….und zur mittelfristigen Finanzplanung 2023 bis 2029
Einbringung am 20.02.2025
Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher Jakobi, meine sehr verehrten Damen und Herren Stadtverordnete, liebe Nidderauerinnen und Nidderauer,
heute darf ich Ihnen den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 und 2026 sowie die neue mittelfristige Finanzplanung bis 2029 vorstellen. Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke für die Jahre 2025/2026 wurde schon in der Stadtverordnetenversammlung vom 21.11.2024 fristgerecht beschlossen. Auch 2025/2026 hat sich die Stadt Nidderau wieder für einen Doppelhaushalt entschieden, um in diesen unruhigen Zeiten maßvoll und perspektivisch zu planen und zu agieren. Der Main- Kinzig-Kreis und viele andere Kommunen folgen mittlerweile unserem Beispiel vor allem seit Beginn der Corona-Krise und des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine.
Warum bringen wir den Haushalt erst im Jahr 2025 ein und nicht wie in der Hessischen Gemeindeordnung gefordert spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres?
Zum einen mussten wir im Fachbereich Finanzen mit teils massiven Personalausfällen kämpfen, die Zusatzbelastung durch die Grundsteuerreform zum 01.01.2025 verschärfte diese noch vor allem im Bereich Steuern und Abgaben. Auch jetzt sind noch immer nicht alle freigewordenen Stellen besetzt. Der Fachkräftemangel macht sich leider auch im öffentlichen Dienst bemerkbar.
Zunächst hatte sich das HH Jahr 2024 gut für Nidderau entwickelt, die positive Entwicklung der Gewerbesteuer führte dazu, dass wir 2024 entgegen der Planung mit einem positiven Jahresergebnis abschließen werden. Trotz stetig steigender Kosten im Sach- und Dienstleistungsbereich und vor allem trotz der massiv gestiegenen Kosten im Personalbereich, die aufgrund der Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst zu verschmerzen waren.
Die Ernüchterung trat dann im Herbst 2024 ein als bekannt wurde, dass der Kommunale Finanzausgleich (KFA) genutzt werden sollte um den Haushalt des Landes Hessen zu konsolidieren. Rd. 400 Mio. Euro standen hier weniger für die hessischen Kommunen zur Verfügung. Auch Schreiben der Kreisspitze und der Kommunalen Spitzenverbände an die hessische Landesregierung zeigten keinen Erfolg, so dass für Nidderau die wichtige Schlüsselzuweisung alleine um rd. 1,2 Mio. Euro reduziert wurde. Da auch der MKK deutlich weniger Finanzmittel zur Verfügung gestellt bekommt, sieht sich dieser gezwungen die Kreisumlage zu erhöhen.
Die gestiegene Finanzkraft Nidderaus führt zudem dazu, dass die Abgabelast in Form von Kreis- Schulumlage, Gewerbesteuer und Heimatumlage, u.a. um rd. 4,2 Mio. Euro steigt.
Zudem kam der Finanzplanungserlass des Hessischen Innenministeriums nicht wie gewohnt Anfang Oktober, sondern erreichte erst am 11.11.2024 die Finanzverwaltungen der Landkreise und Kommunen.
Die Kommunen sind unter massivem finanziellem Druck. Bundesweit sind sie in ihre tiefste Haushaltskrise seit der Wirtschafts- und Finanzkrise 2009 gerutscht. Der seit 2018 rückläufige Finanzierungssaldo kippte 2023 erstmals seit zwölf Jahren wieder in den negativen Bereich.
Mittlerweile schreiben Kommunen aufgrund strukturell gestiegener Kosten und real sinkender Steuereinnahmen bundesweit tiefrote Zahlen: Allein in den sogenannten Kernhaushalten betrug dieses Defizit im Jahr 2023 deutschlandweit rund sechs Milliarden Euro. Nicht eingerechnet ist dabei der enorme Investitionsstau der Städte und Gemeinden von geschätzt mittlerweile fast 200 Milliarden Euro. Ein Ende der kommunalen Finanzkrise ist derzeit nicht in Sicht, vielmehr droht sie sich weiter zu verschärfen.
Diese historisch schlechte Finanzsituation der Kommunen ist in einer Zeit, in der die Demokratie unter Druck steht und die Spaltung der Gesellschaft zunimmt, fatal. Denn unsere Kommunen sind der Ort, an dem wir das Funktionieren unseres Staates unmittelbar erleben. Das Vertrauen in diesen Staat sinkt aber, wenn Kommunen nicht mehr in der Lage sind, kaputte Straßen zu reparieren, Schwimmbäder und Bibliotheken offen zu halten.
Dabei lässt sich die Haushaltskrise der Kommunen von den Bundesländern allein nicht lösen. Denn auch die Länderhaushalte stehen angesichts der Wirtschaftsflaute, steuerlichen Entlastungen und der starren Schuldenbremse enorm unter Druck. Somit ist insbesondere die neue Bundesregierung in der Pflicht, mutige Schritte zu gehen, um unseren Städten und Gemeinden unter die Arme zu greifen.
Leider haben sich die Versprechen der neuen Landesregierung nicht bewahrheitet und die bessere finanzielle Ausstattung der Kommunen bleibt ein leeres Versprechen aus dem Koalitionsvertrag in Wiesbaden. Im Gegenteil, statt Bundesmittel für die Flüchtlingsunterbringungen an die Kreise und dann später an die Kommunen weiterzureichen, werden diese, im Falle des MKK 10 Mio. Euro, in Wiesbaden einbehalten, um damit den Landeshaushalt und über denkenswerte Projekte wie das Hessengeld und das Aufblähen der Landesverwaltung zu finanzieren.
Viel Spielraum zum Sparen gibt es in der Kommune nicht. Ein Großteil dessen, was wir in unserer Stadt finanzieren, sind Pflichtleistungen, die wir erbringen müssen. Lediglich ein geringer Teil entfällt auf die freiwilligen Leistungen – all das, was das Leben in Nidderau ausmacht und die Gesellschaft zusammenhält, wie Spiel- und Sportplätze, Jugendangebote, Seniorenberatungen und bürgerschaftliches Engagement, Unterstützung der Vereine aber auch unser Schwimmbad und die Stadtbücherei. Land und Bund, betrauen die Städte mit immer mehr Aufgaben, stellen dafür aber längst nicht genug Geld zur Verfügung.
Die o.g. Kostenentwicklungen machen natürlich auch vor der Stadt Nidderau nicht halt. Unter größten Anstrengungen ist es den Budgetverantwortlichen der Stadt Nidderau gelungen mit ihren Budgetanmeldungen, den gestiegenen Kosten Rechnung zu tragen. Alleine Personalkosten, sowie Kosten für Sach- und Dienstleistungen sind aufgrund der Tarifentwicklung und den Kostensteigerungen in allen Bereichen um 2,6 Mio. Euro gestiegen.
Die Beschlusslagen aus den städtischen Gremien wurden in dem HH-Entwurf abgebildet und maßvoll geplant.
An dieser Stelle meinen ausdrücklichen Dank an die Kolleginnen und Kollegen Budgetverantwortlichen, die in diesen unruhigen Zeiten hervorragende Arbeit geleistet haben.
Die Rücklagen aus den Überschüssen des ordentlichen und außerordentlichen Ergebnisses helfen uns heute die nächsten 2 Jahre zu überbrücken und Ihnen diesen Doppelhaushalt ohne Steuererhöhungen vorzulegen.
Bei den Hebesätzen für Grundsteuer A und B sind wir der Empfehlung des Landes Hessen gefolgt um die Aufkommensneutralität für die Stadt Nidderau zu gewährleisten. Der Gewerbesteuerhebesatz bleibt gleich.
Dennoch benötigen auch die Kommunen, neben den Bürgerinnen und Bürgern, den Unternehmen, dringend Entlastung um die Belastungen aus der Klimakrise und den Folgen des Ukraine-Krieges abfedern zu können.
Mit diesem Haushaltsentwurf stellt sich die Stadt Nidderau den krisenbedingten Herausforderungen. Der vorgelegte Haushaltsentwurf weist zurzeit ein Investitionsvolumen von rd. 13,1 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2025 und rd. 13,2 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2026 aus und liegt damit auf einem hohen Niveau.
Auch bei der letzten HH-Einbringung stellte sich die Frage: Würde es nicht Sinn machen in dieser Situation die Investitionstätigkeit drastisch zu reduzieren und die weiteren Entwicklungen abzuwarten?
Für viele Investitionen können Fördermittel abgerufen werden, vor allem im Bereich Nahmobilität, Kinderbetreuung, Hochwasserschutz aber auch Klimaschutz, Klimaanpassung und Gebäudesanierung. Durch die langwierigen Genehmigungsprozesse müssen daher solche Investitionen rechtzeitig in Angriff genommen werden, wohlwissend dass die Realisierungszeiträume über das Haushaltsjahr hinausreichen.
Letztendlich stellt sich dann die Gegenfrage: Können wir es uns leisten z.B. kein neues Feuerwehrhaus, keinen sozialen Wohnungsbau zu errichten, keine Fuß- und Radwege zu bauen oder auf den Hochwasser- und Kilmaschutz zu verzichten?
Ich denke nein!
Wenn wir es nicht tun macht es kein anderer, daher müssen die Kommunen von Land und Bund mit den entsprechenden finanziellen Mittel für diese Aufgaben ausgestattet werden.
Denn gerade in schwieriger Wirtschaftslage sind die Kommunen verlässliche Partner und sichern durch ihre Investitionstätigkeiten Wertschöpfung und Arbeitsplätze vor Ort.
Die Nidderauer Investitionsschwerpunkte sollen in den kommenden 2 Jahren vor allem auf der Weiterführung der begonnen Projekte wie
• Weiterentwicklung des Baugebietes Mühlweide und Allee Süd V
• Umgestaltung des Bahnhofgeländes in Ostheim
• Schaffung von Mischgebiet und Gewerbeflächen in der Friedberger- und Büdesheimer Straße, sowie Bücher Weg
• Anbau und Ausbau des FWGH in Heldenbergen
• Neubau des FWGH Windecken/Ostheim
• Anschaffung von neuen Fahrzeugen und Material für die Nidderauer Wehren
• Bau von Rad- Geh- und Feldwegen
• Waldumbau zu einem klimastabilen Wald
• Hochwasserschutz am Sirzbach und in der Mühlweide
• Städtisch geförderter Wohnraum, Wohnraum für Geflüchtete und eine Obdachlosenunterkunft
• Sanierungen der Bestand-Kitas
• Nidderquerung und Auenrundweg zur Verbindung Bahnhof Heldenbergen – Neue Mitte
• Entsiegelung im Sinne der Klimaanpassung und Starkregenvorsorge
• PV Anlagen auf städtischen Liegenschaften
• Grundhafte Erneuerungen von Straßen
• dem Neubau und Erhalt von Spielplätzen
Erfreulich ist, dass sich viele dieser Investitionen über Zuschüsse teilweise refinanzieren lassen und so das städtische Budget entlasten und zum Teil für Einnahmen sorgen, bzw. Einsparungen von Kosten beitragen, wie
z.B. die Installation von PV Anlagen.
In dem Investitionsvolumen ist der Bedarf aus Sicht der Budgetverantwortlichen und der politische Wille durch die Beschlussfassungen der politischen Gremien der vergangenen zwei Jahre abgebildet.
Aus diesem Grund setzen wir auf die anstehenden Haushaltsberatungen, mit dem Anspruch und der Erwartung, dass eine realistische zeitliche Priorisierung der Projekte, auch im Hinblick auf das „machbare in der Umsetzung“ sowohl in finanzieller als auch in personeller Sicht durch die Politik erfolgt.
Ergebnishaushalt:
Die Entwicklung der Einnahmeseite wird maßgeblich von den Steuereinnahmen geprägt. Der vorgelegte Entwurf basiert im Wesentlichen auf dem Finanzplanungserlass vom 11.11.2024. Durch die gute Gewerbesteuerertragslage erhält die Stadt Nidderau aufgrund der eigenen gestiegenen Finanzkraft weniger Schlüsselzuweisung. Diese Ertragseinbußen gilt es in Folgejahren aufzufangen.
Auf der Aufwandseite schlägt sich, wie anfangs geschildert, die eigene gestiegene Finanzkraft in einer deutlich höheren Umlageverpflichtung nieder. Verbunden mit den deutlich gestiegenen Personalkosten und den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen kann der Ihnen heute vorgelegte Entwurf im Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis nicht ausgeglichen werden:
Die Not und die Schwierigkeit, einen Haushaltsausgleich im ordentlichen Ergebnis, unter den vorgenannten Umständen erreichen zu können, wurde vom Hessischen Ministerium des Innern und für Sport, zwar spät, aber erkannt.
Über den aktuellen Finanzplanungserlass 2024 vom 11.11.2024 wurde den Städten und Gemeinden erneut die Möglichkeit eingeräumt (analog der Regelungen aus dem Jahr 2020 aufgrund der Pandemie) sowohl auf die Überschüsse des ordentlichen Ergebnisses (ordentliche Rücklage) oder aus bis zum 31.12.2021 entstandenen Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses (außerordentliche Rücklage) zuzugreifen und den Fehlbedarf auszugleichen.
Ordentliche Rücklage beträgt rd. 6,5 Mio. Euro
Außerordentliche Rücklage rd. 14,3 Mio. Euro
Dieses Vorgehen ermöglicht zwar die Genehmigungsfähigkeit zu erreichen, löst aber die Probleme der strukturellen Defizite bei den Kommunen nicht. Zwar reduzieren sich die Fehlbedarfe bis 2029, aber letztendlich bleibt das Ergebnis negativ. Wenn hier Bund und Länder die Finanzierung der Kommunen die kommenden Jahre nicht deutlich verbessern, werden diese ausgeblutet und auf Verschleiß gefahren.
In diesem Zusammenhang erlauben Sie mir den Hinweis auf die Jahresabschlüsse 2022 und 2023. Vor allem die Personalsituation im FB Finanzen hat dazu geführt, dass wir Ihnen nicht wie geplant, heute die wesentlichen Ergebnisse des Jahres 2022 zur Kenntnis geben können. Die Aufstellung des Zahlenwerkes 2022 und 2023 erfolgt parallel zum Aufstellungsverfahren des Doppelhaushaltes 2025/2026 sodass wir beabsichtigen im Laufe der Beratung des Doppelhaushaltes 2025/2026 die Jahresabschlüsse 2022 und 2023 aufstellen zu können.
Obwohl wir in dem Ihnen heute vorgelegten Haushaltsentwurf die anhaltenden Krisen berücksichtigt haben, wird es von den weiteren Entwicklungen abhängen, welcher Änderungsbedarf sich während der Haushaltsberatungen noch ergeben wird.
Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher Jakobi, meine sehr verehrten Damen und Herren Stadtverordnete, liebe Bürgerinnen und Bürger,
Die Tagesordnung der heutigen Sitzung veranlasst mich, wie vor zwei Jahren dazu, auf die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse der Stadt Nidderau, insbesondere auf § 22a, Haushaltsplanverfahren hinzuweisen. Die aktuell gültige Geschäftsordnung wurde am 07.04.2022 beschlossen. Es wäre wünschenswert gewesen die dort aufgezeigte zeitliche Abfolge einzuhalten.
Dies hat zur Folge, dass sowohl das Parlament als auch die Verwaltung mit Anträgen beschäftigt wird, die im Entwurf längst enthalten sind bzw. sich bereits im Geschäftsgang befinden.
Die festgelegten Regularien sind wichtig für einen geordneten Geschäftsgang und zur Vermeidung von unnötiger Bindung von zeitlichen und personellen Ressourcen.
Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher Jakobi, meine sehr verehrten Damen und Herren Stadtverordnete, liebe Bürgerinnen und Bürger,
lassen sie uns die Krisen dieser Zeit gemeinsam bewältigen und durchhalten. Lassen Sie uns trotz allen Unsicherheiten den Bürgerinnen und Bürgern die Zuversicht in die kommenden Jahre vermitteln. Wenn Politik und Verwaltung zusammenstehen, kann gerade in diesen schwierigen Zeiten durch professionelle Arbeit und respektvollem Umgang ein deutliches Zeichen für eine gute Zukunft gesetzt werden.
Hiermit bringe ich den Doppelhaushalt 2025/2026 ein und empfehle diesen zur Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss zu verweisen.
Bevor ich Ihnen erfolgreiche Beratungen zum Wohle der Stadt Nidderau wünsche, möchte ich die Gelegenheit nutzen und mich bedanken. Mein Dank gilt vor allem den beteiligten Kolleginnen und Kollegen in allen Bereichen für ihre Mitarbeit an der Erstellung des Haushaltsplanes. Es mag für Sie eine Selbstverständlichkeit sein, doch ohne das große Engagement wäre ein Werk von solcher Qualität und Quantität nicht zu bewerkstelligen.
Insgesamt haben alle Budgetverantwortlichen sehr diszipliniert ihre Mittel angemeldet. Für diese sehr gute Zusammenarbeit möchte ich mich an dieser Stelle ausdrücklich bedanken.
Besonderer Dank gilt dem FB Finanzen mit Frau Bassermann und Frau Hammel und ihrem Team und ihrer unendlichen Geduld und Lösungskompetenz.
Es besteht wie immer das Angebot für alle Fraktionen, dass Frau Bassermann für die anstehenden Haushaltsklausuren für Auskünfte gerne zur Verfügung steht.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und ich wünsche uns Allen eine ergebnisorientierte und faire sowie verantwortungsbewusste Beratung des Haushaltsplanes für die Jahre 2025/2026.
Quelle: Redaktion MKK Echo