Montag, Mai 19, 2025
StartBlaulichtKleinkind im Kofferraum befördert: Zwei Fahrzeugkontrollen mit etlichen Verstößen und gesuchten Personen

Kleinkind im Kofferraum befördert: Zwei Fahrzeugkontrollen mit etlichen Verstößen und gesuchten Personen

Maintal / Hanau (ots) – (lei) Gleich mehrere Verstöße und auch Fahndungstreffer
haben Polizisten jüngst bei zwei Kontrollen im Straßenverkehr zu Tage gefördert.

SML Banner Lang

Demnach war eine Streife der Polizeistation Maintal am Freitagnachmittag in der
Honeywellstraße in Dörnigheim auf einen Smart Fortwo aufmerksam geworden, da
sich in dem ohnehin kleinen Auto vier Personen befanden. Bei der Kontrolle im
dortigen Industriegebiet mussten die Ordnungshüter zunächst feststellen, dass
die Beifahrerin ein Kleinkind ohne jegliche Sicherung auf dem Schoß hielt und
ein weiteres Kleinkind, ebenfalls ohne jegliche Sicherung, sogar im Kofferraum
befördert wurde. Dass die Weiterfahrt unter diesen Umständen nicht möglich war,
stand spätestens dann fest, als klar wurde, dass der 34 Jahre alte Fahrer, der
an dem Tag Geburtstag hatte, offenbar unter Drogeneinfluss stand und auch keine
gültige Fahrerlaubnis besaß. In Konflikt mit dem Gesetz war zuvor auch seine
24-jährige Beifahrerin gekommen, denn sie war nicht nur wegen mehrerer
Aufenthaltsermittlungen, sondern auch wegen eines offeneren Haftbefehls zur
Fahndung ausgeschrieben. Die Erwachsenen mussten für weitere polizeiliche
Maßnahmen mit auf die Dienstelle – und folglich auch die Kinder. Ermittelt wird
gegen den Mann nun wegen Verdachts des Fahrens unter Cannabis beziehungsweise
ohne Fahrerlaubnis.

Am frühen Sonntagmorgen, kurz nach Mitternacht, hatte das am Tag zuvor in den
Wirkbetrieb gegangene Polizeirevier Hanau dann eine seiner ersten Kontrollen mit
gleich mehreren Treffern im Stadtteil Lamboy. Ein 52-Jähriger war in der
Karl-Marx-Straße mit einem unbeleuchteten E-Scooter ohne
Versicherungskennzeichen unterwegs, weswegen er gestoppt und zur
Personalienfeststellung gebeten wurde. Eine Abfrage der
Fahrzeugidentifizierungsnummer ergab, dass das Gefährt drei Tage zuvor in der
Innenstadt am Marktplatz gestohlen worden war. Zudem stand der Wohnsitzlose
unter dem Einfluss von Amphetaminen, sodass entsprechende Strafverfahren wegen
Verdachts der Trunkenheitsfahrt, des Verstoßes gegen das
Pflichtversicherungsgesetz sowie der Hehlerei eingeleitet wurde. Auch er war mit
Haftbefehl gesucht. Die geforderte Geldstrafe von über 700 Euro konnte er nicht
zahlen, weshalb er in eine Justizvollzugsanstalt gebracht wurde.

 

Quelle: Redaktion MKK Echo

Ähnliche Artikel
- Advertisment -

Am beliebtesten