungspräsidiums in der Kritik

Wie CDU-Gemeindevertreter Christoph Engel betont, gibt es keinen Zweifel am gemeinsamen Ziel des Trinkwasserschutzes. Kritisch sieht die CDU jedoch das Vorgehen des Regierungspräsidiums. Transparenz und Einbindung der örtlichen Akteure hätten für höhere Akzeptanz dieses wichtigen Themas sorgen können.

Fazit: Verantwortungsvoll handeln – aber mit Verhältnismäßigkeit

Die CDU Gründau steht für einen verantwortungsvollen Trinkwasserschutz, der auf fundierten Daten basiert, die Betroffenen einbezieht und Schnellschüsse vermeidet. Ziel muss es sein, Vertrauen aufzubauen und dabei alle Akteure an einen Tisch zu holen, statt Gräben zu vertiefen.

 

Quelle: Christoph Engel

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