Mittwoch, Mai 14, 2025
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Unzureichende Berichterstattung zur Finanzlage der Stadt Nidderau

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wird – mit über viermonatiger Verzögerung – eine Kurzfassung des Haushaltsvollzugsberichts zum Stichtag 30. September 2024 vorgelegt, die gleiche Kurzfassung wie schon im Dezember 2024. Warum wurde in der Zwischenzeit nicht der Haushaltsvollzugsbericht erstellt? Diese Form der unzureichenden Berichterstattung zur finanziellen Situation der Stadt Nidderau ist inakzeptabel.
Das Hessische Ministerium der Finanzen stellt in seinen Hinweisen vom 27. September 2021 zur “Berichtspflicht” nach § 28 GemHVO klar:
1. Regelmäßige Berichte über den Ablauf der Haushaltswirtschaft sind für die Steuerung und Kontrolle durch die Gemeindevertretung unverzichtbar und müssen unter anderem Zielerreichungen darstellen.
2. Mindestens zwei Berichte pro Jahr sind so rechtzeitig vorzulegen, dass die Gemeindevertretung im laufenden Haushaltsjahr steuernd eingreifen kann. (Es liegt lediglich eine Kurzfassung vor.)
3. Das Berichtswesen muss Gefährdungen des Haushaltsausgleichs aufzeigen und eine Prognose des ordentlichen Ergebnisses zum Jahresende enthalten. (Eine solche Prognose fehlt.)
Der vorliegende Bericht erfüllt diese Anforderungen in keiner Weise.
Eklatante Abweichungen bei Investitionen Die Ausgaben für Investitionen zeigen erhebliche Abweichungen von den Zielvorgaben:
• Erwerb von Grundstücken: Geplant waren 6 Mio. €, bis Ende September wurden lediglich 0,2 Mio. € realisiert.
• Baumaßnahmen: Geplante Auszahlungen in Höhe von 23,3 Mio. € – umgesetzt wurden lediglich 6,5 Mio. €.
Der Bericht enthält keinerlei Erläuterungen zu diesen eklatanten Differenzen. Dies verdeutlicht, dass die Umsetzung deutlich hinter den Planungen zurückbleibt. Dennoch soll dieser Bericht als Grundlage für den Doppelhaushalt 2025/2026 dienen – obwohl die Jahresabschlüsse für 2022 und 2023 noch immer nicht vorliegen.
Warum fehlen die Jahresabschlüsse? Statt die mehrfach verschobene Haushaltseinbringung zu nutzen, um die ausstehenden Jahresabschlüsse fertigzustellen, liegt nach wie vor kein einziger aktueller geprüfter Abschluss vor. Der letzte geprüfte Jahresabschluss stammt aus dem Jahr 2014, der letzte aufgestellte aus dem Jahr 2021.
Seit Amtsantritt des Kämmerers wurden zahlreiche Maßnahmen ergriffen:
• Einführung eines Doppelhaushalts zur Prozessvereinfachung.
• Beauftragung externer Berater (z. B. Calus Control) zur Beschleunigung der Abläufe.
• Schaffung neuer Stellen in der Finanzverwaltung.
Trotz dieser Maßnahmen ist keine Verbesserung festzustellen. Die weiterhin mangelnde Datenlage erschwert fundierte Entscheidungen für die Haushaltplanung der kommenden Jahre.
Politische Verantwortung und Forderung nach Transparenz Die Verantwortung für diese anhaltenden Defizite liegt bei der politischen und administrativen Führung der Finanzverwaltung, allen voran beim Kämmerer. Als Bürger und Stadtverordnete erwarten wir nicht nur Erklärungen, sondern aussagekräftige, vollständige und zeitnahe Berichte, die eine belastbare Haushaltsplanung ermöglichen.
CDU – Wir kümmern uns

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Bildquelle: Archiv Leipziger Volkszeitung

 

Quelle: Steffen Wilde

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